Fahrtkosten
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do1emu |
Geschrieben am 06.04.2011 12:53:59
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Hallo,
ich habe mal wieder ne Frage und zwar war ich grade zwecks EÜR 2010 und dem ganzen anderen Mist der bis Ende Mai abgegeben werden muss beim Steuerberater und habe mir nochmal meine Formulare durchsehen lassen, ob alles korrekt ist. Der Steuerberater sagte mir, dass die Fahrtkosten, welche ich immer als "übrige Betriebskosten" (ohne UST) gebucht habe dort falsch eingetragen wären. Die sollten im EÜR Formular unter Punkt 55 auftauchen. Jetzt haben wir gemeinsam nach einer Buchungsmethode im ECT gesucht, die dafür sorgt, dass meine Fahrtkosten auch wirklich dort landen. Er meinte, das könnte dann ja nur "Reisekosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung" sein. Das scheint aber absolut falsch zu sein, denn wenn ich meine Fahrtkosten dort buche, dann fehlen diese Kosten komplett im EÜR-Formular.
Gleiches gilt für "Porto, Telefon, Büromaterial" die UST der Ausgaben, die dort gebucht wurden, werden nicht mit im Feld 44 im EÜR Formular übernommen. Kann mir da einer helfen? Habe ich was nicht verstanden oder ist das ein Bug im Programm??
Vielen Dank für eure Mühen!!! |
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do1emu |
Geschrieben am 06.04.2011 13:01:11
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aha wer lesen kann ist schonmal klar im Vorteil in der Formularübersicht im Programm steht: "Achtung nur negative Beträge auf 142 buchen!" (ich habe es oben als 55 bezeichnet)
aber wie soll ich das verstehen muss ich dann bei meinen Fahrtkosten einen Negativen Wert eingeben oder wie? |
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joey |
Geschrieben am 11.04.2011 10:51:50
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Zitat do1emu geschrieben:
aber wie soll ich das verstehen muss ich dann bei meinen Fahrtkosten einen Negativen Wert eingeben oder wie?
aus deinen Zahlenangaben steig ich nicht durch, immer langsam, erst lesen, dann kapieren. |
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do1emu |
Geschrieben am 11.04.2011 11:05:50
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Hallo joey,
danke für deine Rückmeldung. Also in meinem EAÜ Formular im ECT stehen zu jedem Feld entsprechende Nummern. Einmal eine Nummer ganz links (außerhalb des grünen, eingerahmten Teils) - da steht ne 55 bei dem entsprechenden Feld und innerhalb des Formulares steht auch nocheinmal eine Nummer 142.
hier ein Bild:
--bild gelöscht--
Wieso?? K.A. ich habe dieses Formular nicht entworfen
Bearbeitet von do1emu am 13.04.2011 09:45:12
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joey |
Geschrieben am 12.04.2011 15:44:19
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Hallo nochmal,
das sind keine negativen Fahrtkosten, hier handelt es sich um "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" nach § 4 (5) Nr. 6 EStG. Das sind die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, die du nicht abziehen darfst. Das sind entweder nach Fahrtenbuch ermittelte Kosten oder der positive Unterschiedsbetrag zwischen 0,03 € vom Hundert des inländischen Listenspreises des Kfz im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat für jeden gefahrenen km und dem sich nach § 9 (1) S. 3 Nr. 4 oder (2) EStG ergebenden Betrage (km-Pauschale 0,30 € je Entfernungskilometer).
Dieser Wert, also entweder die 0,03 € je gefahrenem km oder die Kosten nach Fahrtenbuch müssen mit einem negativen Vorzeichen ins Feld 142 eingetragen oder von mir aus gebucht werden, was eigentlich nicht richtig ist, aber ECuT bringt die Zahl ja sonst nicht ins Formular EÜR. Ist alles etwas schwer zu verstehen für Laien, aber ihr wollt eure Buchhaltung ja selbst machen, dann müsst ihr da auch durch.
Also so gehts, die Kosten kommen voll in die Betriebsausgaben, dann wird der obige Betrag abgezogen und die Kilometerpauschale von 0,30 € für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte wieder draufaddiert. So sieht es das Formular EÜR vor. Und die USt auf die unentgeltliche Wertabgabe muss als Einnahme erfasst werden, aber wenn man das macht, dann geht die Logik des Formulares nicht mehr auf, alles schon seltsam. |
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do1emu |
Geschrieben am 13.04.2011 10:08:03
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Hmmm, erstmal danke für die Antwort, die mich allerdings noch mehr verwirrt..
Ich habe das erste Jahr meiner Selbständigkeit hinter mir und der Steuerberater sagte zu mir schreib dir deine Kilometer auf und berechne 30 cent pro Km als Kosten. So wie du das nun beschrieben hast müsste ich nun die tatsächlichen Kosten wissen, die ich ja nicht kenne!?!?!
Habe das bisher so gemacht:
die gefahrenen Kilometer pro monat * 0,3 EUR gerechnet und den Wert der dabei rauskam als "übrige Betriebsausgaben" gebucht.
Entschuldige wenn ich nochmal so doof frage aber:
In welches Konto muss ich diese Beträge jetzt umbuchen?
Welche Kosten muss ich noch zusätzlich buchen, damit das Formular am Ende stimmt?
Zitat ihr wollt eure Buchhaltung ja selbst machen, dann müsst ihr da auch durch.
Von "Wollen" kann hier gar nicht die Rede sein der moderne Schutzgelderpresser (oder auch Fiskus genannt) zwingt mich ja dazu...
Sry wenn ich nochmal doof frage, aber will einfach nur sicher gehen und es verstehen  |
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joey |
Geschrieben am 13.04.2011 13:29:17
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Zitat ihr wollt eure Buchhaltung ja selbst machen, dann müsst ihr da auch durch.
Von "Wollen" kann hier gar nicht die Rede sein der moderne Schutzgelderpresser (oder auch Fiskus genannt) zwingt mich ja dazu...
[/quote]
Wieso, du hast doch einen Steuerberater? Wenn du das Kfz zu weniger als 50 % betrieblich nutzt, dann kannst du die betrieblichen Fahrten deines Privat-Kfz mit 0,30 € je gefahrenem km absetzen. Ist die betriebliche Nutzung größer, ist das Kfz notwendiges Betriebsvermögen und du musst die tatsächlichen Kosten ansetzen, entweder nach der 1%-Regel oder nach Fahrtenbuch. Das hat dir doch dein StB sicherlich genauso erklärt.
Erst wenn klar ist, was bei dir vorliegt, kannst du das Formular richtig ausfüllen. Warum lässt du die Erklärung nicht gleich vom StB machen, der weiß doch wies geht?
Bearbeitet von joey am 13.04.2011 13:29:49
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do1emu |
Geschrieben am 13.04.2011 13:44:08
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Hm nee mein Steuerberater hat mir das nicht so gesagt. Er hat gesagt ich kann jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent als Kosten anrechenen lassen und zwar egal zu wie viel % ich das Fahrzeug geschäftlich nutze. Um es mal auf den Punkt zu bringen, das Fahrzeug gehört nichtmal mir und wird etwa zu 90 % geschäftlich genutzt da mein wichtigster Kunde etwa 70 Km entfernt ist. |
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joey |
Geschrieben am 13.04.2011 17:35:59
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Zitat do1emu geschrieben:
Um es mal auf den Punkt zu bringen, das Fahrzeug gehört nichtmal mir und wird etwa zu 90 % geschäftlich genutzt da mein wichtigster Kunde etwa 70 Km entfernt ist.
Wem ist denn das Auto, deiner Frau, deinem Bruder, deiner Bank? Was zahlst du an Kosten? Warum lässt du den Berater nicht etwas mehr für sein Geld arbeiten, wenn du in steuerlichen Fragen so wenig Durchblick hast? Fragen über Fragen. |
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