Zitat weegee geschrieben:
Hallo Forum,
wie buche ich korrekt ein Cashback nach einem Jahreswechsel?
Konkret: Kamera >1000 Euro: 2010 Afa 7 Jahre. 2011 100 Euro Cashback.
Muß ich das jetzt als negative Gegenbuchung buchen, inkl 15,97 Euro Mwst (die dann 2011 voll als neg. Mwst zuschlägt), und der Rest der 100 Euro (84,03) dann auf 6,irgendwas Jahre (halt bis Ende der Kamera-Afa)?
Vielen Dank!
Werden im Begünstigungszeitraum die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes nachträglich gemindert, so bemessen sich vom Jahr der Minderung an bis zum Ende des Begünstigungszeitraums der AfA die erhöhten Absetzungen und die Sonderabschreibungen nach den geminderten Anschaffungskosten (§ 7a Abs. 1 Satz 3 EStG).
Sprich du musst ab dem Jahr in dem du den Cashback erhalten hast die Afa mindern.
Quelle: http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/N/Anschaffungskosten-nachtraegliche.html#D063058300008
In der Quelle auch mit Rechenbeispiel aufgeführt. |