Moin Herr B,
Zitat Herr B aus D hat geschrieben:
Nehmen wir an ein Steuerpflichtiger vergaß im Anlagenverzeichnis 2009 die Zugänge zu verzeichnen und da das Formular den Buchwert am Ende des Jahres selbst ausrechnete, war der zu gering.
Die Afa wurde korrekt berechnet.
Nun geht es ans Anlagenverzeichnis 2010. Eigentlich müsste der Stpf. Ja jetzt den zu geringen Buchwert aus dem Vorjahr übernehmen. Was tun?
Einfach den korrekten RestBuchwert aus 2009 in das Anlageverzeichnis aus 2010 eintragen? Kein Anlagenverzeichnis abgeben?
Liebe Grüße
Herr B aus D
Ich würde ins Anlagenverzeichnis 2010 die im Jahre 2009 vergessenen Positionen so aufnehmen:
Neuwert: der Neuwert zum Zeitpunkt der Anschaffung 2009
Datum der Anschaffung: Anschaffungsdatum 2009
Buchwert 01.01.2010: der um die AfA 2009 verminderte Wert
und dann AfA-Satz, -Betrag und Restbuchwert am 31.12.2010...
Gruß nach D,
Hans.
|