Moin Wiener500,
Zitat wiener500 hat geschrieben:
....Ich möchte gerne innerhalb von 2011 zwei Firmen verwalten.
Der Hintergrund: Aufgrund eines Todesfalls, kann ich die einnahmen nur bis 04 2011 verwalten.
zum 1.6.2011 beginnt dann eine neue Firma.
....
In der Annahme, daß die/der Verstorbene Inhaber/in eines Einzelunternehmens war:
Die Firma erlischt mit dem Todestag der/des Inhabers/in und kann dann ggf. als "Inhaber-Erbe / Erbengemeinschaft" weitergeführt werden.
Zunächst werden aber alle buchhalterisch relevanten Vorgänge zum Todestag "eingefroren", z.B. das/die Bankkonten.
Die neue Firma erhält eine neue Steuernummer. Die steuerliche Abwicklung der Firma des verstorbenen Inhabers erfolgt noch unter seiner alten Steuernummer; es wird (zumindest hier in Niedersachsen) ein "X" an die alte Steuerrnummer angehängt.
Am einfachsten ist somit:
- die Bücher der erloschenen Firma per Todestag schließen
- ab Gründungsdatum der neuen Firma -die ja auch eine neue Steuernummer hat- eine neue Buchhaltung bzw. EÜR-Rechnung beginnen.
HTH
MfG
Hans.
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