Jahresabschluss Kleinunternehmer
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neonblade |
Geschrieben am 15.01.2006 17:08:51
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Hallo!
Einem Bekannten von mir, der Kleinunternehmer ist (und leider kein Internet hat ), habe ich im letzten Jahr ECT empfohlen und er kann mit dem Programm auch ziemlich gut arbeiten.
Nun möchte er gerne mit der Steuererklärung für 2005 anfangen.
Er hat mir nun gesagt, das Kleinunternehmer in ihrer Steuererklärung die Umsätze PLUS darauf anfallende Umsatzsteuer (jeweils für 7% und 16%) angeben müssen.
Nun hat er mich gefragt, wie er an die Umsatzsteuer kommt, da er ja alle Buchungen in ECT mit 0% Steuer eingegeben hat.
Deshalb mal eine Frage an alle anderen Kleinunternehmer hier: Wie bucht ihr mit ECT, damit ihr bei der Steuererklärung auch die Umsatzsteuer angeben könnt.
Schönen Sonntag,
Sebastian |
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mielket |
Geschrieben am 16.01.2006 11:49:59
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Was für eine Steuererklärung meinst Du?
UST-Erklärung ja wohl kaum, wenn der Bekannte sich befreien lassen hat und mit 0% bucht.
Es hört sich fast danach an, als ob er nur die Netto-Beträge bucht... |
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robert wiegner |
Geschrieben am 16.01.2006 12:30:38
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Zitat UST-Erklärung ja wohl kaum, wenn der Bekannte sich befreien lassen hat und mit 0% bucht.
Doch, imho:
Er muß zwar keine UmsSt.-Voranmeldung machen (da dort ja nichts zu melden/verrechnen wäre), aber er muß eine Umsatzsteuer-Erklärung machen und dort seinen Umsatz eintragen. Und dort entsteht das o.a. Problem. Dieser ominöse Grenzbetrag von 17.500,-- (war der so?) setzt sich aus 5 oder 6 Pöstchen zusammen. btw: Einer davon übrigens auch Privat-Entnahmen, was uns ja bei dem Split z.Zt. immer unterkommt.
Knackpunkt: Bei der Berechnung sind auch die Umsatzsteuern enthalten, die er eingenommen hätte, wenn er nicht befreit wäre.
Imho, wie gesagt, und frag mich bitte niemand, woher ich das weiß bzw. wo ich das mal gelesen habe. btw: Eben nochmal in das UmsSt-Formular geschaut ... da steht auch ganz klar: Umsatz zzgl. Steuern kleiner 17.500. Und "Steuern" kann in dem Fall ja doch nur potentielle UmsSt. heißen.
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Um zu der Ursprungsfrage von neonblade zu kommen:
Da das ganze ja nur einmal jährlich vorkommt, würde ich Deinem Bekannten raten, sich den Taschenrechner zu nehmen und einfach die UmsSt. mal fiktiv draufzurechnen. Wenn er nur eine Umsatzsteuerart bedienen müßte, ist das eine Sache von drei Sekunden. Falls er aber bspw. auch Bücher und Lebensmittel verkauft oder Null-UmsSt.-Sachen macht (gibts das?), wird es natürlich etwas komplizierter.
Für die Zukunft könnte er natürlich rein theoretisch die Steuern mitbuchen (auch wenn er sie nicht vereinnahmt hat), aber viel sauberer ist das auch nicht.
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robert wiegner |
Geschrieben am 16.01.2006 13:07:35
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[...ergänzend:]
Ich habe mir eben mal die Anleitung zum Ausfüllen der UmsSt.-Erklärung heruntergeladen. Da steht dann ergänzend sogar noch:
"Da der Unternehmer die Steuer selbst zu berechnen hat (§ 18 Abs. 3 UStG), sind auch vom Kleinunternehmer Eintragungen in
den Zeilen 107 bis 109 vorzunehmen.
Da geht es abschließend um Überschuß bzw. noch ans FA zu zahlende Umsatzsteuer. Da müßte dann als Kleinunternehmer imho natürlich eine Null rein.
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neonblade |
Geschrieben am 16.01.2006 15:30:02
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Zitat robert wiegner geschrieben:
Da das ganze ja nur einmal jährlich vorkommt, würde ich Deinem Bekannten raten, sich den Taschenrechner zu nehmen und einfach die UmsSt. mal fiktiv draufzurechnen. Wenn er nur eine Umsatzsteuerart bedienen müßte, ist das eine Sache von drei Sekunden. Falls er aber bspw. auch Bücher und Lebensmittel verkauft oder Null-UmsSt.-Sachen macht (gibts das?), wird es natürlich etwas komplizierter. Genau das ist sein Problem, er hat nämlich beide USt-Sätze. Jetzt muss er sich wohl oder übel nochmal alle Rechnungen vornehmen und die Steuern rausrechnen. Ich werde ihm dann wohl raten, zukünftig die Buchungen mit Steuern in ECT einzugeben. Falsch ist das ja nicht.
Mal zu den Privatentnahmen: Meinst du damit, das Privatentnahmen und Einlagen auch gebucht werden müssen (kenne mich selbst mit der Kleinunternehmerregelung nicht so aus)? Das macht er nämlich bisher mit dem Kassenbuch-Plugin, und so tauchen die dann ja in ECT selbst auch nicht auf.
Viele Grüße,
Sebastian |
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robert wiegner |
Geschrieben am 16.01.2006 16:09:32
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Zitat Mal zu den Privatentnahmen: Meinst du damit, das Privatentnahmen und Einlagen auch gebucht werden müssen (kenne mich selbst mit der Kleinunternehmerregelung nicht so aus)?
Es geht im Fall der Kleinunternehmer nur um diese ominöse Grenze, diese 17.500 und im nächsten Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 (???) Wahrscheinlich wird er eh darin landen. Was mir aber neu war (und ich denke, das wird vielen anderen auch so gehen: Diese 17.500 beziehen sich nicht auf Einnahmen (wie zumindest ich bisher gedacht hätte) sondern auf den Gesamtumsatz ... nagel mich nicht auf das Wort fest, aber ich glaube, so hieß das. Und in diesem Gesamtumsatz verbergen sich halt nicht nur die Einnahmen, sondern eben auch die potentielle Umsatzsteuer bei seinen Einnahmen sowie Privatentnahmen (Eigenverbrauch, Nutzung betrieblicher Anlagen und Dienste etc.). Wird sich bei ihm im Alltag nicht als Problem bemerkbar machen. Aber: Wenn er ein Grenzfall wäre, er an der Obergrenze kratzt, sollte er zumindest wissen, daß das eine Rolle spielt.
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Was anderes: Du schreibst von "Steuer rausrechnen" ... in meinem Verständnis (was natürlich vollkommen falsch sein kann) darf er sie nicht rausrechnen sondern muß sie draufrechnen.
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Ein letztes: Auch einen Kleinunternehmer sollte man überreden können, sich für 16,80 ein Buch zu kaufen oder (fast umsonst) bei der UmsSt-Stelle im FA anzurufen. Das hilft. Zumindest kanns nichts schaden. Probier doch mal, ihm das nahezulegen.
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neonblade |
Geschrieben am 16.01.2006 16:25:11
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Zitat robert wiegner geschrieben:Was anderes: Du schreibst von "Steuer rausrechnen" ... in meinem Verständnis (was natürlich vollkommen falsch sein kann) darf er sie nicht rausrechnen sondern muß sie draufrechnen. Erstmal danke für die Antworten.
Mit dem drauf rechnen ist natürlich richtig, da die Rechnungsbeträge ja im Prinzip netto sind. Stimmt schon. Aber wie gesagt, bin selbst kein Kleinunternehmer, kenne mich damit nicht so aus.
Aber es wäre doch sicher nicht verkehrt, wenn er jetzt alle Buchungen in ECT mit Steuern bucht, oder? So hätte er dann doch im Programm immer eine Übersicht der Steuern.
Viele Grüße,
Sebastian |
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robert wiegner |
Geschrieben am 16.01.2006 16:37:50
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Zitat Aber es wäre doch sicher nicht verkehrt, wenn er jetzt alle Buchungen in ECT mit Steuern bucht, oder? So hätte er dann doch im Programm immer eine Übersicht der Steuern.
Richtig. Nur: Wenn es korrekt ist, daß er die UmsSt. (wenn für ihn auch nur fiktiv) draufrechnen muß, gibt es ein Problem mit ECuT, das beim Buchen ja immer vom Bruttobetrag ausgeht.
Andererseits hatte mielket doch diese universale Rechen-/Formelfunktion eingebaut. Damit sollte es eigentlich gehen.
Und auf alle Fälle muß er dann bei seinen Auswertungen später dran denken, daß er die UmsSt.-Einnahmen und -Ausgaben natürlich wieder weg nimmt. Er hat sie ja nicht reell als Einnahme/Ausgabe gehabt.
Bearbeitet von robert wiegner am 16.01.2006 16:40:54
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neonblade |
Geschrieben am 16.01.2006 18:19:35
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Habe jetzt mal etwas im Web gesucht und dabei eine kleine Aufstellung gefunden, was denn für Kleinunternehmer alles zum Gesamtumsatz gehört. Ich zitiere das mal hier für alle die es ebenfalls interessiert.
Zum Gesamtumsatz gehören:
Steuerbare Umsätze
+ Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
- Verkäufe des Anlagevermögens
- bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
+ Umsatzsteuer
= Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1
Damit sollte es dann hoffentlich erledigt sein.
Viele Grüße,
Sebastian |
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