AfA wirklich monatsgenau?
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boogieweeks |
Geschrieben am 23.09.2011 18:10:20
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Hallo ECTler,
bei der Vorbereitung meiner Steuererklärung, glaube ich, ein Problem mit der AfA entdeckt zu haben. Vielleicht mache ich aber auch nur etwas falsch oder habe etwas übersehen. Es geht um folgende Buchung:
Laptop, Kaufdatum 21.04.2010
Nettopreis: € 1431,93
Nach händischer Berechnung müsste die AfA für 2010 bei
€ 318,21 liegen ( € 1431,93/3 = € 477,31 Jahresabschreibung; € 477,31/12*8 = € 318,21 monatsgenaue Abschreibung nach Nutzungsdauer)
ECT gibt bei diesem Buchungssatz jedoch eine AfA von € 357,98 aus. Ich denke, ich habe die Buchungsparameter korrekt gesetzt und kann mir das einfach nicht erklären. € 357,98 wären allerdings der korrekte Betrag bei 9 Monaten Nutzungsdauer. Weiß jemand, was hier passiert?
LG Peter |
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yedi451 |
Geschrieben am 24.09.2011 22:48:12
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kauf im April - das sind doch 9 Monate |
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boogieweeks |
Geschrieben am 24.09.2011 22:52:47
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Nein, ich glaube, es müssten 8 Monate sein, da der April nicht zählt (Kauf nach dem 15.). Vielleicht gilt das aber inzwischen nicht mehr? Auf jeden Fall danke!
Bearbeitet von boogieweeks am 24.09.2011 22:53:12
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mielket |
Geschrieben am 28.09.2011 09:05:58
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Jetzt werden auch die Monate 'kaufmännisch gerundet'? 8-/ Wenn das stimmt hat die Steuerverwaltung damit mal wieder den Bock im Alleskomplizertmachen abgeschossen. Hast Du vielleicht eine Gesetzesquelle parat?
Und im Februar wird dann wahrscheinlich erst ab dem 14. gerechnet? -- aber nur bei Schaltjahren...  |
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boogieweeks |
Geschrieben am 28.09.2011 17:22:11
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Hallo,
leider habe ich noch keine verbindliche Quelle für die "15-Tage-Regel" recherchieren können, nur eine Website, die einen einigermaßen seriösen Eindruck macht: http://www.rechnungswesen-verstehen.de/abschreibungen/monatgsgenaue-tagesgenaue-abschreibung.php
Ich bleibe aber dran. Das Problem, das vielleicht keines ist, ergab sich, als eine Bekannte (zufällig Steuerberaterin netterweise einen Blick auf meine Buchhaltung warf... Ich konnte heute meine Sachbearbeiterin beim FA nicht erreichen, denke aber, dass ich dort eine rechtsverbindliche Auskunf bekommen müsste (die Hoffnung stirbt zuletzt). Bislang wurden meine AfA-Tabellen auch noch nicht beanstandet.
Ich melde mich, sobald ich mehr weiß. |
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mielket |
Geschrieben am 28.09.2011 17:46:26
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Seiten Administrator
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Also, §7 EStG sagt dazu:
Zitat Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. Das ist glaube ich eindeutig... |
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boogieweeks |
Geschrieben am 28.09.2011 17:54:38
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Klingt in der Tat sehr eindeutig nach kaufm. Rundung. Ich werde das FA aber doch noch mal fragen, weil ich's jetzt einfach gaaaaanz genau wissen will;-) Vielen Dank aber auf jeden Fall schon für die Reaktion. Eigentlich sollte das Finanzministerium die Entwicklung von EC&T finanzieren. Auf jeden Fall eine bessere Investition meiner Steuern als als S21! LG Peter |
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