Vorschüsse buchen
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Terry |
Geschrieben am 26.12.2011 23:22:47
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Wie verbuche ich am besten einen Vorschuss für den ich dann nach der Leistung die Belege erhalten???
DANKE für Eure Hilfe! |
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Terry |
Geschrieben am 16.01.2012 20:53:01
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Hallo hat denn niemand hier Vorschüsse???
Sie erscheinen leider immer irgendwie in der EUR und das sollen sie nicht :-( ich bekomme später ja Belege für diese Vorschüsse!!!!
Ich buche sie aber trotzdem, damit ich einen besseren Überblick habe! |
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hans50 |
Geschrieben am 17.01.2012 15:56:51
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Moin,
kuck doch mal in nachstehenden Link rein. Da steht etwas drin über das richtige Verbuchen von Vorschüssen bei einer EÜR-Buchhaltung...
http://www.steuernetz.de/aav_steuerne...odule=home
HTH,
Hans. |
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MPV |
Geschrieben am 15.02.2012 09:20:55
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Das sehe ich auch so. Wenn du Vorschüsse gezahlt bekommst, dann musst du diese zum Zeitpunkt der Zahlung auch in der EÜR ausweisen! |
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JBors |
Geschrieben am 15.02.2012 16:08:34
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Für alle EÜ-ler gilt das Zu- Abflußprinzip. Gebucht wird dann wenn die Zahlung eintrifft oder raus geht. Unabhängig vom Zweck der Zahlung für die Zukunft (Vorauszahlung) oder die Vergangenheit. Ausnahme ist die 10 Tage-Regel am Jahresende. |
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Terry |
Geschrieben am 15.02.2012 18:14:48
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Es geht hier eigentlich um einen Vorschuss den ich an jemanden leiste, die um Vorschüsse die ich erhalte :-) |
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hans50 |
Geschrieben am 15.02.2012 22:21:16
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Moin,
Zitat Terry hat geschrieben:
Es geht hier eigentlich um einen Vorschuss den ich an jemanden leiste, die um Vorschüsse die ich erhalte :-)
JBors hat's doch schon geschrieben.... Vorschuß erhalten oder Vorschuß gegeben - Du buchst, wenn die Kohle geflossen ist. Hast Du gegen cash einen Vorschuß an jemanden gegeben, ist das Quittungsdatum Dein Buchungsdatum; war's ein Scheck oder eine Überweisung, buchst Du zum Datum der Belastungsanzeige (=Kontoauszug) Deiner Bank/Sparkasse.
Bei empfangenen Vorschüssen ist es lediglich andersrum.
Grundsatz bei der EÜR ist doch das ganz einfache und nachvollziehbare "Portemonnaie"-Prinzip: sobald was in die Geldbörse reinkommt, ist das eine zu buchende Einnahme, und sobald was draus herausgeht, eine zu buchende Ausgabe. Punktum.
M f G
Hans.
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Terry |
Geschrieben am 15.02.2012 22:26:29
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so hab ich's ja auch gemacht :-) eigentlich kann der Thread geschlossen werden! Ich wollte es nur korriegieren, da hier von vereinnahmten VS die Rede war! |
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