seit dem 1.12.2011 bin ich selbstständig und gerade dabei mich in ect einzuarbeiten. Auch bin ich buchhalterich ein ziemlicher Neuling. Hier die Frage (eine eindeutige Erklärung habe ich leider im Forum nicht gefunden):
Von mir wurde für die USt eine IST-Besteurerung beantragt.
Also Rechnungen, die von mir im Dezember erstellt werden, rechne ich per Ust_Voranmeldung zum 10.2.12 ab und überweise an das Finanzamt am 10.2.2012 (Soweit richtig?).
Verbuche ich nun die Einnahnmen in der E/Ü für 2011 ohne vereinnahmte Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge als Einkommen?
Für eine Antwort bedanke ich mich und wünsche allen Forenmitglieder ein erfolgreiches Jahr 2012
Ist Versteuerung heißt im Endeffekt nur das du bei der IST Versteuerung die Beträge beim tatsächlichen eintreffen der Zahlung bzw. bei Überweisung das Betrages versteuerst bzw. Vorsteuer ziehst.
Die Abgabe des Anmeldezeitraumes (bei Neugründung i.d.R. monatlich) ist der 10. des Folgemonats (bei Überweisung 3 Tage Karrenzzeit) Empfehlen kann ich das ganze per Lastschrift abzuwickeln. Unser Finanzamt bucht eher 2-3 Tage später ab.
Dies kann mit der Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängert werden. (Antrag Formfrei beim Finanzamt) ACHTUNG: Schweigen des Finanzamtes gilt normalerweise als Zustimmung. Manche Bestätigen es auch. Im Zweifelsfalle gibt es ein Telefon.
Im 2. Jahr musst du dann 1/11 des Vorjahressteuerbetrages als "Pfand" hinterlegen das mit der letzten Meldung im Jahr wieder verrechnet wird.
Sinn dahinter ist das du keinen Zinsvorteil gegenüber den Unternehmern hast die ohne Dauerfristverlängerung Anmelden.
Sollversteuerung bedeutet das die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung bereits fällig wird. Auch wenn du das Geld erst 3 Monate später auf dem Konto hast.
Im Gegenzug kannst du bei Rechnungserhalt auch schon Vorsteuer ziehen obwohl du erst 3 Monate später bezahlen musst.
Allgemein würde ich die Umsatzsteuer gleich auf ein seperates Konto (Tagesgeld) legen und so behandeln als wär es nicht da. Falls du am Jahresende noch etwas Übrig hast (Vorsteuerbeträge) hast du ein nettes Weihnachtsgeld.
Hoffe es hilft dir etwas in den schweren ersten Monaten bzw. Jahren.
prometheus schrieb:
.....Von mir wurde für die USt eine IST-Besteurerung beantragt......
Die Ist-Besteuerung wird auch als "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" bezeichnet.
Im Klartext bedeutet das, daß Du die Umsatzsteuer auf Deine Lieferungen/Leistungen erst dann zu entrichten brauchst, wenn Du Deine Kralle auf das Geld legen konntest, d.h. sobald Dein Kunde bezahlt hat.
Im Gegenzug kannst Du dann jedoch den Vorsteuerabzug für bezogene L/L erst dann geltend machen, wenn Du die Rechnung bei Deinem Lieferanten bezahlt hast.
Ganz einfach betrachtet, ist die Ist-Besteuerung mit Deinem Portemonnaie vergleichbar: erst dann, wenn was reinkommt, hast Du eine Einnahme, die in Deiner Steueranmeldung angegeben werden muß. Dabei spielt es keine Rolle, ob Deine Ausgangsrechung schon ein halbes Jahr zurückliegt. Außerdem buchst Du auch nur den Betrag, den Du tatsächlich erhalten hast (Portemonnaie-Prinzip), also z.B. auch Skontoabzüge oder sonstige Abzüge von Deiner ursprünglichen Rechnung.
Bei den Ausgaben ist es genauso: Du buchst Deine Ausgabe erst dann, wenn Du die Zahlung geleistet hast - wiederum das Portmonnaie. Spielt dabei keine Rolle, wieviele Jahre Du unter Umständen bereits in Zahlungsverzug gegenüber Deinem Lieferanten bist
Bei der Ist-Besteuerung brauchst Du unbedingt lückenlose und up-to-date Kontoauszüge und/oder ein up-to-date Kassenbuch (wenn Du gegen cash verkaufst und gegen cash einkaufst).
Zitat
.....Also Rechnungen, die von mir im Dezember erstellt werden, rechne ich per Ust_Voranmeldung zum 10.2.12 ab und überweise an das Finanzamt am 10.2.2012 (Soweit richtig?)......
Richtig, wenn Deine ausgegangenen Dezember-Rechungen alle bis zum 31.01.2012 bezahlt worden sind, und zwar als Zahlungseingang auf Deinem Konto. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Außenstände vorhanden sind, rechnest Du diese natürlich erst dann ab, wenn die Zahlung eingegangen ist = Kontoauszüge!
Zitat
....Verbuche ich nun die Einnahnmen in der E/Ü für 2011 ohne vereinnahmte Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge als Einkommen?...
Die Frage verstehe ich nicht so recht. In der EÜR stellst Du die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Differenz ist Dein Gewerbegewinn bzw. -verlust. Im Idealfall gilt: Einnahmen > Ausgaben
HTH,
Hans.
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?