Erstattung Krankheit U1 buchen
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saschim |
Geschrieben am 04.01.2012 11:16:56
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Hallo Zusammen,
wo buche ich Erstattungen der Krankenkasse.
Danke und Grüße
S |
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dachdecker |
Geschrieben am 07.03.2012 17:22:36
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hallo,
hast du schon eine lösung?? meine ist etwas unkonventionell, hatte das gleiche problem mit den KUG-Erstattungen vom AA. habe sie einfach als ausgaben mit minuszeichen gebucht.
vielleicht hat ja doch jemand noch eine andere idee??
lg
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JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 09:43:55
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Beiträge: 22
Registriert am: 09.02.2012
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Erstattungen sind aus betrieblicher Sicht Einnahmen. Da ECT meineswissens keine außerordentlichen Erträge kennt. Einfach als Betriebseinnahme ohne MwSt buchen und im Buchungstext als KUG oder U1 manchmal ja auch U2 kennzeichnen. Fertig |
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dachdecker |
Geschrieben am 08.03.2012 15:41:43
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Zitat JBors geschrieben:
...... Einfach als Betriebseinnahme ohne MwSt buchen und im Buchungstext als KUG oder U1 manchmal ja auch U2 kennzeichnen. Fertig
da meinst du dann zeile 12??? da trage ich nur Betriebseinnahmen ein, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
Da die Anlage EÜR bei den FA "nicht so gern gesehen sind" da sie die aktiv-passiv-bucherei besser/schneller nachprüfen können, wäre das dann wieder ein hingucker. wenn sie nur die "kosten für eigenes personal" sehen und darin schon die GS verrechnet sind, ist das für sie übersichtlicher (so man mir berichtet).
der zweite persönliche vorteil ist, man sieht die tatsächlichen personalkosten auf einen blick und braucht nicht jedesmal hin- und her zurechnen.
lg
dachdecker
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JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 17:41:03
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Registriert am: 09.02.2012
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Buchungstechnisch ist KUG etc. ein außerordentlicher Erlös.
Da die 4/3 Rechnung diesen Begriff aber nicht kennt, ist KUG ein Erlös; also eine Betriebseinnahme.
Diese kommt mit in die Einnahmen. Nur eben nicht mit MwSt.
KUG-Abrechnung als Kopie an den Kontoauszug heften fertig. |
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JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 17:45:02
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Hab ich vergessen:
Was für das FAmt oder Deinen Sachbearbeiter angenehmer ist, kann Dir herzlich egal sein. Wenn es nach denen geht, dann müssen alle Doppik benutzen und Bilanzieren. Ist halt für die einfacher.
Du bist aber verpflichtet ordentlich zu buchen; nicht deren Arbeit zu vereinfachen. |
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dachdecker |
Geschrieben am 08.03.2012 18:47:39
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schade, meine antwort ist verschwunden. o.k. dann hier ein zweites mal :
danke für deine ermunterung. könntest du vielleicht noch die zeile in der anlage EÜR angeben, in der ich das einfügen kann?
ich hab zwar im elster-formular geschaut, sorry, vielleicht sehe ich den baum vor lauter bäumen nicht.
DANKE
dachdecker |
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