Private Ausgaben
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Sebastian Menning |
Geschrieben am 24.01.2006 21:48:05
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Beiträge: 6
Registriert am: 24.05.2005
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Hallo,
ich habe ein Bankkonto, das ich sowohl geschäftlich als auch privat nutze. Wie muss ich es nun buchen, wenn ich privat Geld vom Konto abhebe - von irgendwas muss man ja leben. 
Muss ich das überhaupt buchen? Hat ja im Prinzip nichts mit dem Geschäftsbetrieb zu tun. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 24.01.2006 22:11:33
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Sofern Du nicht mit Kassenbuch arbeitest, sondern lediglich mit ECuT eine vereinfachte Buchführung machst, mußt Du da nichts buchen. Einnahme und ggf Überschuß sind ja schon passiert ... und so lange Du Deine Einnahmen korrekt angegeben hast, ist es dem FA gänzlich egal, ob Du das Geld verbrennst oder verjubelst oder hortest.
Nachteil bei solchen Mischkonten ist natürlich immer, daß man die Kontokosten eigentlich hinterher im Verhältnis priv/betr. aufspalten muß. Zudem hat man weniger Überblick über die betrieblichen Geldflüsse und muß bei einer (wenn auch eher nur theoretisch) möglichen Betriebsprüfung halt akzeptieren, daß auch die privaten Geldflüsse plötzlich offen liegen.
Aber: Buchen müssen mußt Du nicht. |
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Sebastian Menning |
Geschrieben am 24.01.2006 22:43:02
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Beiträge: 6
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Danke für die Antwort.
Wie ist das denn mit dem Feld "Saldo aus Entnahmen und Einlagen" bei der Anlage GSE der Steuererklärung? Müssen dort die privaten Entnahmen angegeben werden? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 24.01.2006 23:30:15
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Du entnimmst ja nichts aus dem Betriebsvermögen. Von daher spielt das für Dich keine Rolle. Dein einziges Problem wäre, wie schon angedeutet, wenn Du versuchst, durch Deine Kontoabhebungen verursachte Zinsen als betrieblich verursacht anzusetzen.
Bei diesen GSE-Feldern geht es um solche Dinge wie: Du möchtest Dir eine neue Yacht kaufen. Bist Geschäftsführer einer GmbH und genehmigst Dir selbst jetzt einen Privatkredit ... und ein halbes Jahr später zahlst Du das Geld wieder ein.
Auf dem Formular (oder ggf. auch auf der Anleitung, runterladbar auf den FA-Seiten) müßte eigentlich irgendein Paragraph stehen. Da sollte das irgendwie erklärt sein. |
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maek |
Geschrieben am 25.01.2006 21:03:25
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Hallo, ich führe - weil so vom Steuerberater gewohnt - eine Buchhaltung mit Bankkonto und Kassenbuch und möchte Privatentnahmen, Privateinlagen, Durchlaufende Posten, Ausgaben für KV und andere Versicherungen - also Buchungen die nicht in die EÜR gehören - buchen.
Wie erzeuge ich Konten, die nicht in die EÜR einfliesen?
Gruß
maek |
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robert wiegner |
Geschrieben am 25.01.2006 22:49:34
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Da ich -- Schande über mich ;o) -- noch immer mit einer älteren ECuT-Version arbeite, bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich habe die Diskussion um die Zuordnung eingerichteter Buchungskonten zum EÜR-Formular so verstanden, daß man Konten halt von der EÜR ausschließen kann (indem man sie einfach nicht zuordnet).
Nur als Anregung ... wie gesagt: Ich weiß nicht, ob das funktioniert und ich weiß nicht, was das für Auswirkungen auf die Eintragungen im UmsSt.-Formular hat (oder für die Übernahme in Winston ggf. bedeutet).
Aber da man nun ja anscheinend auch selbst Formulare definieren und bestücken kann, vielleicht probierst Du es einfach mal.
Bearbeitet von robert wiegner am 25.01.2006 23:21:57
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mielket |
Geschrieben am 28.01.2006 08:04:23
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Da gäbe es ja noch das Kassenbuch-Plugin...
Aber es stimmt tatsächlich mit der EÜR und den ausgeschlossenen Konten. Allerdings sind mir die Auswirkungen auch nicht ganz klar. Sofern man die Privat-Buchungen nicht mit MWSt. bucht, sollte das auch geringe Auswirkungen auf die UST-Voranmeldung haben. |
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