| Moin, 
 
 Zitat cux2805 schrieb:
 ....In der USt Voranmeldung gibt es:
 "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"....
 
 Leg Dir ein neues EÜR-Einnahmekonto mit USt-Satz "0" an und verknüpfe das mit Feld 45 der UStVA.
 Dann sollten diese Einnahmen auch richtig im UStVA-Vordruck erscheinen. Mach einfach mal einen Test. Solche "Testbuchungen" kann man ja jederzeit wieder löschen.
 
 HTH
 Hans.
 Bearbeitet von hans50 am 27.01.2012 13:15:04
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