Moin,
Zitat cux2805 schrieb:
....In der USt Voranmeldung gibt es:
"Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"....
Leg Dir ein neues EÜR-Einnahmekonto mit USt-Satz "0" an und verknüpfe das mit Feld 45 der UStVA.
Dann sollten diese Einnahmen auch richtig im UStVA-Vordruck erscheinen. Mach einfach mal einen Test. Solche "Testbuchungen" kann man ja jederzeit wieder löschen.
HTH
Hans.
Bearbeitet von hans50 am 27.01.2012 14:15:04
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