Moin,
Zitat Curt hat geschrieben:
.....sollen steuerfreie Umsätze (wie z.B. Zahlungen von Versicherungen nach einem Schadensfall) bei den Umsatzsteuer-VAs in der Position 48 auftauchen.....
Jawoll, und zwar die Umsätze = Einnahmen lt. § 4 UStG. Dieser §§ ist ein ziemlicher Brocken 
Zitat
.....Mit den Formularen und dem Konto "Umsatzsteuerfreie ... ... 13b UStG" klappt es schonmal nicht, in der Umsatzsteuererklärung erscheint offenbar auch nichts.....
§ 13b ist aber auch eine andere Baustelle. Kommt in der Praxis z.B. vor bei Bauleistungen an einen anderen (Bau)Unternehmer. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger USt-pflichtig. Das ganze ist meines Wissens vor ein paar Jahren eingeführt worden, um windige Bauunternehmer (und noch einige ausgewählte andere Branchen) davon abzuhalten, die Umsatzsteuer zu kassieren und dann die Rechnung verschwinden zu lassen.
Für die § 4-Einnahmen (Feld 48 der UStVa) brauchst Du im Prinzip nur ein Einnahmekonto, zum Beispiel "empfangene Versicherungsleistungen" zu bilden und dieses mit Feld 48 der UStVA sowie Feld 1103 der EÜR zu verknüpfen.
HTH,
Hans. |