Gebrauchtes Kfz angeschafft in 07/2010, AfA 4 Jahre
in 11/2011 Radkappen für Winterräder gekauft.
Die Radkappen müssen dem Kfz zugeschrieben werden.
Das Kfz ist abgeschrieben in 06/2014.
Restnutzungsdauer in 11/2011 noch 32 Monate.für das Kfz und ebenso die Radkappen.
Wie gelingt die Umsetzung in easyct? Die Problematik kann ja nicht neu sein, aber leider hab ich dazu bislang nichts gefunden.
....Gebrauchtes Kfz angeschafft in 07/2010, AfA 4 Jahre
in 11/2011 Radkappen für Winterräder gekauft.
Die Radkappen müssen dem Kfz zugeschrieben werden....
Wenn diese "Zuschreibung" für einem Satz Radkappen wirklich erforderlich sein sollte -wovon ich jetzt zum ersten Mal höre; bekannt ist mir das nur im Zusammenhang mit aufwendigen nachträglichen Fahrzeug-Umlackierungen, beispielsweise zu Werbezwecken, oder beim nachträglichen Einbau einer Anhängerkupplung-, machst Du halt eine Wertberichtigung. Die Karre ist dann ab 11/2011 wieder etwas mehr wert.
Ich wüßte allerdings nicht, was das FA dagegen einwenden würde, wenn Du die Radkappen, genau wie Reifen, Bremsbeläge und Auspufftöpfe als "Ersatzteile" unter "Lfd. und feste Kraftfahrzeugkosten" (Zeile 54 / Kennz. 140 des EÜR-Vordruckes" ) erfaßt.
Wirtschaftsgüter (egal zu welchem Preis), die nicht selbstständig nutzbar und nicht selbstständig bewertbar sind (z.B. zusätzliche interne Festplatte eines PC, Speicherbausteine), werden zusammen mit dem gemeinsam nutzbaren Wirtschaftsgut abgeschrieben (Zuschreibung). Die nicht selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter erhöhen die Abschreibung des gemeinsam nutzbaren Wirtschaftsguts für dessen Restlaufzeit.
ich werde es jetzt folgendemaßen machen und vielleicht hilft mein Lösungsansatz dem einen oder anderen.
Ich habe also eine Restlaufzeit meines Gegenstandes in diesem Fall eines Kfz, den ich abzuschreiben habe. Die Restlaufzeit sind 32 Monate, dezimal ausgedrückt 2,66 Jahre.zum Zeitpunkt der Anschaffung der Zuschreibung (Radkappen).
So wie ich das sehe, kann man aber nur volle Jahre abschreiben. Ergo werde ich die Radkappen auf 3 Jahre abschreiben (selbstverständlich monatsgenau) und sollte damit auf auf der sicheren Seite sein die Finanzbehörden betreffend.
Und als nächstes kauft ihr euch dann Zündkerzen und ein Rücklicht und schreibt diese Teile dann über 3 Jahre ab? Und wenn ihr den Wagen verkauft, macht ihr dann zuerst eine Sonder-AfA oder lasst ihr den erhöhten RBW abgehen?? Ihr seid echt klasse.
Gebrauchtes Kfz angeschafft in 07/2010, AfA 4 Jahre
in 11/2011 Radkappen für Winterräder gekauft.
Die Radkappen müssen dem Kfz zugeschrieben werden.
Das Kfz ist abgeschrieben in 06/2014.
Restnutzungsdauer in 11/2011 noch 32 Monate.für das Kfz und ebenso die Radkappen.
Wie gelingt die Umsetzung in easyct? Die Problematik kann ja nicht neu sein, aber leider hab ich dazu bislang nichts gefunden.
Hat jemand eine Idee?
Gruß
take
Nein, bitte nicht! Die Radkappen werden bitte nicht nachaktiviert! Die Radkappen gehören einfach in den Aufwand gebucht.
Elementare Buchhaltungskenntnisse sollte man als Selbständiger schon mitbringen! Bitte informiert euch wenigstens über die Grundinhalte!
Über was du hier redest sind Nachaktivierungen, die treten nur in den selteneren Fällen auf. Siehe hierzu § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB:
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.
Also, deine Radkappen sind wohl kaum als wesentliche Verbesserung der Funktion des Wagens anzusehen, also keine Nachaktivierung.
Hier mal die grundlegenden Fälle:
bis 150 EUR netto -> direkt als Aufwand verbuchen
bis 410 EUR netto und eigenständig nutzbar -> als GWG verbuchen mit Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr
ab 410,01 EUR und eigenständig nutzbar -> als Anlage verbuchen mit Abschreibung gemäß AfA-Tabelle
Wenn das Wirtschaftsgut nicht eigenständig nutzbar ist, dann ist es immer sofort als Aufwand zu verbuchen (z.B. wenn du dir neue Winterräder samt Felge für dein Auto kaufst -> auch die dürfen nicht nachaktiviert werden, da keine wesentliche Verbesserung der Eigenschaften des Fahrzeugs.
Zum Abschluss mal noch ein Beispiel, wo die von dir anscheinend so gern durchgeführte Nachaktivierung wirklich zum Einsatz kommt (nur fiktiv, inhaltlich nicht unbedingt realitätsnah):
1. Du kaufst eine Fräsmaschine (Preis: 10.000 EUR)
2. Später kaufst du ein zusätzliches Modul für die Maschine, wodurch diese statt fräsen auch sägen kann für 2.500 EUR
Dann hast du eine wesentliche Verbesserung der Maschine und damit eine Nachaktivierung.
Bearbeitet von MPV am 15.02.2012 14:10:41
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.