Privatdarlehen mit Ust. angeben?
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dette23 |
Geschrieben am 08.02.2012 10:45:02
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Hallo,
ich habe ein zinsloses Darlehen von meinem Vater bekommen, was ich nun unter Einnahmen buchen wollte (ein Teil November, 1 Teil Januar). Im Darlehensvertrag steht ja nichts von Mwst.. Muss ich trotzdem Mwst. abführen? Ich denke ja nicht, aber ich möchte nichts falsch machen.
Bei der Vorsteuernameldung für Januar ist mir nun aufgefallen, dass ich im November ganz vergessen hatte, das erste Darlehen als Einnahme anzugeben.
Soll ich das Darlehen jetzt einfach noch reinschreiben und ein zweites Mal schicken?
Danke im Voraus für eine Antwort.
Freundliche Grüße
dette
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JBors |
Geschrieben am 09.02.2012 00:29:37
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Das Darlehn ist keine Einnahme!
Wird also nicht gebucht; zumindest wenn Du keine Kapitalges. bist.
Aktennotiz machen, für den Fall einer Prüfung.
Gut is. |
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dette23 |
Geschrieben am 09.02.2012 08:42:03
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vielen Dank für die Info.
Dann war es ja gut, dass ich das Darlehen vergessen hatte.
Wenn ich dann nächstes Jahr das Darlehen in Raten zurückzahle, darf ich es ja dann auch nicht als Ausgabe verbuchen, wenn ich es jetzt nicht als Einnahme verbuche, oder?
Bearbeitet von dette23 am 09.02.2012 08:43:59
Freundliche Grüße
dette
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hans50 |
Geschrieben am 09.02.2012 10:50:38
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Moin,
Zitat dette23 hat geschrieben:
....Wenn ich dann nächstes Jahr das Darlehen in Raten zurückzahle, darf ich es ja dann auch nicht als Ausgabe verbuchen, wenn ich es jetzt nicht als Einnahme verbuche....
Das ist richtig. Du kannst aber, wenn es für Deine persönliche Übersicht hilfreich ist, Dir ein Konto "/Darlehn" mit USt-Satz "0"einrichten. Der vorangestellte Schrägstrich "/" vor dem Kontonamen kennzeichnet dieses Konto als neutral. Es taucht nicht in der EÜR auf. Hier kannst Du den erhaltenen Darlehnsbetrag als "Einnahme" buchen und die jeweiligen Rückzahlungen als "Ausgabe" (Rückzahlungen als Negativbeträge mit Minuszeichen).
In der Ansicht "Journal nach Konten" siehst Du dann auf einen Blick, wieviel Schulden Du noch hast.... 
M f G
Hans. |
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dette23 |
Geschrieben am 09.02.2012 11:40:06
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vielen Dank für den guten Tipp
Freundliche Grüße
dette
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MPV |
Geschrieben am 15.02.2012 15:04:07
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Zitat dette23 geschrieben:
Wenn ich dann nächstes Jahr das Darlehen in Raten zurückzahle, darf ich es ja dann auch nicht als Ausgabe verbuchen, wenn ich es jetzt nicht als Einnahme verbuche, oder?
Anders würde es aussehen, wenn das Darlehen nicht zinslos wäre. Dann würdest du das Darlehen und die Rückzahlung zwar auch nicht buchen d.h. nicht als Einnahme bzw. Ausgabe betrachten, die Zinsen dürftest du aber als Betriebsausgabe ansetzen.
(Nur so am Rande, falls einer das gleiche Problem hat, aber eben kein zinsloses Darlehen.) |
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