Privateinlage
|
dette23 |
Geschrieben am 08.02.2012 10:50:18
|

Mitglied
Beiträge: 80
Registriert am: 01.12.2011
|
Hallo nochmal,
nun fiel mir gerade auf, dass ich im letzten Jahr, als ich ein Geschäftskonto eröffnet hatte, auch eine Privateinlage eingezahlt hatte.
Ich würde diese jetzt einfach ohne Mwst. als Einnahme - Privateinlage verbuchen.
Ist das richtig?
Ist es überhaupt notwendig oder evtl. nicht notwendig aber finanziell posiitv für mich, diese Privateinlage anzugeben?
Bearbeitet von dette23 am 08.02.2012 10:51:02
Freundliche Grüße
dette
|
|
|
|
JBors |
Geschrieben am 09.02.2012 00:31:57
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 09.02.2012
|
Privateinlagen werden wie Privatentnahmen für die 4/3 Rechnung nicht gebucht.
Niocht verwechseln mit Eigenverbrauch. |
|
|
|
dette23 |
Geschrieben am 09.02.2012 08:41:14
|

Mitglied
Beiträge: 80
Registriert am: 01.12.2011
|
vielen Dank für deine Antwort.
Freundliche Grüße
dette
|
|
|
|
dachdecker |
Geschrieben am 07.03.2012 16:56:12
|

Mitglied
Beiträge: 43
Registriert am: 02.09.2009
|
hallo,
ist zwar schon ne weile her die frage, aber ich habe im elster-formular folgende angabe gefunden (ist zeile 78 - entnahmen und zeile 79 - einlagen)
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen (vgl. Erläuterungen zu Zeile 16).
ich bin mir da nämlich auch nicht so sicher. nach dieser erklärung im elster-formular muss man also auch über die entnahmen und einlagen genau "buchführen", woher und für was man diese benutzt hat.
also in 2010 bin ich so vorgegangen: z.b. 500 € privatentnahme vom geschäftskonto sollen in zeile 79 in EÜR landen. bei ECT kto /privatentnahmen neu eingerichtet mit Feld 122: /Privatentnahmen. dann erscheint es zwar in EÜR in zeile 79 aber nicht in dem EÜR-Aufstellung. wofür ich die 500 € privat genutzt habe, muss ich dann natürlich nicht mehr aufführen.
die private kfz-nutzung habe ich in einnahmen aufgeführt (Feld 1106) und dafür nicht in zeile 79 EÜR, genauso den privaten anteil der telefonkosten, so spare ich mir die genaue auflistung für die privatentnahmen.
vielleicht kann das ja nochmal jemand vom fach genauestens erklären, denn ich meine, wir müssen diese zeilen jetzt doch ausfüllen.
bin gespannt auf regen austausch.
dachdecker |
|
|
|
dette23 |
Geschrieben am 08.03.2012 09:12:46
|

Mitglied
Beiträge: 80
Registriert am: 01.12.2011
|
Hallo Dachdecker,
da hier niemand antwortet, würde ich dir vorschlagen, beim Finanzamt anzurufen. Die haben zwar nicht immer Ahnung, aber eigentlich sollten sie die haben.
Ich habe das nun auch schon zweimal gemacht und der Beamte hat sich echt Mühe gegeben, eine Antwort zu finden.
Vllt. kannst du ja mal posten, was er geantwortet hat.
Ich habe bisher die Privateinlagen in der Verbuchung ganz außer Acht gelassen und wenn ich was bar gezahlt bekomme, dann wird das zwar verbucht, aber ich habe es dann ganz normal privat ausgegeben. Auf der anderen Seite kaufe ich auch bar alles mit Privatgeld. Vllt. hebt sich das ja auch ungefähr aus. Bisher dachte ich, es reicht, wenn alles ordungsgemäß verbucht ist.
Wenn am Ende eine Differenz zwischen baren Ausnahmen und baren Einnahmen ist, dann ist es ja automatisch eine Einlage oder Entnahme, oder?
Freundliche Grüße
dette
|
|
|
|
JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 09:38:01
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 09.02.2012
|
Es kommt darauf an ...
§4 Abs 4a bezieht sich auf die den Gewinn schmälernden Schuldzinsen.
Für den "normalen" 4, 3 Rechner, also alle die eine einfache EÜR machen, ist das nicht von Belang.
Es sei denn, du hast in Deiner Buchführung umfangreiche Kredite, die es zu bedienen gilt.
Hier sind Kredite gemeint, deren Zinslast in einem ernstzunehmenden Verhältnis zum Gesamtbetriebesergebnis stehen.
Ist das nicht der Fall wirds einfach. Privateinlagen und dementsprechend Privatentnahmen werden nicht gebucht.
Hast Du die Kredite jedoch, solltest Du über einen Besuch beim Steuerberater nachdenken. Der kann sich manchmal lohnen. |
|
|
|
JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 09:50:06
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 09.02.2012
|
Thema Finanzamt.
Die müssen Auskunft geben.
Da gibt es zwei Sorten von Auskunft.
Die rechtsunverbindliche, dh. in der Regel mündliche Auskunft und die rechtsverbindliche Auskunft. Die dann in Schriftform.
Die Auskünfte sind dann kostenlos, wenn der Gegenstandswert der Auskunft, also die Frage auf welchen Betrag sich die Auskunft bezieht, nicht höher ist als 10.000 Euro. Nennt sich bei denen Bagatellgrenze.
Vorher fragen ob Kosten entstehen können! |
|
|
|
dette23 |
Geschrieben am 08.03.2012 09:57:14
|

Mitglied
Beiträge: 80
Registriert am: 01.12.2011
|
Vielen Dank für den Hinweis.
Die Auskunft, dass Darlehen ohne Zinsen nicht verbucht werden, hatte ich mal bekommen und deshalb auch die Privateinlagen wieder rausgenommen.
Durch den Beitrag von Dachdecker bekam ich gerade einen Schreck, aber du bestätigst ja die Info, die ich schon mal bekam - keine Verbuchung.
Freundliche Grüße
dette
|
|
|
|
dachdecker |
Geschrieben am 08.03.2012 15:50:41
|

Mitglied
Beiträge: 43
Registriert am: 02.09.2009
|
Zitat dette23 geschrieben:
..... Wenn am Ende eine Differenz zwischen baren Ausnahmen und baren Einnahmen ist, dann ist es ja automatisch eine Einlage oder Entnahme, oder?
das FA wird aber neugierig, wenn du verluste machst - denn wovon lebst du dann?
(das war ein wink eines bekannten 
lg
dachdecker |
|
|
|
dette23 |
Geschrieben am 08.03.2012 15:57:29
|

Mitglied
Beiträge: 80
Registriert am: 01.12.2011
|
Erspartes vor der Selbstständigkeit
Bearbeitet von dette23 am 08.03.2012 15:57:47
Freundliche Grüße
dette
|
|
|
|
dachdecker |
Geschrieben am 08.03.2012 16:04:15
|

Mitglied
Beiträge: 43
Registriert am: 02.09.2009
|
supi, was dann zu belegen ist und schon wird gestöbert und nach schwarzarbeit geguckt.
lg
dachdecker |
|
|
|
JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 17:33:41
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 09.02.2012
|
Nö, das Finanzamt guckt nicht nach Schwarzarbeit. Nur wenn Du als EÜ Rechner daurend Verluste machst, dann unterstellen die Dir eine mangelnde "Gewinnerzielungsabsicht". Was auch schlecht ist.
Kontrollmitteilungen des FAmtes an den Zoll sind wegen der besonderen Bedeutung des Steuergeheimnisses nicht zu befürchten.
Jedenfalls verlangt das FAmt nicht, dass Du belegst von was Du so lebst.
Höchstens wenn bei einer Prüfung die Eingänge nicht deren Vorstellungen von den Erlösen entsprechen. |
|
|
|
dachdecker |
Geschrieben am 08.03.2012 18:04:50
|

Mitglied
Beiträge: 43
Registriert am: 02.09.2009
|
o.k. also eindeutiger formuliert: wenn dem FA nicht plausibel ist, von was du lebst, dann schauen sie nach nicht gemeldeten einkünften, z.b. ob mehr material gekauft wurde als verkauft bzw. verarbeitet usw. das ist auch ein bemerkung vom steuerberater, macht mich auch nicht gerade glücklich, aber lieber vorgewarnt als später gefallen, nachzahlungen sind immer sooooo schwer. und wenn man nicht gleich auffällt, liegt die nächste prüfung weiter weg.
lg
dachdecker
|
|
|
|
JBors |
Geschrieben am 08.03.2012 18:17:11
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 09.02.2012
|
Das habe ich nicht gesagt. Natürlich liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ggfl eine Prüfung "anzuregen" wenn Du als "Steuerbürger" dauerhaft Verluste machst.
Wenn aber bei der Prüfung das Verhältnis von EK zu Umsatz stimmt, oder Du Abweichungen erklären kannst. Ist alles OK.
Kein Prüfer ist Fachmann für alles. Daher haben die Rohgewinn-Aufschlagstabellen. Das ist deren Bibel. Die sehen welchen EK Du hattest und rechnen dann hoch, was Du gefälligst damit für Umsätze zu erzielen hattest.
Im Zweifel ist es also besser die einzelnen Aufträge so zu dokumentieren, dass auch eine Nichtfachmenn erktennt, dass bei dem einen Auftrag der Materialaufschlag so ausgefallen ist; es aber bei dem anderen Auftrag nicht ging, weil Du vielleicht einen Mitbieter hattest.
Die Erfahrung zeigt, dass auch die Prüfer (manchmal) lernfähig sind.
"Wer schreibt der bleibt" gilt immer!
|
|
|
|
dachdecker |
Geschrieben am 08.03.2012 18:41:28
|

Mitglied
Beiträge: 43
Registriert am: 02.09.2009
|
hallo jbors,
da fällt mir unsere kleine begebenheit aus dem alltag zu ein (kein fachlicher beitrag, aber evtl zum schmunzeln, sonst einfach überlesen)
bei unserer prüfung hatten wir noch 2 kleinkinder. als der prüfer abends gegen 16.30 ging, drückte er uns eine DIN A 4 Seite vollgeschrieben in die hand und meinte, dass wären alles rechnungen, die nicht eingebucht wären und morgen früh ist er wieder da und wir könnten ja mal suchen. und grinste sich in seinen feierabend.!!!!
erstmal wurden wir blass, dann schauten wir uns den zettel an und verstanden die welt nicht mehr, denn wir hatten ja genau nachgeprüft, dass auch alle (wir hatten noch bilanziert) rechnungen eingebucht (ob bezahlt oder noch offen) sind. also kinder ins bett und ran an die sucherei. wir wurden schnell fündig. der "witzige" prüfer hatte doch glattweg "übersehen", dass manche kunden mehrere rechnungen gleichzeitig bezahlt hatten, trotzdem es deutlich auf dem kto-auszug bzw. in der buchung zu sehen war. also wir erleichtert zu bett - nur leider bekam unsere tochter in dieser nacht eine dicke erkältung und unsere nachtruhe war dahin.
am nächsten morgen stand er prüfer grinsend um 9 uhr vor der tür und meinte wir sähen ja ziemlich blass aus und es täte im Leid, wenn er daran schuld sei. als wir ihn dann aufklärten, dass unsere tochter mit unserer übernächtigung zu tun hat und sein zettel von uns ohne probleme schnell erledigt worden war, verging ihm sein grinsen und die worte. und auch als er die materialzuordnungen, die nicht vermerkt waren, nachforderte (natürlich grinsend) und wir ihm wirklich alle baustellen mit dem material zuordnen konnten, fiel ihm nur noch ein, private autonutzung und firmengenutztes privatgrundstück als firmengrundstück aufzunehmen (was ich bis heute noch nicht richtig verstandenhabe, aber ich lasse es jetzt auf sich ruhen)
also, wie du schon erwähntest, man muss es nur so plausibel machen, dass es der prüfer "hoffentlich" versteht.
lg
dachdecker |
|
|
|
Antax |
Geschrieben am 15.05.2012 10:22:32
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 18.03.2012
|
Noch Kurze Selbsterfahrung zu diesem Thema,
Ich buche meine privaten Geldabhebungen bzw. Bezahlungen auch in die EÜR (die bei mir auf meinem Geschäftskonto auftauchen). Einlagen hatte ich bisher nicht verbucht, außer bei der allerersten EÜR.
In einem nicht so guten Jahr hatte ich etwas knappe Einnahmen, da kam dann schon die schriftliche Rückfrage vom FA-Bearbeiter von was "ich gelebt" hätte (natürlich in Amtsdeutsch ).
Nachdem ich ihm meine Reserven, bzw. auch die Disponutzung (hatte mit meiner Bank eine hilfreiche Vereinbarung) formlos aufgeschrieben hatte, war er bis heute ohne Rückfrage zufrieden damit (4 Jahre).
Fazit für mich, wenns knapp wird würde ich eine kurze formlose Erklärung für Einlagen anhängen bzw. in der EÜR verbuchen.
Gruß Antax
|
|
|