Zitat christof geschrieben:
Monitor habe ich bei Amazon gekauft und bei der Bezahlung einen 50 EUR Amazon-Gutschein eingelöst.
297,50 EUR - 50 EUR = 247,50 EUR
Betrag auf dem Bankkontoauszug: 247,50 EUR
Endbetrag auf der Rechnung: 297,50 EUR
Welchen Betrag soll ich jetzt buchen 297,50 oder 247,50?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Christof
Ein Blick ins Gesetz:
§ 255 HGB "Bewertungsmaßstäbe"
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
§ 253 HGB "Folge- und Zugangsbewertung"
3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Steht alles drin, was du brauchst, HGB-Bewertung gilt in dem Fall auch fürs Steuerrecht. |