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Abhebung für Barkasse der Firma
dette23
Hallo,

ich habe nun erstmalig Geld vom Geschäftskonto abgehoben, damit ich was in der Barkasse habe.

Nun weiß ich leider nicht, wie ich das verbuchen soll. Es ist ja weder eine Einnahme, noch eine Ausgabe. Oder soll ich einfach auf den Kontoauszug schreiben, dass dies für die Kasse ist und nichts verbuchen?
Freundliche Grüße
dette
 
www.declex.de
hans50
Moin,

Zitat

dette23 hat geschrieben:
....Es ist ja weder eine Einnahme, noch eine Ausgabe.....


Stimmt; Dein "Bestand" oder "Vermögen" ändert sich ja nicht. Es findet nur eine Umschichtung vom Bankkonto zur Bargeldkasse statt.

Zitat


...Oder soll ich einfach auf den Kontoauszug schreiben, dass dies für die Kasse ist und nichts verbuchen?....


Wenn es Deiner persönlichen Übersicht dient, kannst Du das tun, bist dazu aber nicht verpflichtet.

Erst wenn etwas aus der Bargeldkasse rausgeht, weil Du eine Betriebsausgabe in bar bezahlst bzw. wenn Bargeld reinkommt, weil ein Kunde in cash bezahlt, buchst Du die entsprechende Ausgabe oder Einnahme - wie bei Buchungen auf dem Girokonto auch.

M f G
Hans.
 
dette23
Vielen Dank für deine Antwort.

Das hört sich logisch an. Ja Bares verbuche ich ja sowieso immer, aber ich dachte, das Finanzamt wird fragen, warum das Geld von meinem Geschäftskonto abgegangen ist.

Schön, dass sich manche Probleme so leicht lösen lassen Wink.
Freundliche Grüße
dette
 
www.declex.de
Maze

Zitat

dette23 geschrieben:
aber ich dachte, das Finanzamt wird fragen, warum das Geld von meinem Geschäftskonto abgegangen ist.


Ich dachte das macht doch das Finanzamt auch ? Ich habe das selbe Problem mit den Verbuchen ?
wie hast du es jetzt mittlerweile gelöst ?

lg
Bearbeitet von Maze am 21.04.2012 07:34:16
 
hans50
Moin,

Zitat

Maze hat geschrieben:

....Ich dachte das macht doch das Finanzamt auch ? Ich habe das selbe Problem mit den Verbuchen ?.....


Wo ist das Problem?

Zu verbuchen brauchst Du in der EÜR nur das, was reinkommt und was rausgeht, und zwar nur in Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit.

Anders sieht es natürlich aus, wenn eine doppelte Buchführung gemacht wird. Das gib es Bestandskonten, zum Beispiel ein oder mehrere Bankkonten (für jedes Bankkonto/Girokonto eins), und auch ein oder mehrere Kassenkonten.
Wenn dann Geld z.B. vom Bankkonto abgehoben wird, um die Bargeldkasse aufzufüllen, wird dies beim Bestandskonto "Bank" als Abgang und beim Bestandskonto "Kasse" als Zugang gebucht. Bei Bargeldeinzahlungen aus der Kasse ans Bankkonto entsprechend anders herum.
Bei einer Entnahme von Geld aus der Kasse oder vom Bankkonto für private Zwecke erfolgt eine Buchung "Privatentnahmen": Abgang bei Kasse/Bank, Zugang bei Privatentnahmen.

Aber die EÜR ist keine doppelte Buchführung und kennt daher keine Aktiv- und Passivkonten, keine Konten für Bank, Kasse, Privatentnahmen, Warenbestand usw.
Die EÜR bildet nur und ausschließlich betriebliche Ausgaben und Einnahmen ab. Es handelt sich ja im Prinzip auch nicht um eigenständige Buchhaltung, sondern um eine Anlage zur Einkommensteuererklärung.

Es besteht aber die Möglichkeit, auf buchungstechnischem Weg über die EÜR gewisse "Privatentnahmen" gleich zu berücksichtigen: private Kfz-Nutzung von Firmenautos, Privatanteil an den Telefonkosten usw. Diese Privatentnahmen gelten buchungstechnisch als Einnahme. Bei der Abrechnung erhöht sich dadurch der Gewerbegewinn, welcher in der ESt-Erklärung angegeben wird.

In der Einkommensteuererklärung sind bekanntlich neben der EÜR auch noch weitere Einkunfts- und Ausgabenarten anzugeben wie Kapitaleinkünfte, Renten, Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen usw., zum Teil mit separaten Anlagen zur ESt-Erklärung. All das hat aber mit der EÜR rein nichts zu tun.

Wenn man nur ein einziges Bankkonto hat, auf dem geschäftliche und private Bewegungen stattfinden, ist es sicherlich hilfreich, sich auf den Auszügen zu notieren, ob die jeweilige Kontobewegung privat oder geschäftlich war. Kann man machen, muß man aber nicht.

Das Finanzamt interessiert sich für das Bankkonto erst dann, wenn die Buchhaltung so unwahrscheinlich und unglaubhaft geworden ist, daß eine Prüfung angemessen erscheint. Z.B. Einnahmen im Kalenderjahr von 100 € gegenüber Ausgaben von 10.000 € bei ansonsten nicht erkennbaren Einkünften oder Vermögenswerten lösen mit Sicherheit eine Nachprüfung aus.

M f G
Hans.
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

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mielket
29.05.2026 16:30:06
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mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
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