Umsatzsteuer auf Privatanteil?
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thilo |
Geschrieben am 05.02.2006 15:42:52
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hallo zusammen, hallo mielket, um eine weitere Unklarheit der Steuergesetzgebung anzusprechen: Wenn ich eine Bewirtungs-Split-Buchung (30 Prozent Privatanteil) mit 16 % Vorsteuer buche, dann kann ich ja 100 Prozent der USt geltend machen. Ist es dann folgerichtig und logisch, dass bei der korrespondierenden Einnahmenbuchung auf den Privatanteil nun auch noch die Mehrwertsteuer draufkommt? Denn dann hätte ich ja unter dem Strich wieder nur 70 Prozent der Umsatzsteuer geltend gemacht...
fragt und grüßt
thilo |
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robert wiegner |
Geschrieben am 05.02.2006 23:34:33
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Zitat dann kann ich ja 100 Prozent der USt geltend machen Das stimmt so nicht. Die UmsSt. kann auch nur zu 70% geltend gemacht werden. Und die anderen 30% sind keine Privatentnahme, sondern "nicht-abzugsfähige" Bewirtungskosten, einzutragen in dem Feld neben den 70%. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 05.02.2006 23:41:57
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Und weil Du von "weitere Unklarheit der Steuergesetzgebung" sprichst ... Gar nicht nörgelnd gemeint, sondern schlicht und einfach nur als Tip. Wer eine EÜR machen muß, sollte sich wirklich mal die 5 Minuten Zeit nehmen, die Anleitung zum EÜR-Formular anzuschauen. Gibt es auf jeder FA-Seite. Ist nur eine kleine *.pdf. Und fast jede Zeile des Formulars wird kommentiert. Viele von den "Unklarheiten" klären sich dann ganz schnell von alleine. Datlerntwirklich ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 05.02.2006 23:45:31
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thilo |
Geschrieben am 06.02.2006 15:37:25
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Lieber Robert, ich nehme mir schon (und zwar mehr als fünf Minuten) Zeit für diese ganzen Dinger. Daher auch mein Einwand mit der voll anrechenbaren Umsatzsteuer. Zwei Zitate
Aus dem Ratgeber Freie von Götz Buchholz:
Wer potenzielle Auftraggeber oder Informantinnen zum Essen einlädt, kann von den Kosten einschließlich des eigenen Verzehrs 70 Prozent (für 2003 noch 80 Prozent) als Betriebsausgaben absetzen (die darin enthaltene Mehrwertsteuer kann jedoch zu 100 Prozent als Vorsteuer abgezogen werden)
Aus M-Menschen Machen Medien (verdi):
Bewirtungskosten für Freie voll absetzbar
Freie, die ihre Umsatzsteuererklärung für 2004 noch nicht eingereicht haben, können Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Februar 2005 (Az.: V R 76/03) entschieden, dass die Neuregelung von 1999, nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur zu 80 Prozent - seit 2004 sogar nur 70 Prozent - zulässig war, nicht mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und deshalb keine Anwendung findet.[...]Freie können also bei der Umsatzsteuererklärung für 2004 und in Zukunft die gesamte Umsatzsteuer von Bewirtungskosten gegenüber dem Finanzamt "abrechnen". Dies gilt auch rückwirkend für noch nicht "bestandskräftig" gewordene Umsatzsteuerbescheide ab 1999. Wer seine Steuererklärung für 2004 bereits abgegeben und hohe Bewirtungskosten hat, kann diese berichtigen.
Deswegen war ja meine Frage, ob es dann folgerichtig ist. Aber Recht hast Du ja damit, das die nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten nicht unter die Einnahmen fallen, das hatte ich übersehen. Somit tauchen sie ja gar nicht als Betriebseinnahmen auf und das mit der Mehrwertsteuer hat sich ja dann auch erledigt.
Trotzdem danke für Deine Antwort.
Thilo
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mielket |
Geschrieben am 07.02.2006 13:18:45
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Wie gesagt: Ich muss nochmal an den Privat-Split ran, um auch solche Fälle aufsplitten zu können... |
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