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Umsatzsteuer auf Privatanteil?
thilo
hallo zusammen, hallo mielket, um eine weitere Unklarheit der Steuergesetzgebung anzusprechen: Wenn ich eine Bewirtungs-Split-Buchung (30 Prozent Privatanteil) mit 16 % Vorsteuer buche, dann kann ich ja 100 Prozent der USt geltend machen. Ist es dann folgerichtig und logisch, dass bei der korrespondierenden Einnahmenbuchung auf den Privatanteil nun auch noch die Mehrwertsteuer draufkommt? Denn dann hätte ich ja unter dem Strich wieder nur 70 Prozent der Umsatzsteuer geltend gemacht...

fragt und grüßt
thilo
 
http://www.thiloschmidt.de
robert wiegner

Zitat

dann kann ich ja 100 Prozent der USt geltend machen
Das stimmt so nicht. Die UmsSt. kann auch nur zu 70% geltend gemacht werden. Und die anderen 30% sind keine Privatentnahme, sondern "nicht-abzugsfähige" Bewirtungskosten, einzutragen in dem Feld neben den 70%.
 
robert wiegner
Und weil Du von "weitere Unklarheit der Steuergesetzgebung" sprichst ... Gar nicht nörgelnd gemeint, sondern schlicht und einfach nur als Tip. Wer eine EÜR machen muß, sollte sich wirklich mal die 5 Minuten Zeit nehmen, die Anleitung zum EÜR-Formular anzuschauen. Gibt es auf jeder FA-Seite. Ist nur eine kleine *.pdf. Und fast jede Zeile des Formulars wird kommentiert. Viele von den "Unklarheiten" klären sich dann ganz schnell von alleine. Datlerntwirklich ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 05.02.2006 22:45:31
 
thilo
Lieber Robert, ich nehme mir schon (und zwar mehr als fünf Minuten) Zeit für diese ganzen Dinger. Daher auch mein Einwand mit der voll anrechenbaren Umsatzsteuer. Zwei Zitate

Aus dem Ratgeber Freie von Götz Buchholz:
Wer potenzielle Auftraggeber oder Informantinnen zum Essen einlädt, kann von den Kosten einschließlich des eigenen Verzehrs 70 Prozent (für 2003 noch 80 Prozent) als Betriebsausgaben absetzen (die darin enthaltene Mehrwertsteuer kann jedoch zu 100 Prozent als Vorsteuer abgezogen werden)

Aus M-Menschen Machen Medien (verdi):
Bewirtungskosten für Freie voll absetzbar
Freie, die ihre Umsatzsteuererklärung für 2004 noch nicht eingereicht haben, können Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Februar 2005 (Az.: V R 76/03) entschieden, dass die Neuregelung von 1999, nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur zu 80 Prozent - seit 2004 sogar nur 70 Prozent - zulässig war, nicht mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und deshalb keine Anwendung findet.[...]Freie können also bei der Umsatzsteuererklärung für 2004 und in Zukunft die gesamte Umsatzsteuer von Bewirtungskosten gegenüber dem Finanzamt "abrechnen". Dies gilt auch rückwirkend für noch nicht "bestandskräftig" gewordene Umsatzsteuerbescheide ab 1999. Wer seine Steuererklärung für 2004 bereits abgegeben und hohe Bewirtungskosten hat, kann diese berichtigen.


Deswegen war ja meine Frage, ob es dann folgerichtig ist. Aber Recht hast Du ja damit, das die nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten nicht unter die Einnahmen fallen, das hatte ich übersehen. Somit tauchen sie ja gar nicht als Betriebseinnahmen auf und das mit der Mehrwertsteuer hat sich ja dann auch erledigt.

Trotzdem danke für Deine Antwort.
Thilo
 
http://www.thiloschmidt.de
mielket
Wie gesagt: Ich muss nochmal an den Privat-Split ran, um auch solche Fälle aufsplitten zu können...
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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