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Affiliate Gutschriften aus den USA korrekt buchen
yellowfrog
Hallo

ich frage mich, wie ich mit ECT Affiliate Gutschriften aus den USA korrekt buche.
Diese Gutschriften weisen keine VAT aus es ist vielmehr nur eine Einzahlung auf meinem Paypalkonto.

Wie buche ich Dienstleistungen aus den USA (Hosting, Domain-Registrierung etc).

Ich habe ein Einzelunternehmen, keine Kleinunternehmerregelung, also Umsatzsteuerpflichtig.

MfG

Joachim
 
hans50
Moin,

Zitat

yellowfrog hat geschrieben:

...ich frage mich, wie ich mit ECT Affiliate Gutschriften aus den USA korrekt buche.
Diese Gutschriften weisen keine VAT aus es ist vielmehr nur eine Einzahlung auf meinem Paypalkonto....


Der Begriff "Affiliate-Gutschrift" sagt mir nicht viel, nur das, was ich in der Wikipedia darüber gefunden habe.

In der Annahme, daß es sich um eine Gutschrift Deines Vetriebspartners handelt, tippe ich auf § 13b UStG: "Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers". Das wäre dann in der USt-Voranmeldung das Feld 52. Du mußt darauf dann 19% USt entrichten.

Zitat


...Wie buche ich Dienstleistungen aus den USA (Hosting, Domain-Registrierung etc)....


M.E. genauso wie die "Affiliate"-Gutschrift. In der EÜR kannst Du die Internet-Leistungen als "Übrige Betriebsausgaben" angeben. Allerdings habe ich auch schon gehört, daß diese Kosten besser in den Bereich "Telekommunikation" gehören. Ist aber gehupft wie gesprungen - Kosten sind Kosten.

M f G
Hans.
 
yellowfrog
Hallo und danke für die schnelle Antwort

Zitat

Der Begriff "Affiliate-Gutschrift" sagt mir nicht viel, nur das, was ich in der Wikipedia darüber gefunden habe.

In der Annahme, daß es sich um eine Gutschrift Deines Vetriebspartners handelt, tippe ich auf § 13b UStG: "Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers". Das wäre dann in der USt-Voranmeldung das Feld 52. Du mußt darauf dann 19% USt entrichten.


Ich mache z.B. Werbung für Hosting und bekomme dann für jeden neuen Kunden

$100 und da muss ich dann 19% Märchensteuer für bezahlen ?
ohne es anders wieder zu bekommen
es verringert sich also meine Provision auf $81 ? durch das FA



Zitat

M.E. genauso wie die "Affiliate"-Gutschrift. In der EÜR kannst Du die Internet-Leistungen als "Übrige Betriebsausgaben" angeben. Allerdings habe ich auch schon gehört, daß diese Kosten besser in den Bereich "Telekommunikation" gehören. Ist aber gehupft wie gesprungen - Kosten sind Kosten.

M f G
Hans.


auch hier ich muss für z.B. USA Serverkosten

$100 ohne Vat dann selber die Märchesteuer draufschlagen 19%

=$119
 
Phrixos-IT
Also was die 100 $ betrifft, könnte es sich auch um einen Umsatzsteuerfreien Export handeln. Da kann dir evtl. die IHK oder der Steuerberater weiterhelfen. Weil das Geld kommt ja aus den USA!

Anders sieht es bei den Hostiggebühren aus die dürften evtl. Einfuhrumsatzsteuerpflichtig sein. Das wäre aber dann wieder als Vorsteuer geltend zu machen.
-------------------------------------
Phrixos-IT
Webhosting, Webdesing, IT-Dienstleistungen
http://www.phrixos-it.de
 
www.phrixos-it-shop.de
joey

Zitat

Phrixos-IT geschrieben:
Also was die 100 $ betrifft, könnte es sich auch um einen Umsatzsteuerfreien Export handeln. Da kann dir evtl. die IHK oder der Steuerberater weiterhelfen. Weil das Geld kommt ja aus den USA!

Anders sieht es bei den Hostiggebühren aus die dürften evtl. Einfuhrumsatzsteuerpflichtig sein. Das wäre aber dann wieder als Vorsteuer geltend zu machen.


Spekulieren hilft da nicht viel. Der Hinweis mit dem Steuerberater ist korrekt. Was bis jetzt geschrieben wurde ist entweder die halbe Wahrheit oder geht, wie der Hinweis mit der Einfuhrumsatzsteuer, ganz am Thema vorbei. Die Bestimmung des Ortes einer sonstigen Leistung
ist, vor allem bei grenzübergreifenden Geschäftsbeziehungen, für Laien schon verdammt schwer. Und auf die Frage kommt es hier genau an. Zu sehr auf einen konkreten Sachverhalt bezogen sollte eine Beratungsleistung im Internet dann auch nicht werden, es ist nicht alles eine allgemeine Diskussion über steuerlich relevante Fragen, die abstrakt gehalten ist. Auch Foren werden manchmal kritisch durchleuchtet.
Bearbeitet von joey am 26.04.2012 09:04:08
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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