AfA und Umsatzsteuer reduzieren sich m.E. durch den Cashback erst im Jahr des Zuflusses. Die AfA wird nicht rückberechnet.
Der Zufluss als Einnahme mit entsprechender USt buchen ist wohl weniger das Problem. Die AfA erfasse ich mit Excel und buche sie nur am Jahresende in EC&T.
Bearbeitet von Thomas R am 09.06.2012 22:05:35
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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