Private Krankenkasse und medizinische Rechnungen
|
fab2 |
Geschrieben am 16.05.2012 17:57:37
|

Mitglied
Beiträge: 8
Registriert am: 24.01.2012
|
Wie buche ich eigentlich die Kosten meiner Privaten Kranenkasse und damit verbundene Rechungen wie Arzt oder Medizin etc. (wenn verschrieben). |
|
|
|
yedi451 |
Geschrieben am 18.05.2012 18:00:05
|

Mitglied
Beiträge: 8
Registriert am: 24.04.2010
|
Gar nicht. Das sind private Ausgaben. |
|
|
|
fab2 |
Geschrieben am 18.05.2012 23:16:30
|

Mitglied
Beiträge: 8
Registriert am: 24.01.2012
|
ok, danke. gilt das auch wenn man selbstständig ist? |
|
|
|
hans50 |
Geschrieben am 19.05.2012 11:12:59
|

Mitglied
Beiträge: 102
Registriert am: 25.04.2011
|
Moin,
Zitat fab2 hat geschrieben:
ok, danke. gilt das auch wenn man selbstständig ist?
Naja, die Auskunft des Vorposters war nicht ganz vollständig.
In der EÜR tauchen diese Aufwendungen tatsächlich nicht auf, aber als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung.
Zur Einkommensteuererklärung füllst Du die "Anlage Vorsorgeaufwand" mit Deinen KV-Beiträgen und Deinen Beiträgen zur Pflegeversicherung aus.
Krankheitskosten können als "Außergewöhnliche Belastungen" in der Einkommensteuererklärung ebenfalls geltend gemacht werden, wobei ich aber nicht weiß, ob nun tatsächlich jede ärztliche Verschreibung abzugsfähig ist. Da gibt es den nebulösen Begriff der "zumutbaren Belastung", was immer das auch heißen mag...
HTH,
Hans.
|
|
|
|
joey |
Geschrieben am 19.05.2012 12:05:50
|

Mitglied
Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
|
Hallo,
abziehbar sind die Beitragszahlungen deiner privaten Krankenversicherung begrenzt auf eine Basiskrankenversicherung (ausgenommen sind z.B. Zusatzleistungen die über den Basisschutz hinausgehen, Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, etc.). Das Unternehmen das dich versichert meldet den Betrag, der dem Basisschutz entspricht elektronisch an die Finanzverwaltung und stellt dir eine Bescheinigung aus, mit deren Hilfe du die "Anlage Vorsorgeaufwand" ausfüllen kann, die private Pflegeversicherung ist unbegrenzt abzugsfähig, Erstattungen mindern die abzugsfähigen Kosten, mit der Ausfüllhilfe dürfte das problemlos ausfüllbar sein, gebucht wird da nichts.
Ob man die darüber hinausgehenden Zahlungen für die Versicherung als außergewöhnliche Belastung ansetzen kann ist die Frage, man könnte es ja mal versuchen. Das gleiche ist anzuraten, wenn man Zahlungen in Höhe des Selbstbehaltes leistet, etc. Eine zumutbare Eigenbelastung ist immer zu berücksichtigen, der prozentuale Anteil richtet sich nach der Höhe deines zu versteuernden Einkommens und deines Familienstandes inkl. der Kinder. Auch da wäre nichts zu buchen.
Bearbeitet von joey am 19.05.2012 12:09:20
|
|
|
|
nirbhay |
Geschrieben am 25.05.2012 07:20:05
|

Mitglied
Beiträge: 40
Registriert am: 06.04.2009
|
Eine Ausnahme gibt es allerdings doch: Bei Arbeits- und Wegeunfällen, die einem betrieblichen Anlaß folgen, geht man von Betriebsausgaben aus. Bei der Kontierung würde ich dann vielleicht "Reisekosten,Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung" bei einem Wegeunfall oder ansonsten "Übrige Betriebsausgaben" wählen. |
|
|
|
joey |
Geschrieben am 29.05.2012 09:30:48
|

Mitglied
Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
|
Zitat nirbhay geschrieben:
Eine Ausnahme gibt es allerdings doch: Bei Arbeits- und Wegeunfällen, die einem betrieblichen Anlaß folgen, geht man von Betriebsausgaben aus. Bei der Kontierung würde ich dann vielleicht "Reisekosten,Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung" bei einem Wegeunfall oder ansonsten "Übrige Betriebsausgaben" wählen.
Also Reisekosten schon mal gar nicht! Das passt kein bisschen. Übrige Betriebsausgaben ist bei dem schlecht ausgezifferten EÜR-Formular dann die einzige Möglichkeit. Ich habe schon oft Rückfragen von Finanzamtsmitarbeitern wegen Positionen der EÜR gehabt, aber die Verwaltung selbst hat das Formular eben nicht präziser gemacht, frühere DATEV Auswertungen mit Kontoaufschlüsselungen waren viel ausführlicher und eher selbsterklärend, aber hier geht es mehr um Branchenvergleiche und Aufwandsverprobungen um Betriebsprüfungen vorzubereiten. |
|
|
|
fab2 |
Geschrieben am 29.05.2012 12:19:03
|

Mitglied
Beiträge: 8
Registriert am: 24.01.2012
|
hier mit ein herzliches danke an alle, die geantwortet haben, ihr habt mir sehr geholfen !! |
|
|
|
hans50 |
Geschrieben am 30.05.2012 12:15:37
|

Mitglied
Beiträge: 102
Registriert am: 25.04.2011
|
Moin,
Zitat joey geschrieben:
....Übrige Betriebsausgaben ist bei dem schlecht ausgezifferten EÜR-Formular dann die einzige Möglichkeit....
Das EÜR-Dings ist wirklich ziemlich unlogisch, um nicht zu sagen doof und kann im Extremfall schon mal ergeben "Wareneinkauf 300 €" - "Übrige Betr.-Ausg. 26.987 €".
Bei mir wird sowas zwar nicht anfallen.
Aber schon der eigenen Übersicht / Nachvollziehbarkeit wegen habe ich mir in der EC&T mehrere Ausgaben-Konten angelegt, die ich über "Übrige Betr.-Ausg." sozusagen "abschließe", wie man in der doppelten BuFü sagen würde.
Und wenn das FA dann wirklich mal nachfragen sollte, können die gerne sämtliche Unterkonten zu den EÜR-Konten als Papierausdrucke bekommen, zusammen mit den Belegen. Eigens dafür habe ich meinen ollen Matrixdrucker von 1986 nach fast 20 Jahren wieder vom Dachboden geholt und reaktiviert.
M f G
Hans. |
|
|