Viele Fragen zum KFZ-Kauf
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Terry |
Geschrieben am 10.06.2012 22:49:50
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Wir haben einen Transporter gekauft, 3000 Euro gezahlt, Rest ist finanziert - wie muss das alles verbucht werden, die Umsatzsteuer kann ja sofort abgesetzt werden und wie ist es mit der Abschreibung???
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Thomas R |
Geschrieben am 11.06.2012 20:42:21
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So einfach lästt sich das nicht beantworten, da wir hier nicht sehen, wie die Rechnung für den Transporter aussieht (wg Umsatzsteuer) und wie die Finanzierung geregelt ist.
Der Regelfall wäre ja, du hast zwei Verträge. einen Kaufvertrag über den Transporter, der den Gesamtpreis und die USt enthält. Dieser Kaufvertrag wird durch Bezahlung der Rechnung erfüllt. Damit kannst du in einem ersten Schritt den Betrag voll (mit der USt) buchen; in einem zweiten Schritt buchst du mit Minus den Nettobetrag dagegen. Als Ergebnis hast du nun nur noch den Betrag der gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer in der Buchhaltung, denn die bekommst du ja sofort vom FA zurück.
Denn Nettobetrag des Transporters musst Du nun monatsgenau über 6 Jahre abschreiben. Den anteiligen Jahresbetrag nimmst du jeweils im Dezember über die Afa-Liste in die Buchhaltung. Ein Beispiel. Transporter kostet Netto 6.000 € und du hast ihn im April gekauft: Für dieses Jahr kannst du denn Transporter dann in Höhe von 1.000 € geteilt durch 12 Monate mal 9 Monate = 750 € als Ausgabe abschreiben.
Davon getrennt ist die Finanzierung des Transporters zu buchen. Da ja der Transporter als Aufwand/Kosten wie oben schon beschrieben bereits "verbucht" ist, können die Finanzierungsraten quasi nicht nochmals gebucht werden. Als Ausgaben gebucht werden können nur die sogenannten Finanzierungskosten = Zinsen der Ratenzahlung. Deine Bank kann dir in der Regel genau schriftlich mitteilen, was die Rate und was die darin enthaltenen Zinsen sind. Nur diese kannst du dann als zusätzlichen Aufwand und damit als Betriebsausgabe buchen.
Bearbeitet von Thomas R am 11.06.2012 20:49:35
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Terry |
Geschrieben am 11.06.2012 22:40:57
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oh Danke, das ist ja optimal - also ich brauche dann von der Bank sozus. eine Tilgungsaufstellen mit ausgewiesenen Zinsen? |
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joey |
Geschrieben am 12.06.2012 10:31:42
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Davon getrennt ist die Finanzierung des Transporters zu buchen. Da ja der Transporter als Aufwand/Kosten wie oben schon beschrieben bereits "verbucht" ist, können die Finanzierungsraten quasi nicht nochmals gebucht werden. Als Ausgaben gebucht werden können nur die sogenannten Finanzierungskosten = Zinsen der Ratenzahlung. Deine Bank kann dir in der Regel genau schriftlich mitteilen, was die Rate und was die darin enthaltenen Zinsen sind. Nur diese kannst du dann als zusätzlichen Aufwand und damit als Betriebsausgabe buchen.
Genau das wird sie in der Regel nicht machen. Man muss diese Aufteilung nach Zins und Tilgung selbst vornehmen, geht nach der Zinsstaffelmethode, ist nur ein bisschen Rechenzirkus. |
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JBors |
Geschrieben am 14.06.2012 15:57:33
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Mal in die Afa Tabellen schauen:
Je nach alter des Transporters kann man auch linear auf 2 Jahre abschreiben. Länger geht in der Regel aber immer.
Grüße
Jochen |
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Terry |
Geschrieben am 16.06.2012 00:41:03
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es dürfte kein Problem sein eine Ratenzahlungsaufstellung der Bank zu bekommen, da ich daß von meinem Betrieb mit den Firmen-PKWS kenne.....
Eine Frage noch, wir zahlten 3000 € an für den Transporter, der Rest wurde finanziert... Der Kaufvertrag lautet über den Gesamtbetrag des Transporters abzgl. der Anzahlung von 3000 €, über den Rest gibt es einen Finanzierungsvertrag!
Kann mir jemand mal genau sagen auf welches Konto ich das buchen muss damit alles passt???
Danke...
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joey |
Geschrieben am 30.06.2012 14:05:10
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Zitat Terry geschrieben:
Eine Frage noch, wir zahlten 3000 € an für den Transporter, der Rest wurde finanziert... Der Kaufvertrag lautet über den Gesamtbetrag des Transporters abzgl. der Anzahlung von 3000 €, über den Rest gibt es einen Finanzierungsvertrag!
Kann mir jemand mal genau sagen auf welches Konto ich das buchen muss damit alles passt???
Danke...
Die Anzahlung entspricht in der Regel bei solchen Kfz-Finanzierungs-geschäften der Umsatzsteuer aus dem Kaufvertrag, der Verkäufer hat nämlich keine Lust, diese Umsatzsteuer jetzt schonmal vorab ans FA zu überweisen und das Geld bekommt er von dir über einen Zeitraum von 4 Jahren oder so abgestottert. Das hätte er gerne vorab. Manchmal ist da auch schon ein Teil Bearbeitungsgebühren für den Kredit mit drin, da muss man halt etwas aufpassen.
Ansonsten hat man dir alles gesagt, Anschaffungskosten abschreiben (ohne die Vorsteuer, die gehört nach § 9b EStG nicht zu den AK sondern sie ist, bei vorliegen der Rechnung, Betriebsausgabe, egal ob du sie abstotterst oder nicht) und die Zinsen und sonstigen Finanzierungsnebenkosten, die darfst du allerdings nur für den Zeitraum, für die du sie bezahlst abziehen, d.h. z.B. Fiananzierungsanteil aus den Raten 05/2012-12/2012 für das Jahr 2012. Da gibt es fertige Konten für, sollte man leicht finden können. Wenn sie noch so freundlich sind, dir die Zinsen auszurechnen, kenne ich so eigentlich nicht, dann ist doch auch alles klar.
Bearbeitet von joey am 30.06.2012 14:10:21
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Terry |
Geschrieben am 30.06.2012 14:10:30
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habe mich inzwischen bei einem Steuerberater erkundigt, die Vst aus der Kaufsumme kann im Monat des Kaufes sofort angesetzt werden ! |
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joey |
Geschrieben am 02.07.2012 19:24:39
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Zitat Terry geschrieben:
habe mich inzwischen bei einem Steuerberater erkundigt, die Vst aus der Kaufsumme kann im Monat des Kaufes sofort angesetzt werden !
Na, du bist ja ein echter Glückspilz.
Solche einfachen Entdeckerfreuden liegen bei mir "leider" schon 20 Jahre zurück, wird halt alles Routine. StB ist ne gute Idee, ziemlich naheliegend, gibt genug davon und du kannst dich immer auf ihren Rat berufen.
Bearbeitet von joey am 02.07.2012 19:25:19
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Terry |
Geschrieben am 02.07.2012 19:32:40
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Zitat joey geschrieben:
Zitat Terry geschrieben:
habe mich inzwischen bei einem Steuerberater erkundigt, die Vst aus der Kaufsumme kann im Monat des Kaufes sofort angesetzt werden !
Na, du bist ja ein echter Glückspilz.
Solche einfachen Entdeckerfreuden liegen bei mir "leider" schon 20 Jahre zurück, wird halt alles Routine. StB ist ne gute Idee, ziemlich naheliegend, gibt genug davon und du kannst dich immer auf ihren Rat berufen.
tja und zu deiner antwort ja wohl recht abweichend.... must dich ab und zu updaten 20 Jahre ist lange her  |
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joey |
Geschrieben am 03.07.2012 09:57:27
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Zitat joey geschrieben:
Ansonsten hat man dir alles gesagt, Anschaffungskosten abschreiben (ohne die Vorsteuer, die gehört nach § 9b EStG nicht zu den AK sondern sie ist, bei vorliegen der Rechnung, Betriebsausgabe, egal ob du sie abstotterst oder nicht).
Mit dem Lesen hast du es nicht so, da steht nichts anderes als das, was der STB auch gesagt hat und ich bin seit 20 Jahren auf dem neuesten Stand du Flitzpiepe oder wer steht hier auf dem Schlauch von uns beiden? |
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Terry |
Geschrieben am 03.07.2012 11:48:35
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Zitat joey geschrieben:
Zitat joey geschrieben:
Ansonsten hat man dir alles gesagt, Anschaffungskosten abschreiben (ohne die Vorsteuer, die gehört nach § 9b EStG nicht zu den AK sondern sie ist, bei vorliegen der Rechnung, Betriebsausgabe, egal ob du sie abstotterst oder nicht).
Mit dem Lesen hast du es nicht so, da steht nichts anderes als das, was der STB auch gesagt hat und ich bin seit 20 Jahren auf dem neuesten Stand du Flitzpiepe oder wer steht hier auf dem Schlauch von uns beiden?
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