Einzureichende Unterlagen
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mikel |
Geschrieben am 02.07.2012 13:26:25
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Hallo zusammen,
ich muß dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung für mein Gewerbe einreichen, daher habe ich eine Anfängerfrage:
Welche Unterlagen genau muß ich beim Finanzamt einreichen? Reichen die Formulare für die Umsatzsteuererklärung und die Einnahmenüberschussrechnung? Oder wird zusätzlich auch noch eine detaillierte Auflistung der einzelnen Konten, die ich in EasyCash gebucht habe, benötigt?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Michael |
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hans50 |
Geschrieben am 02.07.2012 22:04:22
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Moin,
Zitat mikel hat geschrieben:
...Oder wird zusätzlich auch noch eine detaillierte Auflistung der einzelnen Konten, die ich in EasyCash gebucht habe, benötigt?...
Nö, das Journal brauchst Du nicht mit einzureichen. Das wollen sie -zusammen mit den Belegen- im Regelfall erst bei einer Betriebsprüfung sehen.
Bei Deiner Aufzählung: EÜR und USt-Erklärung hast Du die Gewerbesteuererklärung nicht genannt. Die muß auch mit, und dann natürlich noch alle weiteren evtl. zutreffenden Anlagen zur Einkommensteuererklärung.
HTH,
Hans. |
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mikel |
Geschrieben am 03.07.2012 09:17:32
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Vielen Dank für Deine Antwort!
Muß ich die Gewerbesteuererklärung auch dann einreichen, wenn ich keine Gewerbesteuer bezahlen muß?
Gruß,
Michael |
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hans50 |
Geschrieben am 03.07.2012 10:02:07
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Moin,
Zitat mikel hat geschrieben:
....Muß ich die Gewerbesteuererklärung auch dann einreichen, wenn ich keine Gewerbesteuer bezahlen muß?....
Ich bin da offengestanden nicht ganz sicher. Aus dem Bereich "Lohnsteuer" ist mir bekannt, daß man als Arbeitgeber als Lohnsteuer-"Entrichter" gespeichert wird und auch LSt-Meldungen abgeben muß, wenn kein Arbeitnehmer -gar nicht mehr oder vorübergehend nicht- vorhanden ist. Die nennen das "Nullmeldungen", d.h. es sind LSt-Anmeldungen mit Nullwerten abzugeben.
Schlage vor, Du rufst bei Deinem freundlichen Finanzamt -Gewerbesteuerstelle- an und fragst, ob eine Null-Gewerbesteuererklärung gefordert wird.
M f G
Hans. |
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JBors |
Geschrieben am 04.07.2012 15:05:37
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Wer ein Gewerbe treibt, muß auch eine Gewerbesteuererkl. abgeben.
Egal wie hoch der Gewinn oder Verlust ist.
Hierbei Hinzurechnungen nicht vergessen.
Grüße
JBors |
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joey |
Geschrieben am 08.07.2012 17:52:42
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Hallo,
hierzu mal § 25 GewStDV (Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung) "Gewerbesteuererklärung" (1) Nr. 1 lesen:
Eine Gewerbesteuererklärung ist abzugeben
1. für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24.500 € überschritten hat; .......
Daraus folgert man im Umkehrschluss, dass alle gewst.pfl. Unternehmer die unterhalb der Grenze liegen, nicht zur Abgabe verpflichtet sind, aber lt. Nr. 7 der obigen Vorschrift kann das FA trotzdem eine GewSt-Erklärung ohne weitere Begründung anfordern, ansonsten würde ich davon absehen, falls ich nicht vortragsfähige Verluste geltend machen wollte.
Bearbeitet von joey am 08.07.2012 17:53:35
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