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Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen und UStVA Problem
desmurfer
Hallo,
habe eine Rechnung für eine Fa. in der Schweiz gestellt und als "Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen verbucht". Der Betrag erscheint auch wie er soll in Feld 48 des UStVA Formulars. Er soll laut FA aber auch noch in Feld 45 erscheinen, unter "Ergänzende Angaben zu Umsätzen". Geht das und wenn ja wie? Wird eine entsprechende Einstellung auch bei Übertragung per Elster berücksichtigt?

Gruß, de smurfer
Bearbeitet von desmurfer am 04.08.2012 16:27:52
 
mielket
Ich würde es stark bezweifeln, dass man ein und dieselbe Summe in der gleiche Spalte des Formulars doppelt aufführen muss. Einfach widersinnig. Würde mich nicht wundern, wenn die bei der Einkommensteuererklärung dann nochmal darauf zurück kommen und fragen, wo denn diese Summe geblieben ist. Da würde ich nochmal ganz genau die Ausfüllanleitung der UStVA lesen.

Ansonsten einfach ein Privat-Konto, etwa "/Ergänzende Angaben: Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" anlegen und es mit Feld 45 verknüpfen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
desmurfer
Danke für die Antwort - ich bin wohl der FA Logik aufgesessen: "Ergänzende Angaben" sind wohl nicht Ergänzungen zu den gemachten Angaben. Ich verknüpfe also in meinem Fall mit Feld 45 und mache keine weiteren Angaben
 
joey
Sorry, aber ihr versteht nicht ganz, was ihr da macht und meckert daher vorzeitig und grundlos drauflos. Ausfuhrlieferungen in die Schweiz nach § 4 (1a) u. § 6 UStG gehören in das Formular, Zeile 23, Feldbezeichnung 43 und nicht 48, denn man hat auch bei Ausfuhrlieferungen in die Schweiz den vollen Vorsteuerabzug, siehe auch § 15 (3) Nr. 1a UStG!

Die ergänzenden Angaben lt. den Zeilen 37-42 nehmen auch Bezug auf die Schweizer Lieferung und zwar gehört die, wie vom FA richtig erwähnt, in die Zeile 42, Feldbezeichnung 45, insofern ist der Doppeleintrag richtig und erforderlich. Macht zwar ein bisschen Buchführungsarbeit, aber der Fehler liegt nicht im System, sondern bei denen, die das System nicht gut genug kennen.



 
desmurfer
Also ich bin nach mielkets Kommentar auf die Suche gegangen:

Zitat

„steuerfrei“ ist nicht gleich „nicht steuerbar“

Zitat

IHK Stuttgart sagt:
Grundregel: Leistungen an Unternehmen sind für das Unternehmen dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat. Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind, müssen in die Zeile 42, Kennziffer 45.
(http://tinyurl.com/cb5pejj)
also: in D nicht steuerbar

Zitat

UstVA Formular Zeile 23 (und 24): ist für "steuerfreie Umsätze"

Zitat

Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012:
Zeile 42: Einzutragen sind die übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären


Deswegen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass für meinen Umsatz nur Feld 45 ausgefüllt werden müsste. Ist das also wirklich falsch?
 
joey
Mal von vorn. Was liegt bei dir vor, eine Lieferung, Werklieferung oder eine sonstige Leistung? Dann ermitteln wir den Ort der Lieferung/ Leistung und dann kann man weitersehen. Die Steuerbarkeit ist kein Problem, das liegt wohl zweifelsohne vor, denn als steuerpflichtiger Unternehmer in Deutschland hast du eine Lieferung oder sonstige Leistung im Rahmen deines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführt. Du hast bei der Ausgangsstellung, Rechnung an Schweizer nicht ausgeführt, ob du geliefert hast oder eine sonstige Dienstleistung vorliegt, ich war von einer Lieferung ausgegangen. Ich kann nicht genauer antworten als die Fragestellung ist.
 
desmurfer
Richtig, ich war da in meinem ersten Post nicht konkret genug. Es handelt sich um eine Dienstleistung (Unternehmensberatung) für meinen Auftraggeber, der eine Schweizer GmbH ist, erbracht in Deutschland. In der Rechnung hab ich den von der IHK Stuttgart empfohlenen Zusatz "Da es sich beim Leistungsempfänger um ein Schweizer Unternehmen handelt und die Leistung gem. § 3a UStG im umsatzsteuerrechtlichen Sinn als nicht im Inland steuerbare Leistung gilt, wird in der Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer berechnet." aufgenommen.
Bearbeitet von desmurfer am 11.08.2012 09:35:40
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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