| Umsatzsteuererklärung 2012 | 
| thomasw | Geschrieben am 30.12.2012 15:57:46 | 
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 | Hallo Freunde der Steuer,  ab wann ist denn das Formular Umsatzsteuererklärung 2012 und E/Ü 2012 verfügbar?
 
 Danke euch
  Tho
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| hans50 | Geschrieben am 30.12.2012 17:49:02 | 
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 | Moin, 
 
 Zitat thomasw geschrieben:
 ...ab wann ist denn das Formular Umsatzsteuererklärung 2012 und E/Ü 2012 verfügbar?...
 Stand noch kürzlich in der Shoutbox, die aber inzwischen durch weitere Einträge runtergescrollt ist - Januar 13.
 
 Keine Hektik, hat ja Zeit bis 31. Mai 13....
 
 Ciao,
 Hans.
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| Pilger | Geschrieben am 02.01.2013 15:05:24 | 
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 | Also ich muss laut Brief vom Finanzamt meine Umsatzsteuererklärung bis 10.01. machen, wenn ich mich recht erinnere... | 
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| hans50 | Geschrieben am 02.01.2013 18:35:35 | 
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 | Moin, 
 
 Zitat Pilger geschrieben:Also ich muss laut Brief vom Finanzamt meine Umsatzsteuererklärung bis 10.01. machen, wenn ich mich recht erinnere...
 Echt? Mein Finanzamt (Lüneburg) ist mit der Einreichung der Umsatzsteuererklärung bis 31.05. zufrieden.
 
 Aber die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den letzten Abrechnungszeitraum, ja, die muß ich auch bis zum 10.01. abgeben...
  
 Ciao,
 Hans.
 
 
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| Pilger | Geschrieben am 02.01.2013 20:10:15 | 
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 | Da hab ich wohl etwas durcheinandergewürfelt :-) | 
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| mmanni72 | Geschrieben am 03.01.2013 11:45:52 | 
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 | Ich muss meine Umsatzasteuervoranmeldung jährlich abgeben. Termin dafür ist der 10.Januar. Vielleicht klappt es ja bis dahin mit dem Formuar
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| Balronu | Geschrieben am 03.01.2013 13:25:22 | 
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 | Das Finanzamt schafft es ja bis dahin noch nichtmal Elster abzudaten. Wenn die ihre Formulare noch nicht fertig haben. Warum soll es dann jemand anderes haben? | 
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| Thomas R | Geschrieben am 07.01.2013 21:15:31 | 
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 | @ pilger und manni 
 Da bringt ihr vielleicht etwas durcheinander.
 
 Nach § 18 UStG muß man im laufenden Geschäftsbetrieb jeweils eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Der Regelfall, nach den ersten zweiten Jahren, da in diesen monatlich, für den Zeitraum ist das Kalendervierteljahr. Abgeben werden muß bis zum 10. des Folgemonats (also 10.04.; 10.07.; 10.10. und 10.01.
 
 Wer im Vorjahr mehr als 7.500 € USt zu zahlen hatte (z.B. in 2012), muß im Folgejahr (also jetzt in 2013) jeden Monat zum 10. des Folgemonats eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
 
 Wer weniger als 1.000 € USt hatte, kann sich vom FA von der USt-Voranmeldung befreien lassen.
 
 Über eine zu beantragende Dauerfristverlängerung (die 1/12 der USt "kostet"
  kann man die Fristen um einen Monat verlängern. 
 Zusätzlich muß man einmal jährlich die sog. Umsatzsteuererklärung - in der es bei vernünftig berechneten USt-Voranmeldungen nur noch um einen kleinen Cent oder Ein-Eurobetrag gehen kann -  abgeben, dies findet man im § 149 der Abgabenordnung. Dort ist der 31.05. festgelegt. Also für das Geschäftsjahr 2012 der 31.05.2013.
 
 Dafür stellt Elster in Kürze dann mal die Formulare zur Verfügung.
 Bearbeitet von Thomas R am 07.01.2013 21:15:55
 
 Mit besten Grüßen vom AmmerseeThomas
 Personalmanagement Thomas Riemann
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| Pilger | Geschrieben am 08.01.2013 09:03:23 | 
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 | Hi Thomas, 
 Vielen herzlichen Dank für die Aufklärung!
 
 Grüße
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