der Privatsplit ist wirklich ein tolles Tool um schnell und einfach die zugehörige Einnahmenbuchung zu generieren. Nun ist es aber des häufigeren so, dass erst am Ende des Jahres der wirkliche Prozentsatz feststeht. So z.B. bei privat genutzten KFZ. Ich habe Anfang des Jahres einen Privatanteil von 30 % für Ust.-Vorauszahlungen etc. veranschlagt. Jetzt ist der Prozentsatz aber viel niedriger.
Gibt es eine Möglichkeit, das jetzt alles nachträglich einheitlich zu ändern oder muss ich jetzt alle Buchungen (ca. 100 Stück) nachträglich ändern?
Gibt es eine andere Möglichkeit dieses Problem auszugleichen, bei der mir das Finanzamt keine auf den Deckel haut?
Bei privat genutztem Betriebs-KFZ gilt aber doch die Regel, dass Du dir pro km 30 Cent anrechnen darfst. Du musst dafür ein Fahrtenbuch führen! Über den Daumen peilen lässt das Finanzamt nicht zu.
mielket geschrieben:
Bei privat genutztem Betriebs-KFZ gilt aber doch die Regel, dass Du dir pro km 30 Cent anrechnen darfst. Du musst dafür ein Fahrtenbuch führen! Über den Daumen peilen lässt das Finanzamt nicht zu.
Hallo mielket,
das ist definitiv nicht richtig. Es wäre traumhaft wenn ich immer 30 cent pro km absetzen könnte (Das wären mal ca. schlappe 7500 €, Das lässt der Fiskus bestimmt nicht zu). Das geht aber NUR solange das Fahrzeug über 50 % privat genutzt wird. Ich führe ja ein Fahrtenbuch. Um das Verhältnis zwischen privaten und geschäftlichen Anteil festzustellen. Das Problem liegt darin, dass ich immer erst am Ende des Jahres sagen kann wie viele km ich jetzt ganz genau privat und wie viele geschäftlich gefahren bin. Die "über den Daumen Peilung" von 30 % (privater Anteil) habe ich ja nur über das Jahr für die Ust-Voranmeldungen veranschlagt. Jetzt muss ich das aber berichtigen. (eigentlich genau so wie ich das zuvor geschrieben habe). Deshalb die Frage nach einer Möglichkeit das auf einmal zu Berichtigen. Aber wie es aussieht werde ich die 100 Buchungssätze selbst ändern müssen...
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das ist definitiv nicht richtig. Es wäre traumhaft wenn ich immer 30 cent pro km absetzen könnte (Das wären mal ca. schlappe 7500 €, Das lässt der Fiskus bestimmt nicht zu). Das geht aber NUR solange das Fahrzeug über 50 % privat genutzt wird. [...]
Dominic
Dominic, da liegst Du falsch, oder du drückst dich unklar aus.
Grundsätzlich darf der Unternehmer frei entscheiden, wie er mit einem Kfz, welches er betrieblich nutzen will, steuerlich umgeht. Massgeblich dafür ist, wieviel % er es betrieblich und privat nutzt!
Wenn das Kfz nach Eigenbeleg zu weniger als 50% genutzt wird (so ich, da ich mein Auto vor der Freiberuflichkeit angeschafft hatte und somit die Vorsteuer nicht mehr ziehen konnte) kannst du entweder 30 Cent pro betriebliche Km ansetzen oder alle Kosten am Jahresende dann eben mit dem kleiner 50% absetzen (sind dann 2 Buchungssätze wegen der Anteile, die keine Vorsteuer wie Versicherungen enthalten).
Wird das Kfz überwiegend betrieblich genutzt und während der Unternehmenstätigkeit angeschafft, dann rechnet sich wegen der Vorsteuer in der Regel die 100% Absetzung mit Versteuerung des 1% Anteils.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Hallo nochmal, ich denke wir reden etwas aneinander vorbei.
Zitat
Thomas Riemann geschrieben:
Zitat
Grundsätzlich darf der Unternehmer frei entscheiden, wie er mit einem Kfz, welches er betrieblich nutzen will, steuerlich umgeht. Massgeblich dafür ist, wieviel % er es betrieblich und privat nutzt!
Da stimme ich Dir zu, genau das habe ich geschrieben. Wenn man das KFZ über 50 % Geschäftlich nutzt, fließt es in das Geschäftsvermögen. Genau das hatte ich ja geschrieben. Du hattest das mit den 50 % sogar noch zitiert.
Zitat
Wenn das Kfz nach Eigenbeleg zu weniger als 50% genutzt wird ... kannst du entweder 30 Cent pro betriebliche Km ansetzen oder alle Kosten am Jahresende dann eben mit dem kleiner 50% absetzen (sind dann 2 Buchungssätze wegen der Anteile, die keine Vorsteuer wie Versicherungen enthalten).
Das stimmt auch. zwischen 10 und 50 Prozent geschäftliche Nutzung kann man frei entscheiden. Das ist dann das willkürliche Betriebsvermögen. Davon war bei mir aber nie die Rede, da ich über 50 % Betriebliche Nutzung habe.
Zitat
Wird das Kfz überwiegend betrieblich genutzt und während der Unternehmenstätigkeit angeschafft, dann rechnet sich wegen der Vorsteuer in der Regel die 100% Absetzung mit Versteuerung des 1% Anteils.
Das ist nicht ganz richtig, es gibt 2 Möglichkeiten.
Dazu kann ich den §6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 zitieren:
"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden"
Kurz gesagt:
unter 50 %: freie Entscheidung (in meinem Fall aber irrelevant)
über 50 %: 1 % Regelung oder prozentgenaues Absetzen. Dann ist aber das Führen eines ordentlichen Fahrtenbuches pflicht.
Ich habe mich für Variante zwei entschieden weil ich bei der 1 % Regelung (wie fast jeder) ordentlich draufzahlen müsste.
Da ich aber nicht für das ganze Jahr die Tankquittungen sammeln kann und erst zum Schluss gesammelt an das Finanzamt melden, helfe ich mir über das Jahr mit einer groben Schätzung aus. Diese möchte ich jetzt bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuererklärung berichtigen. Deshalb meine ursprünglich Frage.
sorry, da hatte ich Dich falsch verstanden und auch nur verkürzt die rechtliche Seite zitiert.
Ich sehe zwei (lösbare) Probleme. Die buchungstechnische und die umsatzsteuertechnische.
Bei der Umsatzsteuer hast Du eigentlich zuviel Vorsteuer gezogen, das ist kritisch! Hier solltest Du auf jeden Fall noch eine Korrektur der letzten Vorsteuervoranmeldung vornehmen und dies nicht erst mit der Umsatzsteuer(jahre)meldung erledigen.
Damit ergibt sich buchungstechnisch dann nur noch der einmalige Aufwand einer Korrekturbuchung.
Insgesamt sehe ich aber bei deiner Bucherei ein Problem. Du schreibst
Zitat
Da ich aber nicht für das ganze Jahr die Tankquittungen sammeln kann und erst zum Schluss gesammelt an das Finanzamt melden, helfe ich mir über das Jahr mit einer groben Schätzung aus.
Verstehe ich es richtig, dass Du nicht alle Quittungen hast oder willst Du nur alles zum Jahreende buchen?
Würde ich ein betriebliches Kfz, sagen wir mal mit 70% betrieblich und 30% Privatanteil fahren, dann würde ich unterjährig alles erst einmal nur auf Ausgaben buchen und zum Jahresende den Eigenanteil in einer Summe als Einnahme.
Also du buchst zunächst die gesamten Kfz Kosten jeweils im entsprechenden Monat bis zum Jahresende. Zum Jahresende rechnest Du alle Kfz-Kosten zusammen.
Dann rechnest Du Dein Fahrtenbuch mit allen Kilometern (Privat und Geschaeftlich ggf noch Arbeitswegefahrten werden noch anders bereucksichtigt)) und bestimmst davon die Privat gefahrenen Kilometer in Prozent. Diesen privaten Anteil ziehst von den gesamten Kfz Kosten ab, rechnest 19% USt drauf und buchst alles über Einnahmen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ja, monatlich macht es auch das Fahrtenbuch-Plugin EasyRide&Tax. Wenn Du ein extra Papier-Fahrtenbuch führst, rechne die km für die einzelnen Nutzungsarten einfach pro Monat manuell zusammen und gib es dort ein.
Buchungen nachträglich zu modifizieren ist jedenfalls schlechter Stil. Besser ist es, die notwendigen Einnahmen- und Ausgaben-Konten mit ein paar Buchungen am 31.12. auf den korrekten Stand zu bringen. (Du kannst dazu auch negative Beträge verbuchen.) Leider bietet EasyRide&Tax dazu noch keine Funktion, weil das Teil immer komplexer wurde und ich irgendwann einfach keine Lust mehr hatte... so eine automatische Jahresendkorrektur wäre aber eigentlich das Killer-Feature...
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.