Ich stehe hier vor einem Buchungsproblem, welches ich alleine nicht gelöst bekommen und hoffe, hier ist jemand, der mir dabei weiterhelfen kann.
Zum Fall: wir haben von Privat einen gebrauchten PKW gekauft. Dementsprechend ist keine USt. ausgewiesen und wurde so auch nicht als Vorsteuerabzug geltend gemacht. Das Fahrzeug ist zu 100% dem Betrieb zugeordnet.
Bei unserem alten Leasingfahrzeug war alles recht einfach. Hier habe ich die 1%-Regel angewendet, d.h. jeden Monat 80% vom 1%igen Bruttolistenpreis zzgl. der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe gebucht und dazu das Konto "Private KFZ-Nutzung" verwendet.
Ein ohne ausgewiesene USt. angeschafftes Fahrzeug muss jedoch anders gehandhabt werden. Siehe dazu z.B. http://www.iww.de/astw/archiv/-gemischt-genutzte-fahrzeuge--ansatz-der-privatfahrten-fuer-die-umsatzsteuer-f51716 - dort heißt es (Zitat):
"War beim Kauf eines Fahrzeugs, das dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird, kein Vorsteuerabzug möglich (Erwerb von Privat, Differenzbesteuerung), unterliegt die anschließende Privatnutzung nicht der Umsatzsteuer (A 24c Abs. 2 UStR). Hinsichtlich der laufenden Kosten
mit Vorsteuerausweis liegt ebenfalls keine unentgeltliche Wertabgabe vor. Die private Nutzung stellt dann einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Allerdings muss bereits aus den jeweiligen Eingangsrechnungen eine Aufteilung der Vorsteuer vorgenommen werden. Hier ist die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Vorsteueranteil aufzuteilen (A 192 Abs. 21 Nr. 1 UStR). Das gilt beispielsweise für Tank- und Reparaturrechnungen."
Ich kann also die bisherige 1%-Regelung nicht mehr anwenden und muss bei allen das Fahrzeug betreffenden Rechnungen die Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziebaren Anteil aufsplitten.
Da hinsichtlich dieser Kosten jedoch eben keine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, kann ich die Rechnungen nicht einfach über den Privat-Split anteilig auf z.B. "Private KFZ-Nutzung" buchen, da das dann als steuerpflichtiger Umsatz gehandhabt würde, was es aber nun mal nicht ist.
Mein Gedanke war, ein Ausgabekonto "Nicht abziehbare Vorsteuer für KFZ-Betriebskosten" anzulegen, diesem Konto jedoch kein Feld zuzuweisen. Somit würde es auch nicht in die USt-Voranmeldungen übernommen, würde aber wie gewünscht eine den Gewinn schmälernde Betriebsausgabe darstellen.
Nur wie setze ich das vom Buchungssatz her um? Ich sehe nirgendwo die Möglichkeit, einen Teil der Umsatzsteuer als nicht abziehbar zu kennzeichnen.
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine und bedanke mich schon jetzt für sachkundigen Rat.
Nach weiteren Überlegungen habe ich mich nun zunächst dazu entschieden, den Beleg auf zwei Buchungen aufzuteilen, nämlich in den vorsteuerabzugsberechtigten und den nicht abzugsberechtigten Teil. Beide Buchungen erhalten die gleiche Belegnummer. Das scheint mir momentan am Sinnvollsten zu sein.
Wenn jemand aber eine andere, bessere Idee hat, freue ich mich immer noch über Anregungen.
Wenn ich mich nicht irre, kann man Ausgabenkonten einrichten, welche mit einem "/" beginnt. Diese werden nicht in der EÜR bzw. Kontensummenübersicht berücksichtigt.
Somit könntest Du über die Splitmöglichkeit einfacher buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ah, das mit dem "/" wusste ich noch nicht. Aber auch mit so einem nicht berücksichtigten Konto wüsste ich jetzt nicht, wie ich das buchen sollte. Die betreffenden Rechnungen sollen ja komplett erfasst werden und stellen auch komplett eine Ausgabe dar, allerdings ist nur ein Teil der Vorsteuer, in meinem Fall 50%, erstattungsfähig.
Mal ein Beispiel:
Tankrechnung über 119 EUR brutto, dann buche ich aktuell auf das gleiche Konto:
Unterm Strich heißt das, ich habe 109,50 EUR Kosten in der EÜR und 9,50 EUR erstattungsfähige USt.
Würde ich jetzt die Hälfte der Rechnung mittels Privatsplit auf ein nicht berücksichtigtes Konto splitten, würde das nichts ändern. Dann hätte ich nur eine zusätzliche Einnahmenbuchung, die jedoch nirgendwo berücksichtigt wird. Der Privatsplit funktioniert meiner Meinung nach nur, wenn ich eine unentgeltliche Wertabgabe, etc. buchen muss.
Bei unseren Stromkosten mache ich das z.B. so. Die private Wohnung und das gewerblich genutzte Büro sind zwei getrennte Einheiten, teilen sich jedoch einen Stromzähler. Hier buche ich die Stromrechnung zunächst auf das Gewerbe und mache einen Privatsplit für den privat genutzten Anteil. Somit tauchen die Stromkosten in der USt-Voranmeldung zum einen komplett in Zeile 56 (Feld 66) als abziehbarer Vorsteuerbetrag aus Rechnung von anderen Unternehmen auf, zum zweiten jedoch mit dem Privat genutzten Anteil als steuerpflichtiger Umsatz (unentgeltliche Wertabgabe) in Zeile 26 (Feld 81). Das Entscheidende ist, dass hier vom Grundgedanken her das Unternehmen eine Leistung erbringt, die nicht dem unternehmerischen Zweck dient, in meinem Fall den Eigenverbrauch. Unentgeltliche Wertabgaben werden gewinnerhöhend erfasst, d.h. sie tauchen im Fall meines Strom-Beispiels hinterher in der EÜR als Betriebseinnahme unter dem Punkt Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (Zeile 18) auf.
Wenn man nun beim Kraftfahrzeug die 1%-Regelung anwendet, dann wird diese auch als unentgeltliche Wertabgabe gewinneröhend erfasst und taucht in der EÜR dann als Betriebseinnahme unter Private Kfz-Nutzung auf (Zeile 17). Wurde das Kfz jedoch umsatzsteuerfrei (als Gebrauchtfahrzeug) erworben, kann die 1%-Regelung bei der umsatzsteuerlichen Erfassung keine Anwendung finden. Nicht zu verwechseln übrigens mit der einkommenssteuerlichen Erfassung, hier greift die 1%-Regel wieder. - Die Privatnutzung des Kfz unterliegt nicht der umsatzsteuerlichen Erfassung, so wie es hier http://www.iww.de/astw/archiv/-gemischt-genutzte-fahrzeuge--ansatz-der-privatfahrten-fuer-die-umsatzsteuer-f51716 auch dargestellt ist.
Ich für meinen Teil hätte gedacht, dass dann z.B. die Tankrechnungen zumindest anteilig eine unentgeltliche Wertabgabe darstellen würden. Dann wäre es buchungstechnisch auch mit einer Buchung über den Privatsplit umsetzbar. - Aber eben das ist wohl nicht der Fall. Diese laufenden Kosten stellen entgegen dem, was man zunächst als logisch ansehen würde, eben keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Dafür muss jedoch die Tankrechnung in einen vorsteuerabziehbaren und nicht abziehbaren Teil aufgeteilt werden.
Diese Vorgehensweise hat mir die Dame vom Finanzamt vorhin auch noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Solange es keine Möglichkeit in EC&T gibt, derartige Splittings mit nur einer Eingabe vorzunehmen, muss man wohl immer zwei Buchungen machen. Es sei denn, es gibt diese Möglichkeit und ich finde sie einfach nicht
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.