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Private KFZ-Nutzung
wolfi69
Ich stehe hier vor einem Buchungsproblem, welches ich alleine nicht gelöst bekommen und hoffe, hier ist jemand, der mir dabei weiterhelfen kann.

Zum Fall: wir haben von Privat einen gebrauchten PKW gekauft. Dementsprechend ist keine USt. ausgewiesen und wurde so auch nicht als Vorsteuerabzug geltend gemacht. Das Fahrzeug ist zu 100% dem Betrieb zugeordnet.

Bei unserem alten Leasingfahrzeug war alles recht einfach. Hier habe ich die 1%-Regel angewendet, d.h. jeden Monat 80% vom 1%igen Bruttolistenpreis zzgl. der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe gebucht und dazu das Konto "Private KFZ-Nutzung" verwendet.

Ein ohne ausgewiesene USt. angeschafftes Fahrzeug muss jedoch anders gehandhabt werden. Siehe dazu z.B. http://www.iww.de/astw/archiv/-gemischt-genutzte-fahrzeuge--ansatz-der-privatfahrten-fuer-die-umsatzsteuer-f51716 - dort heißt es (Zitat):

"War beim Kauf eines Fahrzeugs, das dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird, kein Vorsteuerabzug möglich (Erwerb von Privat, Differenzbesteuerung), unterliegt die anschließende Privatnutzung nicht der Umsatzsteuer (A 24c Abs. 2 UStR). Hinsichtlich der laufenden Kosten
mit Vorsteuerausweis liegt ebenfalls keine unentgeltliche Wertabgabe vor. Die private Nutzung stellt dann einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Allerdings muss bereits aus den jeweiligen Eingangsrechnungen eine Aufteilung der Vorsteuer vorgenommen werden. Hier ist die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Vorsteueranteil aufzuteilen (A 192 Abs. 21 Nr. 1 UStR). Das gilt beispielsweise für Tank- und Reparaturrechnungen."

Ich kann also die bisherige 1%-Regelung nicht mehr anwenden und muss bei allen das Fahrzeug betreffenden Rechnungen die Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziebaren Anteil aufsplitten.

Da hinsichtlich dieser Kosten jedoch eben keine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, kann ich die Rechnungen nicht einfach über den Privat-Split anteilig auf z.B. "Private KFZ-Nutzung" buchen, da das dann als steuerpflichtiger Umsatz gehandhabt würde, was es aber nun mal nicht ist.

Mein Gedanke war, ein Ausgabekonto "Nicht abziehbare Vorsteuer für KFZ-Betriebskosten" anzulegen, diesem Konto jedoch kein Feld zuzuweisen. Somit würde es auch nicht in die USt-Voranmeldungen übernommen, würde aber wie gewünscht eine den Gewinn schmälernde Betriebsausgabe darstellen.

Nur wie setze ich das vom Buchungssatz her um? Ich sehe nirgendwo die Möglichkeit, einen Teil der Umsatzsteuer als nicht abziehbar zu kennzeichnen.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine und bedanke mich schon jetzt für sachkundigen Rat.
 
wolfi69
Nach weiteren Überlegungen habe ich mich nun zunächst dazu entschieden, den Beleg auf zwei Buchungen aufzuteilen, nämlich in den vorsteuerabzugsberechtigten und den nicht abzugsberechtigten Teil. Beide Buchungen erhalten die gleiche Belegnummer. Das scheint mir momentan am Sinnvollsten zu sein.

Wenn jemand aber eine andere, bessere Idee hat, freue ich mich immer noch über Anregungen.
 
Thomas R
Wenn ich mich nicht irre, kann man Ausgabenkonten einrichten, welche mit einem "/" beginnt. Diese werden nicht in der EÜR bzw. Kontensummenübersicht berücksichtigt.

Somit könntest Du über die Splitmöglichkeit einfacher buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
wolfi69
Ah, das mit dem "/" wusste ich noch nicht. Aber auch mit so einem nicht berücksichtigten Konto wüsste ich jetzt nicht, wie ich das buchen sollte. Die betreffenden Rechnungen sollen ja komplett erfasst werden und stellen auch komplett eine Ausgabe dar, allerdings ist nur ein Teil der Vorsteuer, in meinem Fall 50%, erstattungsfähig.

Mal ein Beispiel:

Tankrechnung über 119 EUR brutto, dann buche ich aktuell auf das gleiche Konto:

- A0001 -> 50 € netto / 9,50 USt (19%) / Kraftstoff (Anteil vorsteuerabzugsberechtigt)
- A0001 -> 59,50 netto / 0,00 USt. (0%) / Kraftstoff (Anteil nicht vorsteuerabzugsberechtigt)

Unterm Strich heißt das, ich habe 109,50 EUR Kosten in der EÜR und 9,50 EUR erstattungsfähige USt.

Würde ich jetzt die Hälfte der Rechnung mittels Privatsplit auf ein nicht berücksichtigtes Konto splitten, würde das nichts ändern. Dann hätte ich nur eine zusätzliche Einnahmenbuchung, die jedoch nirgendwo berücksichtigt wird. Der Privatsplit funktioniert meiner Meinung nach nur, wenn ich eine unentgeltliche Wertabgabe, etc. buchen muss.

Bei unseren Stromkosten mache ich das z.B. so. Die private Wohnung und das gewerblich genutzte Büro sind zwei getrennte Einheiten, teilen sich jedoch einen Stromzähler. Hier buche ich die Stromrechnung zunächst auf das Gewerbe und mache einen Privatsplit für den privat genutzten Anteil. Somit tauchen die Stromkosten in der USt-Voranmeldung zum einen komplett in Zeile 56 (Feld 66) als abziehbarer Vorsteuerbetrag aus Rechnung von anderen Unternehmen auf, zum zweiten jedoch mit dem Privat genutzten Anteil als steuerpflichtiger Umsatz (unentgeltliche Wertabgabe) in Zeile 26 (Feld 81). Das Entscheidende ist, dass hier vom Grundgedanken her das Unternehmen eine Leistung erbringt, die nicht dem unternehmerischen Zweck dient, in meinem Fall den Eigenverbrauch. Unentgeltliche Wertabgaben werden gewinnerhöhend erfasst, d.h. sie tauchen im Fall meines Strom-Beispiels hinterher in der EÜR als Betriebseinnahme unter dem Punkt Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (Zeile 18) auf.

Wenn man nun beim Kraftfahrzeug die 1%-Regelung anwendet, dann wird diese auch als unentgeltliche Wertabgabe gewinneröhend erfasst und taucht in der EÜR dann als Betriebseinnahme unter Private Kfz-Nutzung auf (Zeile 17). Wurde das Kfz jedoch umsatzsteuerfrei (als Gebrauchtfahrzeug) erworben, kann die 1%-Regelung bei der umsatzsteuerlichen Erfassung keine Anwendung finden. Nicht zu verwechseln übrigens mit der einkommenssteuerlichen Erfassung, hier greift die 1%-Regel wieder. - Die Privatnutzung des Kfz unterliegt nicht der umsatzsteuerlichen Erfassung, so wie es hier http://www.iww.de/astw/archiv/-gemischt-genutzte-fahrzeuge--ansatz-der-privatfahrten-fuer-die-umsatzsteuer-f51716 auch dargestellt ist.

Ich für meinen Teil hätte gedacht, dass dann z.B. die Tankrechnungen zumindest anteilig eine unentgeltliche Wertabgabe darstellen würden. Dann wäre es buchungstechnisch auch mit einer Buchung über den Privatsplit umsetzbar. - Aber eben das ist wohl nicht der Fall. Diese laufenden Kosten stellen entgegen dem, was man zunächst als logisch ansehen würde, eben keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Dafür muss jedoch die Tankrechnung in einen vorsteuerabziehbaren und nicht abziehbaren Teil aufgeteilt werden.

Diese Vorgehensweise hat mir die Dame vom Finanzamt vorhin auch noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Solange es keine Möglichkeit in EC&T gibt, derartige Splittings mit nur einer Eingabe vorzunehmen, muss man wohl immer zwei Buchungen machen. Es sei denn, es gibt diese Möglichkeit und ich finde sie einfach nicht Smile

 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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