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Private KFZ-Nutzung
wolfi69
Ich stehe hier vor einem Buchungsproblem, welches ich alleine nicht gelöst bekommen und hoffe, hier ist jemand, der mir dabei weiterhelfen kann.

Zum Fall: wir haben von Privat einen gebrauchten PKW gekauft. Dementsprechend ist keine USt. ausgewiesen und wurde so auch nicht als Vorsteuerabzug geltend gemacht. Das Fahrzeug ist zu 100% dem Betrieb zugeordnet.

Bei unserem alten Leasingfahrzeug war alles recht einfach. Hier habe ich die 1%-Regel angewendet, d.h. jeden Monat 80% vom 1%igen Bruttolistenpreis zzgl. der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe gebucht und dazu das Konto "Private KFZ-Nutzung" verwendet.

Ein ohne ausgewiesene USt. angeschafftes Fahrzeug muss jedoch anders gehandhabt werden. Siehe dazu z.B. http://www.iww.de/astw/archiv/-gemischt-genutzte-fahrzeuge--ansatz-der-privatfahrten-fuer-die-umsatzsteuer-f51716 - dort heißt es (Zitat):

"War beim Kauf eines Fahrzeugs, das dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird, kein Vorsteuerabzug möglich (Erwerb von Privat, Differenzbesteuerung), unterliegt die anschließende Privatnutzung nicht der Umsatzsteuer (A 24c Abs. 2 UStR). Hinsichtlich der laufenden Kosten
mit Vorsteuerausweis liegt ebenfalls keine unentgeltliche Wertabgabe vor. Die private Nutzung stellt dann einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Allerdings muss bereits aus den jeweiligen Eingangsrechnungen eine Aufteilung der Vorsteuer vorgenommen werden. Hier ist die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Vorsteueranteil aufzuteilen (A 192 Abs. 21 Nr. 1 UStR). Das gilt beispielsweise für Tank- und Reparaturrechnungen."

Ich kann also die bisherige 1%-Regelung nicht mehr anwenden und muss bei allen das Fahrzeug betreffenden Rechnungen die Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziebaren Anteil aufsplitten.

Da hinsichtlich dieser Kosten jedoch eben keine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, kann ich die Rechnungen nicht einfach über den Privat-Split anteilig auf z.B. "Private KFZ-Nutzung" buchen, da das dann als steuerpflichtiger Umsatz gehandhabt würde, was es aber nun mal nicht ist.

Mein Gedanke war, ein Ausgabekonto "Nicht abziehbare Vorsteuer für KFZ-Betriebskosten" anzulegen, diesem Konto jedoch kein Feld zuzuweisen. Somit würde es auch nicht in die USt-Voranmeldungen übernommen, würde aber wie gewünscht eine den Gewinn schmälernde Betriebsausgabe darstellen.

Nur wie setze ich das vom Buchungssatz her um? Ich sehe nirgendwo die Möglichkeit, einen Teil der Umsatzsteuer als nicht abziehbar zu kennzeichnen.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine und bedanke mich schon jetzt für sachkundigen Rat.
 
wolfi69
Nach weiteren Überlegungen habe ich mich nun zunächst dazu entschieden, den Beleg auf zwei Buchungen aufzuteilen, nämlich in den vorsteuerabzugsberechtigten und den nicht abzugsberechtigten Teil. Beide Buchungen erhalten die gleiche Belegnummer. Das scheint mir momentan am Sinnvollsten zu sein.

Wenn jemand aber eine andere, bessere Idee hat, freue ich mich immer noch über Anregungen.
 
Thomas R
Wenn ich mich nicht irre, kann man Ausgabenkonten einrichten, welche mit einem "/" beginnt. Diese werden nicht in der EÜR bzw. Kontensummenübersicht berücksichtigt.

Somit könntest Du über die Splitmöglichkeit einfacher buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
wolfi69
Ah, das mit dem "/" wusste ich noch nicht. Aber auch mit so einem nicht berücksichtigten Konto wüsste ich jetzt nicht, wie ich das buchen sollte. Die betreffenden Rechnungen sollen ja komplett erfasst werden und stellen auch komplett eine Ausgabe dar, allerdings ist nur ein Teil der Vorsteuer, in meinem Fall 50%, erstattungsfähig.

Mal ein Beispiel:

Tankrechnung über 119 EUR brutto, dann buche ich aktuell auf das gleiche Konto:

- A0001 -> 50 € netto / 9,50 USt (19%) / Kraftstoff (Anteil vorsteuerabzugsberechtigt)
- A0001 -> 59,50 netto / 0,00 USt. (0%) / Kraftstoff (Anteil nicht vorsteuerabzugsberechtigt)

Unterm Strich heißt das, ich habe 109,50 EUR Kosten in der EÜR und 9,50 EUR erstattungsfähige USt.

Würde ich jetzt die Hälfte der Rechnung mittels Privatsplit auf ein nicht berücksichtigtes Konto splitten, würde das nichts ändern. Dann hätte ich nur eine zusätzliche Einnahmenbuchung, die jedoch nirgendwo berücksichtigt wird. Der Privatsplit funktioniert meiner Meinung nach nur, wenn ich eine unentgeltliche Wertabgabe, etc. buchen muss.

Bei unseren Stromkosten mache ich das z.B. so. Die private Wohnung und das gewerblich genutzte Büro sind zwei getrennte Einheiten, teilen sich jedoch einen Stromzähler. Hier buche ich die Stromrechnung zunächst auf das Gewerbe und mache einen Privatsplit für den privat genutzten Anteil. Somit tauchen die Stromkosten in der USt-Voranmeldung zum einen komplett in Zeile 56 (Feld 66) als abziehbarer Vorsteuerbetrag aus Rechnung von anderen Unternehmen auf, zum zweiten jedoch mit dem Privat genutzten Anteil als steuerpflichtiger Umsatz (unentgeltliche Wertabgabe) in Zeile 26 (Feld 81). Das Entscheidende ist, dass hier vom Grundgedanken her das Unternehmen eine Leistung erbringt, die nicht dem unternehmerischen Zweck dient, in meinem Fall den Eigenverbrauch. Unentgeltliche Wertabgaben werden gewinnerhöhend erfasst, d.h. sie tauchen im Fall meines Strom-Beispiels hinterher in der EÜR als Betriebseinnahme unter dem Punkt Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (Zeile 18) auf.

Wenn man nun beim Kraftfahrzeug die 1%-Regelung anwendet, dann wird diese auch als unentgeltliche Wertabgabe gewinneröhend erfasst und taucht in der EÜR dann als Betriebseinnahme unter Private Kfz-Nutzung auf (Zeile 17). Wurde das Kfz jedoch umsatzsteuerfrei (als Gebrauchtfahrzeug) erworben, kann die 1%-Regelung bei der umsatzsteuerlichen Erfassung keine Anwendung finden. Nicht zu verwechseln übrigens mit der einkommenssteuerlichen Erfassung, hier greift die 1%-Regel wieder. - Die Privatnutzung des Kfz unterliegt nicht der umsatzsteuerlichen Erfassung, so wie es hier http://www.iww.de/astw/archiv/-gemischt-genutzte-fahrzeuge--ansatz-der-privatfahrten-fuer-die-umsatzsteuer-f51716 auch dargestellt ist.

Ich für meinen Teil hätte gedacht, dass dann z.B. die Tankrechnungen zumindest anteilig eine unentgeltliche Wertabgabe darstellen würden. Dann wäre es buchungstechnisch auch mit einer Buchung über den Privatsplit umsetzbar. - Aber eben das ist wohl nicht der Fall. Diese laufenden Kosten stellen entgegen dem, was man zunächst als logisch ansehen würde, eben keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Dafür muss jedoch die Tankrechnung in einen vorsteuerabziehbaren und nicht abziehbaren Teil aufgeteilt werden.

Diese Vorgehensweise hat mir die Dame vom Finanzamt vorhin auch noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Solange es keine Möglichkeit in EC&T gibt, derartige Splittings mit nur einer Eingabe vorzunehmen, muss man wohl immer zwei Buchungen machen. Es sei denn, es gibt diese Möglichkeit und ich finde sie einfach nicht Smile

 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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