Moin,
Zitat Terry hat geschrieben:
....müssen Spendeneinnahmen bei einem Verein ebenfalls in die EÜR aufgenommen werden?.....
Jawohl, das müssen sie, die Spenden.
Für Bar-Spendeneinnahmen müßt Ihr zwingend ein Kassenbuch führen; unbare Spenden, die per Scheck/Überweisung/PainPal usw. reinkommen, müssen mit dem Empfangsdatum im Journal gebucht werden.
Wenn Euer Verein als gemeinnützig vom FA anerkannt ist (u.a. zu erkennen dadurch, daß Ihr Spendenquittungen ausstellen dürft), sind diese Spendeneinnahmen steuerfrei, d.h. die Spendeneinnahme ist MWSt-frei 
Seid Ihr nicht vom FA als gemeinnützig anerkannt, sind die Spendeneinnahmen mit 19 % MWSt-pflichtig. Von einer Spende von beispielsweise 100 € sind dann 19 % daraus = € 15,97 € ans FA abzuführen 
Ciao,
Hans.
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