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Neuregelung 1-Prozent-Regel ab 2006
Alexander
Seit dem 01.01.2006 gibt es eine "neue" Regelung der 1%-Regel:

Änderung der so genannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen:

Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.

Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.

Nachzulesen auch hier: [url]http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.936759/Gesetzliche-Neuregelungen-zum-.htm
[/url]
Mein Frage hierzu ist allerdings, was die 1%-Regelung mir noch als Vorteil bringt, wenn ich den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss? Das kann ich explizit doch nur mit einem Fahrtenbuch. Muss ich also zukünftig bei der 1%-Regelung auch noch ein Fahrtenbuch führen? Was soll dieser Unfug?

Bearbeitet von Alexander am 02.03.2006 23:52:48
 
Thomas R
Das mit dem Fahrtenbuch ist wohl jedem zu raten, der die 1% Regel in anspruch nimmt.

Persönlich verstehe ich die Aufregung um diese Neuregelung nicht, da sie eigentlich nicht Neues ist.

Interessant ist dies Regelung doch nur für den, der das Kfz zu ca. mehr als 70-80% beruflich nutzt. Denn sonst ist durch die Versteuerung der Vorteil weg.

Ich persönlich achte peinlich darauf, unter den 50% betreiblichen Nutzung zu bleiben und rechne eben nur pauschal die 0,30 ? pro Km ab. Dafür muß ich keine gewinnerhöhende Eigennutzung versteuern und spare mir das Fahrtenbuch.

Wer in dem Grenzbereich bis 70% liegt sollte daher mal eine Vergleichsrechnung aufmachen und überlegen, ob die 20% nicht vielleicht doch privat waren Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Habe ich auch gehört, dass wenn man ein Fahrzeug nur zu ein paar Prozent dienstlich nutzt, man es als Betriebs-PKW mit 1%-Regelung laufen lassen sollte. Ist natürlich ein heftiges Schlupfloch gewesen, das schon seit Jahren gestopft gehörte (sic!).

Der betrieblich genutzte Privat-PKW ist dabei ja nicht betroffen (Auto keine Betriebsvermögen).

Würde mich auch mal interessieren, wie das Finanzamt sich das vorstellt mit dem 'Nachweis'. Ich stimme Alexander zu, dass das ja eigentlich nur mit einem Fahrtenbuch möglich wäre...
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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