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2. Gewerbe
foouser
Hallo zusammen,

nutze ECA nun schon seit 2 Jahren ohne nenneswerte Probleme.

Seit Anfang des Jahres hab ich nun ein zweites Gewerbe angemeldet.

Jetzt stehe ich vor dem Problem das ich für jedes Gewerbe ein eigenes Kassenbuch zur Gewinnermittlung führen muss (evtl. 2. Insatllation von ECA ?) aber für beide Gewerbe eine gemeinsame UmSt -Erklärung und UmSt - Voranmeldung einreichen muss.

Vieleicht hat ja einer von Euch einen Vorschlag wie ich das mit ECA reallisiern könnte?

LG Rainer


 
robert wiegner
Verständnisfrage:
Warum meinst Du, daß Du getrennte Kassenbücher führen mußt? Wie ja auch die Zuordnung der Steuer sagt, bist Du (in Person) eine Firma. Du kannst bspw. Schränke aufbereiten, bei Kindergeburtstagen als Clown auftreten und gleichzeitig ein Verleger von Büchern sein. Steuerlich (also auch was die Richtigkeit Deiner Buchführung angeht) bist Du ja nur eine Firma.
Ich bspw. habe drei verschieden ausgerichtete gewerbliche Tätigkeiten, auch mit drei Briefköpfen. Diese Unterscheidung findet sich ansatzweise in den Konten bei ECuT wieder, aber nur, damit ich für mich selbst etwas besseren Überblick habe. Aber sonst trenne ich da gar nichts.
Wie sieht das bei Dir denn aus?
 
foouser
ich hab bei meinem zust. Finnanzamt nachgefragt. Ich muss definitif für jedes Gewerbe eine Gewinnermittlung durchführen. Ist auch keine Betriebserweiterung sondern 2. Gewerbe mit zweitem Gewerbeschein.

Gruß Rainer
 
robert wiegner
Vorgehensweise:
Da Du für die Steuer die Daten ja wieder zusammenbringen mußt, scheint eine zweite ECuT-Installation hier nicht sinnvoll. Also: Zu Deinen bisherigen Einnahme- bzw. Ausgabenkonten einfach noch weiter Konten hinzufügen. Dann hast Du hinterher bspw. 20 G1-Konten und 20 G2-Konten. Die Du dann entsprechend fütterst. Bei der EÜR kannst Du dann ja selbst definieren, welche E-/A-Konten gerechnet werden sollen. Da nimmst Du halt einmal die G1-Konten, einmal die G2-Konten. Und da alles innerhalb einer Installation liegt, hast Du die Ums.-St. dann komplett zusammen. Soweit zur Theorie. Ich denke, daß die Automatik, das Befüllen des EÜR-Formulars allerdings nur einmal geht. Für das zweite müßtest Du evtl. ein freies Formular definieren und hinterher nochmal die Daten per Hand in das PDF-Formular bei ELSTER eingeben und abschicken.

Nochmal Verstandnisfrage(n)
Wenn Du nur eine UmsSt.-Erklärung machen mußt, heißt das, Du hast auch nur eine Steuernummer. Wenn Du aber nur eine Steuernummer hast, wie willst Du dann zwei EÜR machen? Läßt Elster nicht zu.
Und: Bist Du Dir sicher, daß das FA nicht nur meinte, daß aus Deinen Unterlagen/Belegen deutlich werden muß/sollte, was Du da und was Du dort für Umsätze hast?
Und aus reiner Neugier, ich will ja auch was lernen: Warum nimmt man einen zweiten Gewerbeschein (statt nur den ersten in der Beschreibung zu erweitern)?
Bearbeitet von robert wiegner am 03.03.2006 11:56:56
 
foouser
Hallo,

Erstmal Danke für die Tipps.

hab Allerdings mit der Umsetzung noch Probleme

Wie ich zusätzl. Konten anlegen kann ist mir schon klar, aber der Filter für "Kontenauswah" in der Druckauswahl ist nicht für die EÜR sondern nur für das Buchungsjornal vorgesehen und eine Mehrfachauswahl ist hier ja auch nicht möglich.

Ich denke mal, ich werde ECuT für die Buchung nutzen und für die Jahresabrechnung die Exportfunktion. Müsste mir dann für die Auswertung der CSV-Datei ein kleines Perl oder PHP Script schreiben. Frown hab ja noch ein Jahr Zeit!

Zu Deinen Verständigungsfragen:


1. Ja jeder Unternehmer erhält nur eine Steuernr. oder Ust-Id-Nr. egal wie viele Gewerbe.

2. ich weiss nicht wie man eine EÜR über ELSTER macht, ich drucke noch aus und reiche meine ST-Erklärung beim FA ein.
In Anlage GSE Einkünfte von jedem Gewerbebetrieb eintragen und EÜR für jedes Gewerbe auf gesondertes Blatt.

3. der zweite Gewerbeschein war notwendig da es sich beim 2.Gewerbe um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb handelt und der erste Gewerbeschein nicht einfach Erweitert werden konnte.

Vieleicht könnte ich jetzt mein 1. Gewerbe löschen und mein 2.Gewerbe erweitern? Hab ich noch nicht drüber nachgedacht. Könnte mir dann eine Haftpf-Vers. sparen. Gibt allerdings auch Vertäge die dann nichtig würden.
??? nachdenken - abwägen - handeln !!!

Fals noch Jemand Tipps oder fragen hatt? - Ansonsten werde ich es wohl erst mal beim anlegen von neuen Konten belassen.

Danke und Gruß

Rainer





 
robert wiegner
Erstmal danke für die Verständnisklärung. Ich bin immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich sich alles gestalten kann ;o)
---

Zitat

aber der Filter für "Kontenauswah" in der Druckauswahl ist nicht für die EÜR sondern nur für das Buchungsjornal vorgesehen
Korrekt, aber ich meinte was anderes. Du kannst ja jetzt bei ECuT eigene Formulare erstellen via [Formular] -> [neues Formular erzeugen]. Wenn Du das dann aufrufst, wieder über [Formular], hast Du erstmal nur eine weiße Fläche. Rechtsklick mit der Maus bringt Dir einen Formulargenerator. Du kannst nun Felder irgendwo hinsetzen, sagen, ob die Felder Einnahmen oder Ausgaben sind, ob mit Kommastellen oder nicht, Text einbauen etc.
Anschließend kannst Du über [Programmeinstellungen] -> [EÜ-Konten] für dieses neue Formular (aus Liste wählen) festlegen, welche EÜ-Konten die selbstdefinierten Felder bestücken sollen. So könntest Du dann beliebig viele Gewinn-/Verlust-Rechnungen bauen. Und die neuen Formulare lassen sich normal in der Vorschau ansehen und ausdrucken. Das Erstellen ist etwas frickelig, klingt aber schlimmer als es ist. Und funktioniert prinzipiell.

Bearbeitet von robert wiegner am 04.03.2006 00:43:12
 
Thomas R
Also ich würde noch einmal eine schriftliche Anfrage an dein FA senden, ob das so alles richtig sein - aber was solls.

Lege doch einfach eine zweite Datenbank an, z.B. "2006_2.eca; in die du dann die Daten deines zweiten Gewerbes einbuchst. Du musst nur beim Öffnen des Programmes aufpassen, den immer die zuletzt geöffnete wird wieder geöffnet.

Die USt-Daten mußt du dann eben manuell zusammenführen. Übrigens musst du dich mit ELSTER auseinander setzen, da jetzt jeder Gewerbetreibende/Freiberufler seine Daten elektronisch übermitteln muß. Und auch für die Einkommensteuererklärung ist es gut geeignet.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner
@foouser:
Ich hätte da noch eine Frage, so aus reiner Neugier.
Wie willst Du das mit Deinen Ausgaben machen? Egal ob Bleistift oder neuer Rechner, Du müßtest doch jedesmal entweder entscheiden, zu "welchem" Gewerbe die Betriebsausgabe gilt oder aber prozentual die Nutzung aufsplitten. Ich kann mir das rein praktisch überhaupt nicht vorstellen.
 
foouser
Noch mal Danke für das rege Interesse,
hab das mit dem [Formular] mal ausprobiert, hat mich allerdings wenig überzeugt das mit der 2. Datenbank wäre eine Alternative Lösung müsste dann meine UST-Daten per hand in Winston eingeben. Könnte ich glaub ich mit leben und der Rest wäre sauber getrennt.

An Robert Wiegner: Ist in der tat eine Kostenverteilung: Alle Kosten die im Büro entstehen bleiben beim 1 Gew. da dort Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit. Anschaffungen Versicherungen oder ähnliche Kosten werden dort verbucht wo sie entstehen. Ein Splitting macht ja keinen Sinn da zum Schluss Gewinne und Verluste ja doch summiert oder gegengerechnet werden. Ich wüsste auch nicht wie ich den Prozentsatz festlegen sollte.

So wird zumindest meine Vorgehensweise sein ob das nun 100% steuerlich korrekt ist? Werde ich wohl erst abschließend bei der nächsten Steuererklärung erfahren.
 
jodele
Ich möchte aber jetz für 2 unteschiedliche Gewerbe (Schützenverein und mein Gewerbe ) nutzen. Wie kann ich denn das anstellen. Ich müßte doch 2x die Persönlichen daten haben.
 
Thomas R
@jodele
Das müsstest du bitte noch ein paar Informationen nachreichen. Denn für micht sind ein Schützenverein ein e.V. und dein 2. Gewerbe eine persönliche Aktivität. Oder betreibst du einen Schiessstand?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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