Zitat Bellaluna geschrieben:
Hallo Ihr Lieben,
wohin bucht ihr:
- Tee, Kaffee, Seife, Toilettenpapier für die Kundenbewirtung bzw. -toilette
- Möbel für den Praxisraum (Stückpreis bis 300 €)?
Danke im voraus!
Tee, Kaffee = steuerlich Aufmerksamkeiten in der EÜR "Übrige Betriebsausgaben!
Seife, Toilettenpapier = in der EÜR "Übrige Betriebsausgaben"
Möbel für den Praxisraum = wenn selbständig nutzungsfähig und > 150 € und weniger als 410 € geringwertige Wirtschaftsgüter, die man zu 100 % oder über 5 Jahre als Pool-AfA abschreiben kann. Unter 150 € hätte man "Übrige Betriebsausgaben". |