1.Wenn Du ein Manuelles Kassenbuch führst, empfehle ich es weiter zu führen.
2. Jede Einnahme die Du machst genneriert einen Beleg, den musst du als umsatzsteuerlich relevatne Betriebseinnahme buchen. also etwa 10 Buchungen pro Tag.
3. Die Abstände der Umsdatzsteuervoranmeldung kannst du zwar durch den Umsatz beinflussen aber nur in so fern, als dir das Finanzamt dann nach der Umsatzsteuererklärung sagt, dass es in Zukunft reicht Quartalsweise oder Jährlich eine Voranmeldung zu machen.
Dabei werden vom Finanzamt meist folgende Regeln verwendet:
Umastzsteuer Schuld < 1000 jährlich
Umsatzsteuer Schuld 12000 bis 1000 jährlich Quartalsweise
Umsatzsteuer Schuld >12000 Monatlich
4. Umastzsteuerschuld hat aber erst mals nix direkt mit dem Gewinn zu tun.
Hier ein kleines Beispiel
wir kaufen Waren für 1190 Euro incl. MwSt. dann ergenen sich daraus Warenwert 1000 Euro und 190 Euro Vorsteuer bei dir.
Jetzt Verkaufen wir die Ware sagen wir der einfachheithalber für 2380 Euro so bedeutet das für Dich einen netto Umsatz von 2000 Euro und Mehrwertststeuereinnahmen von 380 Euro.
Beim Einkauf hast du aber ja schon 190 Euro Umsatzsteuer quasi Gezahlt. Diese darfst Du jetzt von den 380 Euro abziehnen musst also noch 190 Euro sog Umsatzsteuer Schuld an das Finanzamt zahlen. Das Ganze nennt sich Vorsteuerabzugsverfahren darrfst du machen wenn du nicht die Kleingewerberegelung nutzt.
Jetzt haben wir einen Erlös von 1000 Euro. Also bestenfalls Gewinn 1000 Euro da kann mann jetzt aber ncoh Betriebsausgaben abziehen und ggf. auch noch Vorsteuer aus Betriebsausgaben geltend machen.
So mal Einnahmenüberschußrechnung mit Umsatzsteuer für Kaufleute im Telegrammstiel.
Bearbeitet von Phrixos-IT am 28.09.2013 20:49:01
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