Lieferung/Leistung in Schweiz
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chgs |
Geschrieben am 18.01.2014 21:32:46
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Beiträge: 1
Registriert am: 18.01.2014
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Hallo,
ich suche eine kurze knappe Antwort, in welche Felder in Elster man die bestimmten Beträge verbucht.
Ich steige gerade in EC&T ein, würde das gerne mal kontrollieren.
Leistungen an schweizerische Unternehmen verbuche ich in Zeile 41 Feld 21, da nicht steuerbar.
Lieferungen an schweizerische Unternehmen verbuche ich in Zeile 42 Feld 45, da nicht steuerbar.
Wäre das so korrekt? |
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T-BITS |
Geschrieben am 25.05.2014 18:02:09
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Beiträge: 2
Registriert am: 25.05.2014
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Ist zwar schon länger, würde mich aber auch interessieren.
Oder wo kann man es nachlesen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 25.05.2014 19:57:14
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Wenn ich es richtig weiß:
Schweiz/USA-wenn z.B. Beratungen sind Leistungen, die nach der Grundregel im Drittland steuerbar sind > Zeile 42, Kennziffer 45.
Und in der Ust-Jahresmeldung: Anlage UR, Zeile 58, Kennzahl 205
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Don_thomasito |
Geschrieben am 02.11.2022 02:13:28
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Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 02.11.2022
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Hallo,
ich versende Ware an einen Kunden in die Schweiz mit 0% MwSt.
Muss ich nun die Buchung in ECT als eine Reverse Charge Buchung wie für einen innergemeinschaftlichen Verkauf vornehmen?
Mich irritiert, dass die Schweiz ja kein EU Staat ist und ich nicht weiß, ob die UST-beträge dann in der EÜR und in der UST VA in die gleichen Felder gehören wie innergemeinschaftliche Lieferungen?
Vielleicht muß man ja auch ähnlich wie bei der Anleitung für Reverse Charge Buchung in den Einstellungen ja auch nochmals komplett neue Buchungszuordnungen erstellen?
Danke. |
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mielket |
Geschrieben am 02.11.2022 12:59:01
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Das Reverse Charge Verfahren wird über die EU-Staaten hinaus auch in anderen Ländern angewandt -- u.a. der Schweiz. |
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Don_thomasito |
Geschrieben am 03.11.2022 00:51:56
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Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 02.11.2022
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Vielen Dank für die Antwort.
Praktisch buche ich also dann die von dem schweizer Kunde beglichene Rechnung (die ohne MwSt ausgestellt wurde) mit dem Konto "Ausfuhrlieferung EU mit UST-ID" und natürlich 0% MwSt. Richtig?
Und dieses Konto verweist in der EÜR auf das Feld 1103 und in der USt VA auf das Feld 41. Richtig?
Ist für die nicht bezahlte MwSt. eines solchen Verkaufs noch eine weitere Buchung zu tätigen/nötig?
Danke im Voraus. |
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mielket |
Geschrieben am 03.11.2022 11:34:24
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Hört sich gut an. |
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