Kundenfahrten privater PKW
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hannes77 |
Geschrieben am 31.03.2014 11:57:00
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Hallo Zusammen,
die Suche habe ich benutzt, jedoch nichts gefunden.
Ich fahre viel zu Kunden. Wenn die Strecke insgesamt 100 km beträgt rechne ich 100 * 0,30 Cent. Wo setze ich diese 30 € nun aber an? Finde kein geeignetes Ausgabenkonto.
Ist es erheblich ob ich den Weg Firma - Kunde oder Zuhause - Kunde nehme?
Viele Grüße
Hannes
Bearbeitet von hannes77 am 31.03.2014 12:00:51
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mielket |
Geschrieben am 01.04.2014 13:27:57
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Zitat hannes77 geschrieben:
Hallo Zusammen,
die Suche habe ich benutzt, jedoch nichts gefunden.
Ich fahre viel zu Kunden. Wenn die Strecke insgesamt 100 km beträgt rechne ich 100 * 0,30 Cent. Wo setze ich diese 30 € nun aber an? Finde kein geeignetes Ausgabenkonto. Das wäre Feld 1147 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge). Wenn Du das in der Kontenliste nicht siehst liegt es daran, dass Dein Kontenrahmen mit Hilfe eines alten EÜR-Formulars generiert wurde. In dem Fall lege ein neues Konto an und weise ihm Feld 1147 zu. Mehr dazu hier.
Zitat Ist es erheblich ob ich den Weg Firma - Kunde oder Zuhause - Kunde nehme? Ja, wenn Du über Deine Frima fährtst kannst Du für diese Teilstrecke praktisch nur die Hälfte absetzen, nämlich als tägliche Entfernungspauschale von 30 Cent zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Mit dem Rückweg hast Du also effektiv nur 15 Cent, die Du bei den Werbungskosten in der EkSt-Erklärung einträgst und nicht als Betriebsausgaben erfasst. Geschäftsfahrten, die Du von zu Hause aus unter Umgehung der Arbeitsstätte machst kannst Du mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen.
Vielleicht interessiert Dich die Vorabversion des neuen Fahrtenbuch-Plugins?
Bearbeitet von mielket am 01.04.2014 13:32:57
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hannes77 |
Geschrieben am 01.04.2014 19:44:02
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Zitat mielket geschrieben:
Ja, wenn Du über Deine Frima fährtst kannst Du für diese Teilstrecke praktisch nur die Hälfte absetzen, nämlich als tägliche Entfernungspauschale von 30 Cent zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Mit dem Rückweg hast Du also effektiv nur 15 Cent, die Du bei den Werbungskosten in der EkSt-Erklärung einträgst und nicht als Betriebsausgaben erfasst. Geschäftsfahrten, die Du von zu Hause aus unter Umgehung der Arbeitsstätte machst kannst Du mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen.[/quote]
Also fahre ich von meiner Wohnung direkt zum Kunden?! 
Nochmal ein Beispiel (100km insg. Fahrt):
Daheim - Kunde = 30 € (100*0,3)
Geschäft - Kunde = 15 € (100*0,15) allerdings kann ich ja hier die Fahrt von mir zum Geschäft (20km einfach) mit 20*0,3€ auch ansetzen?!
Unter welchem Posten geben ich denn die zwei verschiedenen Fälle bei ECT ein? Oder ist das beides mal das Feld 1147 nur mit einem anderen Euro Wert?
Vielen lieben Dank mielket !!! |
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mielket |
Geschrieben am 02.04.2014 04:18:29
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Zitat hannes77 geschrieben:
Nochmal ein Beispiel (100km insg. Fahrt):
Daheim - Kunde = 30 € (100*0,3) Ja.
Zitat Geschäft - Kunde = 15 € (100*0,15) allerdings kann ich ja hier die Fahrt von mir zum Geschäft (20km einfach) mit 20*0,3€ auch ansetzen?! Von Daheim zum Geschäft sind es 20 km? Dann kannst Du diesen Tag in der Steuererklärung als Arbeitstag angrechnen mit 20 km Entfernung (macht einen absetzbaren Betrag von 20*0,3€). Geschäft -> Kunde sind 30€ hin, 30 zurück (wenn die 100km die Distanz sind und nicht die gefahrenen km).
Zitat Unter welchem Posten geben ich denn die zwei verschiedenen Fälle bei ECT ein? Oder ist das beides mal das Feld 1147 nur mit einem anderen Euro Wert? Wie gesagt: Überhaupt kein Konto. Das sind keine Betriebsausgaben, sondern Werbungskosten und kommen in das Einkommensteuerformular. |
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Spitzel2014 |
Geschrieben am 14.05.2014 13:42:19
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Sind die 30 Cent als netto, also ohne MwSt anzusetzen oder mit (inkl. 19% MwSt). |
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mielket |
Geschrieben am 14.05.2014 14:21:27
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Das Finanzamt sagt netto. Ein paar Steuerrebellen sagen aber, dass auch bei der Anwendung der Pauschale VSt. anzurechnen sei müsste. Es kann also nicht schaden im Anschreiben zur Erklärung zu vermerken, dass man den Verzicht auf die VSt. nur unter Vorbehalt akzeptiert bis ein Gericht das ein für allemal entschieden hat. Wer eher anarchistisch drauf ist kann es ja einfach mal machen. Aber nicht auf die 0,30€/km, sondern aus gesammelten Ausgaben-Belegen mit ausgewiesener MWSt.:
Zitat Aus der Pauschale selbst dürfen Sie keine Vorsteuer ziehen. Denn der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen. Unseres Erachtens dürfen Sie aber auch bei Anwendung der Reisekostenpauschale in Höhe der betrieblichen Nutzung den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn Sie Ihre Rechnungen aufbewahren und daraus die Vorsteuer ermitteln. Die
Finanzverwaltung hat sich dazu bisher nicht geäußert. (Zitat aus einem PDF von www.steuertipps.de)
Das wäre dann ein weiterer Anwendungsfall für das Spezial-Konto "VST-Beträge separat".
Bearbeitet von mielket am 14.05.2014 14:53:41
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Thomas R |
Geschrieben am 14.05.2014 22:29:30
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Immer unter der Voraussetzung, daß das eigene Kfz privat angeschafft wurde und zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird.
Ich hatte das vor ein paar Jahren mal so wie im Tipp gemacht. Mein FA hat den VSt-Anspruch zurückgwiesen.
Allerdings kann man am Jahreende eine Vergleichsrechnung vornehmen. Ist die Summe der pauschalen 30 Cent pro km für alle im Jahr betrieblich genutzten km kleiner als eine Echtkostenrechnung, also
- Steuer
-Versicherung
- ADAC etc.
- Viginetten
- Benzin
- Reparaturen
dann rechnet sich, diese prozentual (betriebl. km zu Gesamtkm) anzusetzen und die entsprechende VSt sich so zurück zuholen.
Der Aufwand rechnet sich dann, wenn man nahe an den 50% ist und im Laufe des Jahres hohe Wartungskosten angefallen sind.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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