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Kundenfahrten privater PKW
hannes77
Hallo Zusammen,

die Suche habe ich benutzt, jedoch nichts gefunden.
Ich fahre viel zu Kunden. Wenn die Strecke insgesamt 100 km beträgt rechne ich 100 * 0,30 Cent. Wo setze ich diese 30 € nun aber an? Finde kein geeignetes Ausgabenkonto.
Ist es erheblich ob ich den Weg Firma - Kunde oder Zuhause - Kunde nehme?

Viele Grüße
Hannes
Bearbeitet von hannes77 am 31.03.2014 11:00:51
 
mielket

Zitat

hannes77 geschrieben:
Hallo Zusammen,

die Suche habe ich benutzt, jedoch nichts gefunden.
Ich fahre viel zu Kunden. Wenn die Strecke insgesamt 100 km beträgt rechne ich 100 * 0,30 Cent. Wo setze ich diese 30 € nun aber an? Finde kein geeignetes Ausgabenkonto.
Das wäre Feld 1147 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge). Wenn Du das in der Kontenliste nicht siehst liegt es daran, dass Dein Kontenrahmen mit Hilfe eines alten EÜR-Formulars generiert wurde. In dem Fall lege ein neues Konto an und weise ihm Feld 1147 zu. Mehr dazu hier.

Zitat

Ist es erheblich ob ich den Weg Firma - Kunde oder Zuhause - Kunde nehme?
Ja, wenn Du über Deine Frima fährtst kannst Du für diese Teilstrecke praktisch nur die Hälfte absetzen, nämlich als tägliche Entfernungspauschale von 30 Cent zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Mit dem Rückweg hast Du also effektiv nur 15 Cent, die Du bei den Werbungskosten in der EkSt-Erklärung einträgst und nicht als Betriebsausgaben erfasst. Geschäftsfahrten, die Du von zu Hause aus unter Umgehung der Arbeitsstätte machst kannst Du mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen.

Vielleicht interessiert Dich die Vorabversion des neuen Fahrtenbuch-Plugins?
Bearbeitet von mielket am 01.04.2014 12:32:57
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
hannes77

Zitat

mielket geschrieben:
Ja, wenn Du über Deine Frima fährtst kannst Du für diese Teilstrecke praktisch nur die Hälfte absetzen, nämlich als tägliche Entfernungspauschale von 30 Cent zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Mit dem Rückweg hast Du also effektiv nur 15 Cent, die Du bei den Werbungskosten in der EkSt-Erklärung einträgst und nicht als Betriebsausgaben erfasst. Geschäftsfahrten, die Du von zu Hause aus unter Umgehung der Arbeitsstätte machst kannst Du mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen.[/quote]

Also fahre ich von meiner Wohnung direkt zum Kunden?! Wink

Nochmal ein Beispiel (100km insg. Fahrt):
Daheim - Kunde = 30 € (100*0,3)
Geschäft - Kunde = 15 € (100*0,15) allerdings kann ich ja hier die Fahrt von mir zum Geschäft (20km einfach) mit 20*0,3€ auch ansetzen?!

Unter welchem Posten geben ich denn die zwei verschiedenen Fälle bei ECT ein? Oder ist das beides mal das Feld 1147 nur mit einem anderen Euro Wert?

Vielen lieben Dank mielket !!!
 
mielket

Zitat

hannes77 geschrieben:
Nochmal ein Beispiel (100km insg. Fahrt):
Daheim - Kunde = 30 € (100*0,3)
Ja.

Zitat

Geschäft - Kunde = 15 € (100*0,15) allerdings kann ich ja hier die Fahrt von mir zum Geschäft (20km einfach) mit 20*0,3€ auch ansetzen?!
Von Daheim zum Geschäft sind es 20 km? Dann kannst Du diesen Tag in der Steuererklärung als Arbeitstag angrechnen mit 20 km Entfernung (macht einen absetzbaren Betrag von 20*0,3€). Geschäft -> Kunde sind 30€ hin, 30 zurück (wenn die 100km die Distanz sind und nicht die gefahrenen km).

Zitat

Unter welchem Posten geben ich denn die zwei verschiedenen Fälle bei ECT ein? Oder ist das beides mal das Feld 1147 nur mit einem anderen Euro Wert?
Wie gesagt: Überhaupt kein Konto. Das sind keine Betriebsausgaben, sondern Werbungskosten und kommen in das Einkommensteuerformular.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Spitzel2014
Sind die 30 Cent als netto, also ohne MwSt anzusetzen oder mit (inkl. 19% MwSt).
 
mielket
Das Finanzamt sagt netto. Ein paar Steuerrebellen sagen aber, dass auch bei der Anwendung der Pauschale VSt. anzurechnen sei müsste. Es kann also nicht schaden im Anschreiben zur Erklärung zu vermerken, dass man den Verzicht auf die VSt. nur unter Vorbehalt akzeptiert bis ein Gericht das ein für allemal entschieden hat. Wer eher anarchistisch drauf ist kann es ja einfach mal machen. Aber nicht auf die 0,30€/km, sondern aus gesammelten Ausgaben-Belegen mit ausgewiesener MWSt.:

Zitat

Aus der Pauschale selbst dürfen Sie keine Vorsteuer ziehen. Denn der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen. Unseres Erachtens dürfen Sie aber auch bei Anwendung der Reisekostenpauschale in Höhe der betrieblichen Nutzung den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn Sie Ihre Rechnungen aufbewahren und daraus die Vorsteuer ermitteln. Die
Finanzverwaltung hat sich dazu bisher nicht geäußert.
(Zitat aus einem PDF von www.steuertipps.de)

Das wäre dann ein weiterer Anwendungsfall für das Spezial-Konto "VST-Beträge separat".
Bearbeitet von mielket am 14.05.2014 13:53:41
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Immer unter der Voraussetzung, daß das eigene Kfz privat angeschafft wurde und zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird.

Ich hatte das vor ein paar Jahren mal so wie im Tipp gemacht. Mein FA hat den VSt-Anspruch zurückgwiesen.

Allerdings kann man am Jahreende eine Vergleichsrechnung vornehmen. Ist die Summe der pauschalen 30 Cent pro km für alle im Jahr betrieblich genutzten km kleiner als eine Echtkostenrechnung, also
- Steuer
-Versicherung
- ADAC etc.
- Viginetten
- Benzin
- Reparaturen

dann rechnet sich, diese prozentual (betriebl. km zu Gesamtkm) anzusetzen und die entsprechende VSt sich so zurück zuholen.

Der Aufwand rechnet sich dann, wenn man nahe an den 50% ist und im Laufe des Jahres hohe Wartungskosten angefallen sind.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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