Beide Artikel (übrigens bis 150 € Netto, also ohne UST ;-)) sollten als "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben", Zeile 51 der EÜR, gebucht werden.
Der Begriff "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ist die Sammelüberschrift der Zeilen 39 bis 51 (also von Telefon bis "Übrige unbeschränkt ..." der EÜR.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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