Schweißgerät AFA
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smarty112 |
Geschrieben am 21.04.2014 14:07:14
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Hallo,
1.)ich habe ein Schweißgerät (699€ incl MwSt) und will es mit Sammelposten 2014 abschreiben. Muß ich 0 oder 19 % MwSt anwählen ? unter Auflösung Sammelposten gemäß §6... ?
Wie buche ich den ganzen Vorgang korrekt ?
Danke für Eure Mühe vorab |
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Thomas R |
Geschrieben am 25.04.2014 23:31:13
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Ein Schweißgerät hat m.W. eine Nutzungsdauer von 13 Jahren und wird monatsgenau abgeschrieben.
Ich buche so etwas unter Afa mit +Brutto ein und direkt darunter mit - dann den Nettobetrag, dabei die USt dann natürlich auf 0 gestellt.
Damit ist nur die USt als Aufwand gebucht, die du ja über die VSt zurück erhälst.
Die Afa berechne ich monatsgenau und buche sie dann am Jahresende, dabei natürlich die USt auf 0 gestellt.
Nachtrag 13.05.2014
Da dein SG ja unter 1.000 € Netto gekostet hat, kannst du natürlich alternativ den Nettobetrag im Anschaffungajahr und den folgenden 4 Jahren mit je 1/5 über die sog. Poolabschreibung / Sammelposten absetzen. Je nachdem was dir besser passt.
Bearbeitet von Thomas R am 13.05.2014 23:16:42
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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stuffely |
Geschrieben am 08.10.2014 15:41:25
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mmh bin ja nur etwas durch meine kaufmännische Ausbildung, vor gefühlt hundert Jahren, buchhalterisch etwas vorbelastet...
Warum muss ich denn erst den Bruttobetrag über AfA buchen und dann alles nochmal im Minus? Dachte ich buche den Bruttobetrag über AfA mit entsprechender Nutzungsdauer von 13 Jahren und das wars. Dann erscheint das SG im Anlagenverzeichnis mit entsprechenden netto Werten und ich dachte der Rest läuft automatisch?
Oje bin ich auf dem Holzweg? Bitte dringend um Erklärung, will ja nicht wegen Steuerhinterziehung dran kommen 
Im Voraus schon mal vielen Dank |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.10.2014 16:00:48
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Unter der Voraussetzung, dass du Umsatzsteuer abführst und die Vorsteuer geltend machts gilt folgendes.
Wirtschaftsgüter mit einem höheren Betrag werden vom Nettobetrag her "abgeschrieben", denn die Umsatzsteuer kann man sich im Anschaffungsjahr sofort zurückholen.
Daher buche ich auf dem allgemeinen Konto Afa zuerst die Anschaffung Brutto mit der USt ein und in einem zweiten Buchungssatz mit - (Minus) wieder aus. So bleibt als "Summe" nur die bezahlte USt stehen, die ich mit der nächsten Umsatzsteur-Vorauszahlung wieder erhalte.
Zum Jahresende buche ich dann die monatsgenaue Afa - die enthält ja jetzt keine USt mehr.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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stuffely |
Geschrieben am 08.10.2014 21:28:22
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe, dann muss ich da wohl noch mal ran und einige Änderungen vornehmen.
Sorry falls es blöd klingt aber wie errechne ich dann die monatsgenaue AfA und wie buche ich diese dann zum Jahresende? Dachte ich müsste das immer monatlich mit angeben.
Wollte das AfA Plugin nutzen aber nun weiß ich nicht ob die Sachen dann da richtig auftauchen wenn ich sie erst rein und dann wieder rausbuche Bin verwirrt...
Vielen Dank noch mal für eine kurze Info |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.10.2014 18:12:32
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Eigentlich ist alles relativ übersichtlich.
Ich habe mir mit Excel ein Formular gemacht, das sich an das Abschreibungsformular des EÜR Formulars orientiert, wie wir ja die EÜR mit Elster zu melden haben (Als Teil der Einkommensteuererklärung mit ihren Anlagen).
Den Netto-Anschaffungsbetrag dividiere ich durch die Anzahl der gesamten Abschreibungsmonate. Dann zähle ich zum Jahreende die Monate und multipliziere die Monatssumme mit den Monaten, die ich abschreiben kann (ja nur im Anschaffungsjahr und zum Ende, ansonsten 12)
Bsp:
AfA 6 Jahre = 72 Monate, Netto-AK 10.000 € = Afa pro Monat = 138,89 € , Anschaffung zum 15.3.14
AfA 2014
Anfangswert 10.000,00; Afa=10 Monate x 138,89 = 1.388,90 ; Restwert 31.12.2014 = 8.611,11
Du buchst dann zum 31.12. eben die 1.388,90 ohne USt als AfA
AfA 2015
Anfangswert 8.611,11; Afa 12 Mon x 138,89 = 1.666,68 € ; Restwert 31.12.2015 = 6.944,43
...
Bearbeitet von Thomas R am 09.10.2014 18:14:54
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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stuffely |
Geschrieben am 09.10.2014 20:21:24
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Vielen vielen Dank.
Wenn ich jetzt etwas von Privat gekauft habe, dann entfällt die Sache mit der Steuer ja. Dann muss ich nur am Jahresende die AfA ab dem Anschaffungszeitpunkt berechnen und im Dezember entsprechend angeben, richtig?
Ich habe auf der Rechnung vom SG aber auch Zubehör wie Gas, Schweißdraht o.ä. Dann nehme ich die Gesamtsumme für die Steuergeschichte und im Dezember lediglich den Nettobetrag des SG für die AfA richtig? Oder muss ich das Zubehör auf ein anderes Konto buchen?
Bearbeitet von stuffely am 09.10.2014 20:26:05
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Thomas R |
Geschrieben am 09.10.2014 21:11:00
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Zitat stuffely geschrieben:
Vielen vielen Dank.
Wenn ich jetzt etwas von Privat gekauft habe, dann entfällt die Sache mit der Steuer ja. Dann muss ich nur am Jahresende die AfA ab dem Anschaffungszeitpunkt berechnen und im Dezember entsprechend angeben, richtig? Richtig.
Wenn du keine ordentliche Rechnung mit USt-Ausweis hast, dann kannst du dir die Vorsteuer nicht zurückholen und setzt den gesamten Betrag an
Zitat
Ich habe auf der Rechnung vom SG aber auch Zubehör wie Gas, Schweißdraht o.ä. Dann nehme ich die Gesamtsumme für die Steuergeschichte und im Dezember lediglich den Nettobetrag des SG für die AfA richtig? Oder muss ich das Zubehör auf ein anderes Konto buchen?
Zubehör wie ein neues Paar Schläuche erhöht in dem Monat, in dem zu sie gekauft haast den Restwert und werden mit abgeschrieben. Im Oktober gekauft heißt: 9x alte Monatssumme plus 3x erhöhter Monatswert.
Gas, Schweissand und Draht sind m.E. "Verbrauchsmaterial und sind normaler Aufwand/Kosten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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