Abschreibung buchen
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Thomas R |
Geschrieben am 03.05.2014 22:40:37
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Ich greife mal die Frage aus der Shoutbox von andi2211, vom 3 Mai, 11:43 auf.
"... Leider weiß ich nicht, wie ich eine Abschreibung z.B. auf 5 Jahre eingeben muß.", also den technischen, nicht den inhaltlichen Vorgang.
Irgendwie fehlt mir das auch in der Dokumentation, sorry.
Bearbeitet von Thomas R am 04.05.2014 13:57:09
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 04.05.2014 16:04:32
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Irgendwie fehlt mir das auch in der Dokumentation, sorry. https://www.easyct.de/readarticle.php...icle_id=11
Hmm, da ist ja sogar genau das Beispiel Computerhardware erwähnt:
Zitat Die Art der Buchung (ob Einnahmen oder Ausgaben) kann nachträglich über die Auswahlknöpfe im oberen Teil der Maske geändert werden. Belegdatum, Betrag, beschreibender Text, Belegnummer, der MwSt-Satz und der Abschreibungszeitraum können dann eingegeben werden. In der großen Mehrzahl der Buchungen wird ein Abschreibungszeitraum von 1 Jahr gewählt. Das entspricht sofortiger Abschreibung. Sofortige Abschreibung ist für (wie es heißt) "geringwertige Wirtschaftsgüter" bis zu einem Betrag von 410€ möglich. (teure Computerhardware muss z.B. über 5 Jahre abgeschrieben werden - manche Finanzämter sagen aber auch nichts, wenn über 3 Jahre abgeschrieben wird!). Am Ende des Buchungsjahrs wird durch die Funktion Jahreswechsel das laufende Jahr der Abschreibung erhöht und die Anlage (zusammen mit den Dauerbuchungen) in die Buchungsdatei des nächsten Jahres übernommen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 04.05.2014 16:34:42
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Danke, da hast Du (zwar) recht. Aber für mich klingt das leider nicht sehr verständlich. Bisher habe ich das nicht gebraucht, da ich die Abschreibung 1x jährlich gebucht habe und aus Vorzeiten über eine Exceltabelle dokumentiert habe.
Aber vsl. steht dieses Jahr ein Kfz an, und da muß ich wg. des geldwerten Vorteils die daraus resultierende USt ja auch monatlich buchen.
Den ganzen Problemkreis werde ich mal in einer Testdatei probieren.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 04.05.2014 20:34:20
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Hmm, spontan fällt mir nicht ein wie ich das verständlicher formulieren könnte...
USt. wird übrigens im 1. Jahr der Abschreibungszeit komplett 'abgeschrieben'. Aber mach Dich lieber noch einmal schlau: Gerade was KFZ angeht, gibt es ein paar Sonderregeln. |
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Thomas R |
Geschrieben am 04.05.2014 20:50:20
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Danke, der inhaltliche, steurliche Vorgang ist mir klar. Beim Kfz geht es ja nicht nur um die Abschreibung, die kann ich ja wie auch beim Computer, jährlich zum Jahreende manuell vornehmen, da ich ja die bezahlte USt als VSt zurückbekomme.
Ich hatte da wohl nur einen Gedankenfehler. Den den geldwerten Vorteil muß ich ja monatlich buchen, da dieser ja auch mit einer um 20% reduzierten USt belegt ist - und die muß ich jeweils zum 10. des nächsten Monats mit verrechnen. Aber dieses Problem kann ich mit einer Dauerbuchung lösen.
Da stellt sich mir nur folgende Frage. Kann ich auch einen anderen USt-Satz als die 19, 7 und 0 % irgendwo einstellen? Also ganz konkret 15,2% (das ist der rechnerische USt-Satz der sich ergibt, wenn man die USt aus dem geldwerten Vorteil um 20% für die Kosten (Kfz-Steuer, Versicherung) reduziert, die nicht mit USt belegt sind.
Bearbeitet von Thomas R am 04.05.2014 20:57:51
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 04.05.2014 21:47:37
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Versuch mal die Freitexteingabe im MWSt. Feld!  |
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Thomas R |
Geschrieben am 04.05.2014 23:05:46
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Danke. Peinlich, daß ich das nicht probiert habe.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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