Erstattete Ausgabe - wie buchen?
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kurt1000 |
Geschrieben am 05.06.2014 14:59:13
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Hallo,
wenn ich z.B. bei einem Unternehmen Rohstoffe bestelle, die ich im Vorraus bezahle, vom Unternehmen dann aber Mist geliefert bekomme und ich die Bestellung stornieren muss, und vom Unternehmen meine Zahlung erstattet bekomme...
Muss ich diese Erstattung/Gutschrift dann als normale "Einnahme" buchen?
Ich bin Kleinunternehmer. Relevant ist diese Frage für mich hauptsächlich wegen der Einkommenssteuer. (Die Grenze des Freibetrags dafür ist ja schnell erreicht.)
Bearbeitet von kurt1000 am 05.06.2014 15:00:00
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Thomas R |
Geschrieben am 06.06.2014 18:17:59
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Ich persönlich würde in einem solchen Fall die "Ausgabe" auf 0 € korrigieren und beide Belege, die vorherige Zahlung und die Rückerstattung in gleicher Höhe unter einer Belegnummer führen.
Eine korrektere Buchung könnte die der "Einnahme" unter Bezug auf die "Ausgabe" sein.
Für die EÜR führt ja beides zum Ergebnis "0 €".
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 11.06.2014 16:56:33
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Du kannst auch eine negative Ausgabe verbuchen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.06.2014 17:22:35
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... ist ja fast wie bei Microsoft. Für alles gibt es drei Lösungswege
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 11.06.2014 17:30:59
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Ahh... fast: Ich glaube, Buchungen mit Nullbeträgen erlaube ich nicht. Dann würde ich die ursprüngliche Buchung doch lieber gleich löschen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.06.2014 18:01:46
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Hm. Also bei mir klappt eine Korrektur, da ich diese Jahr schon zwei Fehlbuchungen hatte und die Beträge dabei auf 0,00 gestellt habe. Allerdings waren das reale Buchungen mit €-Beträgen, die ich dann textlich als Fehlbuchung und vom betrag auf null gesetzt habe.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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