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Gesamtumsatz
Torsten
Hallo,
ich bin noch ganz neu hier und habe ne Frage zum Umsatz:
Als Bestatter habe ich viele Kosten die durchlaufend sind, in der Rechnung steht dann: "Auf Ihre Bestellung und Rechnung", so z.B. Briefmarken, das Kaffeetrinken nach Bestattung, Arztrechnungen usw. Ich verdiene hierdurch nichts sondern erleichtere den Kunden nur die Bezahlung indem ich dies alles vorstrecke. Zählen diese Positionen bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes mit ?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte !
DANKE
 
Thomas R
M.E. ja, wobei ja beide Konten sich summenmäßig aufheben müssen. Im übrigen stehen ja die durchlaufenden Posten auf der Rechnung. Da "durchlaufende Posten" nach § 10 UStG wenigstens nicht zum Entgelt zählen, braucht man dafür keine USt/VSt Rechnung machen. Also immer Brutto mit 0% buchen.

Die Verbuchung hat ja auch den Vorteil besser einen Nachweis führen zu können.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner
Das ist immer etwas seltsam mit solch durchlaufenden Posten, aber ich würde all die Sachen und Dienstleistungen prinzipiell ganz normal als Betriebsausgaben handhaben und buchen (allerdings des besseren Überblicks wegen wahrscheinlich auf ein Sammelkonto "Auslagen" oder so ähnlich). Und wenn die Auslagen beglichen werden, sind es halt Einnahmen.
Und in beiden Fällen Teil Deines Gesamtumsatzes.

Erstens: Diese Ausgaben gehören imho halt zwingend zu Deiner Tätigkeit, sind Teil Deiner Arbeit für den Kunden, als Service nötig, um Gewinn zu erzielen.
Zweitens: Zwischen Deinen Auslagen und der Begleichung können ja durchaus mal zwei/drei Monate vergehen.
Drittens: Wenn Du Griffe für einen Sarg kaufst, sind das letztlich ja auch einfach Kosten, die Du Dir von einem Kunden wiederholst. Dann allerdings mit Gewinn. Daß Du bei Deinen durchlaufenden Posten keinen Gewinnaufschlag hast, nimmt sie ja nicht aus Deinem Firmenumsatz raus.
Letztlich: Wie handhaben das denn Deine Kollegen? Wahrscheinlich findest Du beide Varianten im Alltag. Wie gesagt: Ich würde es buchen, war aber auch noch nie Bestatter ;o)



 
krokodil
HAllo,
könnte mir vielleicht jemand sagen, wo ich durchlaufende posten angeben kann und wo nicht? Also ich mache eine EÜR, und eine Est-Erklärung, weiß aber nicht, wo genau ich genau diese (durchlaufenden Posten) Betriebseinnahmen, beziehungsweise Ausgaben hineinschreiben soll, also in welches Formular und in welche Zeile darin. Habe schon überall und stundenlang nach Antworten gesucht...
Wäre sehr dankbar für eine Hilfe von Euch!
schöne Grüße
 
krokodil
Oder kommen die durchlaufenden Posten nur in die Umsatzsteuererklärung? Aber wohin denn da? ich will doch nicht dafür Umsatrzsteuer zahlen müssen?
Hilllffeeeee
 
joey
Also dann, echte durchlaufende Posten sind kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt (§ 10 UStG). Sie kommen also nicht in die Umsatzsteuererklärung.

Durchlaufende Posten sind in der Einnahmenüberschussrechnung auch keine Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, so dass sie nicht gebucht werden müssen und auch nicht in der Anlage EÜR auftauchen.

Doch wie immer gibt es im Steuerrecht eine Ausnahme:

EStR 2005 R.4.5 (2) S. 3 + 4

"Hat ein Steuerpflichtiger Gelder in fremdem Namen und für fremde Rechnung verauslagt, ohne dass er entsprechende Gelder vereinnahmt, kann er in dem Wirtschaftsjahr, in dem er nicht mehr mit einer Erstattung der verausgabten Gelder rechnen kann, eine Betriebsausgabe in Höhe des aufgewandten Betrages absetzen. Soweit der nicht erstattete Betrag in einem späteren Wirtschaftsjahr erstattet wird, ist er als Betriebseinnahme zu erfassen."

Das ist es dann auch schon.
Bearbeitet von joey am 09.09.2007 17:12:29
 
krokodil
Herzlichen Dank, vielleicht kannst Du mir ja auch noch eine Fage beantworten, ich hatte mich nämlich nicht ganz verständlich ausgedrückt. Es ist so, dass ich diese Fahrtkostenerstattungen und so weiter als Einnahmen verbuchen will, um den Nettoumsatz zuerst einmal zu erhöhen. Wegen meiner Vorsteuerabzugspauschale von 4,8 %. Dann die Auslagen als Betriebsausgaben verbuchen.Ich weiß nur nicht, wo ich das in diese Formulare eintragen soll?
 
joey
Bist du Journalist?

Fahrtkostenerstattungen sehe ich eher nicht als durchlaufenden Posten. Das wären Ausgaben, die man in fremdem Namen für fremde Rechnung macht. D.h., eigentlich schuldet ein anderer die Kosten, nur tritt man in Vorlage und lässt sich die Kosten später ersetzen.

Ein klassisches Beispiel sind die Gerichtsgebühren, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten vorausbezahlt.

Buch doch hier die Fahrkosten unter "Reisekosten", die Vorsteuer erfasst du ja später pauschal und die Auslagenerstattung durch deine Auftraggeber unter "Erlöse", wahrscheinlich hast du ja 7 % USt darauf.
Bearbeitet von joey am 10.09.2007 00:22:18
 
krokodil
Hallo nochmal,
also ich bin Journalist und fahre des öfteren für einen Verlag mit der Bahn zu Veranstaltungen, auf denen ich für den Verlag arbeite. Die Fahrkarte strecke ich vor, erhalte genau diesen Betrag, den ich dafür selbst bezahlen musste vom Verlag wieder zurück, nachdem ich meine Rechnung hingeschickt habe, auf der eben auch diese Fahrtkosten aufgelistet sind. Wo trage ich in der EÜR, in der EST Erklärung und in der UST Erklärung diese Ausgaben und Erstattungen ein? das ist eine Frage, die nicht unmittelbar Easy Cash and Tax betrifft, mit dem ich natürlcih auch arbeite und auch gut zurechtkomme, aber ich bin ziemlich ratlos.
 
joey

Zitat

krokodil geschrieben:
Hallo nochmal,
also ich bin Journalist und fahre des öfteren für einen Verlag mit der Bahn zu Veranstaltungen, auf denen ich für den Verlag arbeite. Die Fahrkarte strecke ich vor, erhalte genau diesen Betrag, den ich dafür selbst bezahlen musste vom Verlag wieder zurück, nachdem ich meine Rechnung hingeschickt habe, auf der eben auch diese Fahrtkosten aufgelistet sind. Wo trage ich in der EÜR, in der EST Erklärung und in der UST Erklärung diese Ausgaben und Erstattungen ein? das ist eine Frage, die nicht unmittelbar Easy Cash and Tax betrifft, mit dem ich natürlcih auch arbeite und auch gut zurechtkomme, aber ich bin ziemlich ratlos.


Also das wären dann umgangssprachlich durchlaufende Posten und nicht im Sinne der Steuerrichtlinien. Ich setze da manchmal wohl etwas zuviel voraus.

Also, die an den Verlag weiterberechneten Reisekosten sind normale Erlöse, die gehören in die Zeile 6 der Anlage EÜR mit dem Nettobetrag, die 7 % MWSt darauf gehören in die Zeile 7. Die eigentlichen Reisekosten gehören in die Zeile 35 des EÜR-Formulares. Weitere Angaben musst du bei der ESt-Erklärung nicht machen. Die Vorsteuer kommt auch in die passende Zeile, musst du jetzt mal nachsehen. Die amtliche Ausfüllhilfe gibt es auch im Internet.

Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung gibst du das Entgelt für deine Tätigkeit an und den Steuersatz (hier 7 %), und ermittelst die Vorsteuer, pauschal von deinem Entgelt, diese Zahl trägst du in das Feld für die anrechenbare Vorsteuer ein. Danach ziehst du noch die Vorauszahlungen ab und hast deine Steuerschuld, bzw. den Erstattungsanspruch. Ich habe hier nicht alle Nummern im Kopf, aber wenn es klemmt, meldest du dich halt noch mal. Ich muss jetzt nämlich auch was arbeiten.
Bearbeitet von joey am 10.09.2007 12:23:50
 
krokodil
Hallo,
in Zeile 6 steht: Vereinnahmte Ust sowie Ust auf unentgeltliche Wertabgaben. In Zeile 7: Vom Finanzamt erstattete UST?????????
Zeile 4 wäre Umsatzsteuerpflichtige Betriaebseinnahmen. Meinst Du das? Aber wenn ich hier den Nettobetrag eintrage und in Zeile 6 vereinnahmte Umsatzsteuer sowie UST auf unentgeltiche Wertabgaben, muss ich ja die UST, die die Bahn gekriegt hat nochmal ans Finanzamt bezahlen? Das kanns doch nicht sein??????
 
krokodil
entschuldige, die Bezifferung der Zeilen war für 2005 so, wie ich gerade geschrieben habe, Du hast recht, es ist in 2006 so wie du geschrieben hast. trotdem steht meine Frage noch. Danke
 
joey

Zitat

krokodil geschrieben:
Hallo,
in Zeile 6 steht: Vereinnahmte Ust sowie Ust auf unentgeltliche Wertabgaben. In Zeile 7: Vom Finanzamt erstattete UST?????????
Zeile 4 wäre Umsatzsteuerpflichtige Betriaebseinnahmen. Meinst Du das? Aber wenn ich hier den Nettobetrag eintrage und in Zeile 6 vereinnahmte Umsatzsteuer sowie UST auf unentgeltiche Wertabgaben, muss ich ja die UST, die die Bahn gekriegt hat nochmal ans Finanzamt bezahlen? Das kanns doch nicht sein??????


Bleib mal locker, selbst wenn heute der Termin der Steuerabgabe ist, reisst man dir nicht den Kopf ab, wenn es etwas später käme, zu dem Termin hier hat man dir bestimmt auch noch nicht mit Zwangsgeld gedroht. Überstürz bei einer Steuererklärung nichts.

Also noch mal kurz, du berechnest deinem Auftraggeber die Reisekosten zzgl. 7 % MWSt. Soweit alles klar. Bei Geldeingang buchst du Erlöse 7 % und die Eintragung kommt in das richtige Feld des EÜR-Formulares. Du stellst deinem Arbeitgeber natürlich nur die Netto-Reisekosten in Rechnung, d.h. ohne die darin ausgewiesene MWSt.

Da du dich nicht für einzeln nachgewiesene Vorsteuerbeträge entschieden hast, ziehst du nicht die enthaltenen 16 % Vorsteuer ab, sondern pauschal 4,8 % der Erlöse.

Du hast 16 % MWSt für deine Fahrkarte bezahlt, berechnest die Nettokosten der Fahrt mit 7 % MWSt an deinen Auftraggeber und ziehst 4,8 % der Erlöse später pauschal als Vorsteuer ab. Ja, so ist das dann. Dafür hast du die Arbeitserleichterung bei der Vorsteuer, die du nicht aus jeder Rechnung herausrechnen musst.
 
krokodil
danke für Deine geduld...
Ich berechne meinem Auftraggeber eben nicht die Fahrtkosten plus 7% sondern nur die Fahrkosten, so wie sie auf der Fahrkarte stehen. Wie das mit der Vorsteuer geht, weiß ich. ich hab jetzt nur das Problem, wo ich diesen Betrag im Formular unterbringe, damit es nicht auf meine Kosten noch zu Missverständnissen kommt. Wenn ich beispielsweise 160 Euro inclusive 16% Mwst für eine Fahrkarte bezahle, kriege ich auch genau diese 160 Euro vom Verlag zurück. Trage ich diese 160 Euro nun als 160 Euro in Zeile 6 ein? Denn in Zeile 7 steht ja die UST,für die Betriebseinnahmen, die ich ans Finanzamt abführen muss.
Bin doch immer sehr nervös bei diesen sachen...
 
joey

Zitat

krokodil geschrieben:
danke für Deine geduld...
Ich berechne meinem Auftraggeber eben nicht die Fahrtkosten plus 7% sondern nur die Fahrkosten, so wie sie auf der Fahrkarte stehen. Wie das mit der Vorsteuer geht, weiß ich. ich hab jetzt nur das Problem, wo ich diesen Betrag im Formular unterbringe, damit es nicht auf meine Kosten noch zu Missverständnissen kommt. Wenn ich beispielsweise 160 Euro inclusive 16% Mwst für eine Fahrkarte bezahle, kriege ich auch genau diese 160 Euro vom Verlag zurück. Trage ich diese 160 Euro nun als 160 Euro in Zeile 6 ein? Denn in Zeile 7 steht ja die UST,für die Betriebseinnahmen, die ich ans Finanzamt abführen muss.
Bin doch immer sehr nervös bei diesen sachen...


Schwere Geburt.Pfft

Ja, ich muss da auch aufpassen, dass mit den Vorsteuerpauschalen hat man nicht so oft.

Da du ja keine Vorsteuer aus Einzelrechnungen abziehst, kommen bei dir die Bruttobeträge in die Betriebsausgaben. Da hast du recht. Wenn du diese Kosten an deinen Auftraggeber weiterreichst, dann ist das eine umsatzsteuerpflichtige Nebenleistung zu deiner Hauptleistung, nämlich deiner journalistischen Tätigkeit. Also müsstest du den Bruttobetrag deiner Fahrscheine noch einmal mit 7 % MWSt belegen und in Rechnung stellen.

Den Betrag dann aufteilen in Zeile 6 und 7. Die 7 % MWSt gehn ans Finanzamt. Die pauschale Vorsteuer von 4,8 % der Erlöse machst du in der USt-Voranmeldung bzw. der USt-Jahreserklärung geltend. Die Summe taucht dann bei den USt-Zahlungen bzw. bei USt-Erstattungen saldiert wieder auf.

Ist ein bisschen verwirrend, aber so stelle ich mir das vor.

Wenn du die Fahrtscheine ohne 7 % MWSt belegt und abgerechnet hast, so schreibst du es jedenfalls, müsstest du halt aus diesem Betrag die 7 % MWSt herausrechnen und demgemäss auf Zeile 6 und 7 aufteilen. Hast du dir schon einmal durchgerechnet, was für dich besser ist, die pauschale Vorsteueraufteilung oder die Einzelabrechnung? Wenn du mal Zeit dafür hast, dann kannst du das ja mal probieren.
 
krokodil
ja, hab ich, pauschale ist für mich echt günstiger. Nur hab ich die Fahrtkosten und Erstattungen bis jetzt immer rausgehalten aus der Steuererklärung, weil sich das nichts nimmt. Mein Auftraggeber wird mir was husten, wenn ich dem auch noch 7% auf die fahrkarte draufschlage. Könnt er ja nauch zurückkriegen, aber will er nich.Das ist eine reine Erstattung! Wenn ich da jetzt noch 7% rausrechne und die ans Finanzamt zahle, zahl ich ja drauf. Nee das ist glaub ich nich sinnvoll. Ich kam nur drauf, weil im Ratgeber freie von Verdi steht, das man solche erstattungen so oder so buchen kann, entweder als durchl. Posten oder als Betriebseinnahmen und Asugaben. Das wär, wenn man die Vorsteuerabzugspauschale hat gut, weil der Nettoumsatz dann steigt. Leider verrät einem keiner wo man das dann einträgt. Kann ich denn nicht einfach diesen betrag irgendwo hineinschreiben als Betriebsausgabe, so wie er ist, ich willdoch nicht draufzahlen. Danke füpr deine Zeit.
 
joey
Hab jetzt auch mal bei verdi nachlgelesen. Das Verfahren ist mir neu, klingt aber interessant.

So ist das dann, du reichst die Rechnung gleich weiter, dein Auftraggeber zahlt sie und hat selber den Vorsteuerabzug, dann handelt es sich bei dir weder um Einnahmen noch um Ausgaben. Da es sich um eine Kleinbetragsrechnung handeln dürfte, muss auch nicht dein Auftraggeber in der Rechnung erscheinen.

Klingt clever, das einzige Bedenken bei mir ist die Tatsache, dass es sich bei durchlaufenden Posten eigentlich um Ausgaben "in fremdem Namen und auf fremde Rechnung" handelt, d.h. der Auftraggeber müsste unmittelbar rechtlich verpflichtet sein, für die Beförderung aufzukommen, das solltest aber wohl eher du sein, weil du die Reiseleistungen auch in Anspruch genommen hast.

Die verdi ist aber schon ein seriöser Haufen, von daher verfahr jetzt einfach mal so, wie sie es dir vorgeschlagen haben, dann musst du in der Anlage EÜR und der Umsatzsteuererklärung nichts eintragen und falls es später doch mal Schwierigkeitn mit dem Finanzamt geben sollte, schick sie an den Syndikus von verdi.Frown

Sorry, hab ich bislang nicht gekannt sowas.
 
krokodil
ja aber es ging mir doch gerade darum das als Betriebseinnahme und Ausgabe zu verbuchen, damit mein Umsatz steigt und die 4,8 % mehr einbringen. Das steht jedenfalls unter "durchlaufende Posten" im Ratgeber Freie.I ch muss das doch aber irgendwo vermerken in der Steuererklärung aber wo? Oder war das doch ein falscher Tip von dem Verfasser, die Erstattungen als Betriebseinnahmen und Ausgaben zu buchen? Oder soll ich das jetzt einfach unter sonstige Betriebseinnahmen und -ausgaben in die EÜR schreiben?
 
joey

Zitat

krokodil geschrieben:
ja aber es ging mir doch gerade darum das als Betriebseinnahme und Ausgabe zu verbuchen, damit mein Umsatz steigt und die 4,8 % mehr einbringen. Das steht jedenfalls unter "durchlaufende Posten" im Ratgeber Freie.I ch muss das doch aber irgendwo vermerken in der Steuererklärung aber wo? Oder war das doch ein falscher Tip von dem Verfasser, die Erstattungen als Betriebseinnahmen und Ausgaben zu buchen? Oder soll ich das jetzt einfach unter sonstige Betriebseinnahmen und -ausgaben in die EÜR schreiben?


Nee, da kannst du nicht beides haben, das habe ich so auch nicht rausgelesen. Die durchlaufenden Posten, wenn man sie dann, so wie das Verdi da vorschlägt, so behandeln will, sind eben keine Betriebseinnahmen oder Ausgaben. Da bleibt es bei meinem ersten Post zu dem Thema.

Sonst müsstest du anders verfahren und die Reisekosten über die Rechnung umsatzsteurpflichtig umlegen. Dann musst du das aber wieder mit deinem Auftraggeber abklären. Beides geht nicht, entweder durchlaufender Posten, d.h. geringere Erlöse, und weniger pauschale Vorsteuer oder Umlage der Kosten und höherer Aufwand mit dem Abrechnen und den Steuererklärungen.
 
krokodil
ja ich glaub jetzt hab ichs wohl kapiert. Ist aber auch ein bisschen mißverständlich erklärt im Ratgeber Freie wenn da steht, man könne Auslagen, die ausdrücklich zusätzlich zum Honorar erstattet werden, wahlweise verbuchen. Und das die Variante mit den Beriebseinnahmen beziehungsweise Ausgaben für denfenigen, der die Pauschale gewählt hat günstig sein könne, weil der Gewinn erhöht würde.
Ist ja auch eigentlich klar, dass nur einer, in diesem Fall der Auftraggeber die Vorsteuer (wie auch immer ob Pauschale oder herausgerechnet) kassieren kann und nicht beide Parteien, also ich auch noch. Ich dachte, es könnte so gemeint sein, dass ich die Kosten NUR in Zeile 6 miteintrage, in Zeile 7 aber nur die UST, die ich (für Honorare) vereinnahmt habe und dem Finanzamt schulde, was für die Auslagen und deren Erstattungen ja nicht gilt . Aber dann weiß ja keiner beim Finanzamt wie sich denn das jetzt zusammensetzt, ach ist das alles kompliziert...
Also dann muss ichs wohl so machen wie bisher und die Ersstattungen einfach herauslassen aus allem. Seufz. Aber hab ganz herzlichen Dank für Deine Mühe, das war mir sowieso irgendwie nicht ganz geheuer, ich denk mal, entweder bin ich zu begriffstutzig, oder der Autor von Ratgeber Freie hat sich doch mißverständlich ausgedrückt, was ich (selbstverständlich) eher denke. Nochmals danke, man ist bei sowas ja ziemlich hilflos, wenn mans nicht gerade gelernt hat.
Viele, viele Grüße und einen schönen Abend
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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