Werkzeuge...
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ChriSta |
Geschrieben am 06.07.2014 15:24:12
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Hallo zusammen und schon mal im Voraus Danke für Eure Geduld mit meinen "blöden" Fragen. Es werden leider durchaus mehrere werden...
Die Erste wäre: Ich baue gewerblich eine Halle, die später auch teilweise gewerblich genutzt wird. Somit habe ich eine Mischnutzung und auch nur einen teilweisen Vorsteuerabzug. Mit dem FA habe ich einen Schlüssel vereinbart, welchen Anteil der USt ich ansetzten darf.
Diesen Schlüssel werde ich mit der Hand am Arm ausrechen müssen
Jetzt mal die erste Frage. Kleinwerkzeuge wie einen Hammer, eine Zange,
Schraubzwingen, Schleifpapier, Verlängerungskabel, Schalbretter u.v.m. habe ich früher für die Steuerberaterin in einer EXCEL unter "Werkzeuge" zusammengefasst.
(Im Gegensatz zu Steinen, Zement, Sand etc.)
Welches Konto wähle ich aus für diese "Klein werkzeuge" und welche Abschreibung wähle ich.
Die zweite:
Für das Baumaterial habe ich das Konto "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe...." gewählt. Hier findet ja erst mal gar keine Abschreibung statt bis das Gebäude in 3-4 Jahren fertig ist. Keine Abschreibung ist aber im Pulldownmenü bei Ausgaben leider nicht möglich
Ich hoffe diese Fragen sind nicht zu doof... |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.07.2014 20:13:23
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Da fällt mir folgendes ein.
Frage 1
Diese Werkzeuge, je nach Preis, dürften allenfalls GWG sein. Hierzu sagt die Fachliteratur.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 150 Euro netto (also ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen
Die Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro betragen (Sammelposten), werden verteilt über 5 Jahre als Betriebsausgaben abgezogen.
Ich würde das Konto GWG bebuchen und dieses den "übrigen Betriebsausgaben zuordnen.
Frage 2
Lass es bei den Ausgabe-Buchungen einfach bei der Grundeinstellung "Abschreibung 1 Jahr", damit entfällt dann eine Abschreibung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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ChriSta |
Geschrieben am 06.07.2014 21:56:45
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erst mal Danke!
Ich befürchte ich werde Euch die nächsten Tage noch öfter mal "nerven". |
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joey |
Geschrieben am 12.07.2014 15:07:14
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Frage 1
Diese Werkzeuge, je nach Preis, dürften allenfalls GWG sein. Hierzu sagt die Fachliteratur.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 150 Euro netto (also ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen
Die Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro betragen (Sammelposten), werden verteilt über 5 Jahre als Betriebsausgaben abgezogen.
Ich würde das Konto GWG bebuchen und dieses den "übrigen Betriebsausgaben zuordnen
Ist grundsätzlich nicht verkehrt, aber die Fachliteratur sagt sicherlich, dass es bei GWG 2 Möglichkeiten gibt, entweder den von dir erwähnten Sammelposten oder die Vollabschreibung zwischen den erwähnten 150 € und 410 € und darüber hinausgehend, dann die reguläre AfA. Auf das Wahlrecht sollte man schon hinweisen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 12.07.2014 15:29:38
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Da hast du natürlich recht. Es ging aber um Kleinwerkzeuge, deren einzelner Wert wohl selten 150 € überschreiten dürfte.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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ChriSta |
Geschrieben am 12.07.2014 17:50:09
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Vielen Dank.
Das war mir (ausnahmsweise) schon klar, daß theoretisch größere und teurere Werkzeuge einzeln abgeschrieben werden. |
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joey |
Geschrieben am 12.07.2014 18:03:24
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Für Kleinwerkzeuge sollten man ein separates Konto benützen, im DateV-Kontenrahmen heißt das schlicht "Werkzeuge". Richte es doch bei ECuT ein.
@ Thomas Riemann: leuchtet ein, aber das Zitat mit dem Sammelposten, war dann wohl entbehrlich. |
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