In der Regel kommt es nach der Jahreswende.
Ich würde provisorisch mit dem Formular 2013 arbeiten, es mit dem Formular aus der o.g. Quelle vergleichen und wenn es stimmt, dann "händisch" ausfüllen und an dein FA senden.
Allerdings erscheint mir die Aufforderung deines FA sehr ungewöhnlich. Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und diese ist für 2014 erst am 31.05.2015 fällig. Denn auch in Elster stehen die Formulare ja noch nicht zur Verfügung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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