Du hast ja den Jahreanfangsrestwert 2014 des Notebooks, der ja dem Restwert zum 31.12.2013 entspricht. Diesen Wert setzt du als Afa an, als Text würde ich Totalschaden etc. verwenden, und zu den Buchungsunterlagen eine entsprechende Eigenerklärung nehmen.
Vielleicht bekommst du bei einem der Aufkäufer oder bei Ebay noch etwas. Diesen Betrag nimmst du zu den Einnahmen, auch als "zusätzlichen Beweis". Ansonsten würde ich das defekte Notebook längsten 10 Jahre einlagern.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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