AfA und Umsatzsteuer buchen ?
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Treklof |
Geschrieben am 05.01.2015 16:25:00
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Hallo an Alle und eine frohes Neues Jahr.
Ich versuche (jetzt schon etwas verzweifelt) mit ect den Erwerb eines Wirtschaftsguts zu buchen.
Ich buche die Netto-Anschaffungskosten als "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" mit Steuersatz 0%, weil ich mir die Vorsteuer ja "zurückholen" will. Jetzt brauche ich also einen Posten den ich "USt-Solo" nenne und buche dort den Steuerbetrag auf "Vorsteuer Separat" - Feld 66. Ich gebe dabei Steuersatz 100% an, weil es sich ja um die reine Umsatzsteuer handelt.
Ich setze den Abschreibungszeitraum auf 1 Jahr, weniger geht ja nicht, und im Feld "Vorsteuer Betrag" sollte nun der gebuchte Betrag zu 100 % erscheinen. Tut er aber nicht.
Was mache ich falsch?
Bearbeitet von Treklof am 05.01.2015 19:29:51
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mielket |
Geschrieben am 05.01.2015 17:02:50
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Ja. Wenn Du mehr als ein Jahr angibst wird EC&T tatsächlich die gesamte VSt im ersten Jahr 'abschreiben'. |
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Treklof |
Geschrieben am 05.01.2015 17:27:53
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Zitat mielket geschrieben:
Ja. Wenn Du mehr als ein Jahr angibst wird EC&T tatsächlich die gesamte VSt im ersten Jahr 'abschreiben'.
Nein, leider werden nur genau 50 % "abgeschrieben". Klar, wenn 100 % USt entgalten sind, ist das genau die Hälfte. Ich will aber den gesamten Betrag als USt buchen.
Wie buche ichs das richtig?
Bearbeitet von Treklof am 05.01.2015 19:30:35
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mielket |
Geschrieben am 05.01.2015 17:49:27
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50%? Also bei 2 Jahren?
Kann es sein, dass Du den reinen VSt-Betrag 'abschreiben' willst?
Warum gibst Du dann nicht einfach den gesamten Brutto-Betrag, den Du für die das Anlagegut ausgegeben hast zusammen mit dem MWSt-Satz und der korrekten Abschreibungsdauer ein? |
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Treklof |
Geschrieben am 05.01.2015 19:37:07
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Zitat mielket geschrieben:
50%? Also bei 2 Jahren?
Kann es sein, dass Du den reinen VSt-Betrag 'abschreiben' willst?
Warum gibst Du dann nicht einfach den gesamten Brutto-Betrag, den Du für die das Anlagegut ausgegeben hast zusammen mit dem MWSt-Satz und der korrekten Abschreibungsdauer ein?
Genau ich will den reinen VSt-Betrag als Ausgabe buchen, damit dieser dann im Rahmen der Umsatzsteuererklärung auftaucht und erstattet wird.
Ich denke AfA kann immer nur auf den Netto-Betrag geltend gemacht werden. Wenn ich mir die VSt zurückhole und zusätzlich den VSt-Betrag in der AfA mitabschreibe wäre das meines Erachtens nicht korrekt.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man deshalb ein zweites Konto mit VSt-Solo anlegt.
Komisch! Ich denke, dass dies ein totaler Standartvorgang ist und es eine recht einfache Lösung geben muss.
Wo liegt mein Denkfehler? |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2015 22:48:24
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Das AfA Problem kann man relativ einfach lösen, denn abgeschrieben wird ja nur der Nettobetrag, i.d.R. in einer Buchung am Jahresende. Ich buche das so, also ohne Nutzung der Einstellungsmöglichkeiten:
1. Der Bruttobetrag des Wirtschaftsgutes wird gebucht, also mit entsprechender Umsatzsteuer.
2. Der Nettobetrag wird mit "-" Zeichen auf das selbe Konto gebucht.
3. Jetzt steht nur noch die USt auf dem Konto, die ja als VSt bei nächster Gelegenheit erstattet wird.
4. Zum Jahresende buche ich die entsprechende AfA nach meiner AfA-Liste, die ich ja für das FA führen muß und die man ja in die EÜR von Elster übenehmen muß.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Treklof |
Geschrieben am 06.01.2015 12:32:21
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Zitat Thomas R geschrieben:
Das AfA Problem kann man relativ einfach lösen, denn abgeschrieben wird ja nur der Nettobetrag, i.d.R. in einer Buchung am Jahresende. Ich buche das so, also ohne Nutzung der Einstellungsmöglichkeiten:
1. Der Bruttobetrag des Wirtschaftsgutes wird gebucht, also mit entsprechender Umsatzsteuer.
2. Der Nettobetrag wird mit "-" Zeichen auf das selbe Konto gebucht.
3. Jetzt steht nur noch die USt auf dem Konto, die ja als VSt bei nächster Gelegenheit erstattet wird.
4. Zum Jahresende buche ich die entsprechende AfA nach meiner AfA-Liste, die ich ja für das FA führen muß und die man ja in die EÜR von Elster übenehmen muß.
Danke Thomas,
auf den Minus-Trick bin ich nicht gekommen. So bekomme ich die Vorsteuer hin.
Man braucht also 3 Buchungen für den Vorgang!
Ich finde, das könnte man vereinfachen.
Besten Dank an alle. |
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mielket |
Geschrieben am 06.01.2015 15:01:07
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Ich verstehe immer noch nicht wo Dein Problem liegt. Kannst Du mal eine Beispielrechnung angeben, dann wie Du es in EC&T erfasst hast und was das Ergebnis im Journal war und weshalb es Dir nicht gefallen hat? |
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Treklof |
Geschrieben am 06.01.2015 15:34:35
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Zitat mielket geschrieben:
Ich verstehe immer noch nicht wo Dein Problem liegt. Kannst Du mal eine Beispielrechnung angeben, dann wie Du es in EC&T erfasst hast und was das Ergebnis im Journal war und weshalb es Dir nicht gefallen hat?
Mein Problem war, dass ich neben der AfA auf den Nettobetrag der Anschaffung ja noch die Umsatzsteuer buchen musste, damit diese dann in der Umsatzsteuererklärung auftaucht und erstattet wird.
1. Buchung: Afa auf Netto 3 Jahre - Problemlos
2. Buchung: Nur die Umsatzsteuer als Ausgabe - hier lag mein Problem
Ich habe versucht die Umsatzsteuer als eigenen Betrag auf "Vorsteuer Separat" zu buchen. Dazu habe ich den Betrag (Bsp.: 1000 €) eingegeben und Abschreibung bei 1 gelassen aber den Steuerbetrag auf 100% gesetzt, weil es ja "reine" Umsatzsteuer sein sollte.
Das Journal hat mir dann leider in der Spalte VSt. nur den halben Betrag (Bsp.: 500 €) ausgewiesen. Ist auch logisch, denn wenn 100 % USt enthalten ist muss die USt genau 50 % des Gesamtbetrags ausmachen.
Die Lösung ist der Minus-Trick (Danke Thomas):
Die Umsatzsteuer (Oben 2. Buchung) besteht wieder aus 2 Buchungen:
I) Ich buche eine Anschaffung zu 19 % USt mit dem Bruttowert.
Jetzt habe ich die richtige USt generiert, aber die EÜR ist falsch!
II) Ich buche wieder als Ausgabe den Minus-Nettowert mit 0 % USt hinterher. (Im Bsp.: -5263,16 € sag mein Taschenrechner)
Dadurch stimmt die EÜR wieder.
Nach der Subtraktion bleibt als Ausgabe nur der reine USt-Betrag übrig. Dieser ist ja auch wirklich als Ausgabe voll abziehbar. Gleichzeitig taucht der reine USt-Betrag auch in der USt-Erklärung bzw. -Voranmeldung auf und kann damit vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet werden. Wenn dies geschieht muss man es natürlich als USt-Rückerstattung buchen.
Ich hoffe das ist richtig und einigermaßen erklärt!
Beste Grüße
Bearbeitet von Treklof am 06.01.2015 15:36:00
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mielket |
Geschrieben am 06.01.2015 15:47:41
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Hast Du mal versucht, wie in meinem gestrigen Post beschrieben, den Brutto-Betrag nebst MWSt. und der Abschreibungsdauer zu buchen? Dabei wird die MWSt. automatisch, als Vorsteuer, getrennt vom Netto-Betrag, sofort abgeschrieben.
Ich frage mich jetzt, warum Du meinst, dass es nicht korrekt in der EÜR auftaucht. Sollte unter Betriebsausgaben erscheinen und Deinen Gewinn schmälern, so dass Du nicht mehr so viel Einkommensteuer zahlen musst. Das ist doch der Sinn! Und in der USt-Voranmeldung sollte es auch auf der 2. Seite auftauchen und die von Dir selbst auf eigenen Rechnungen ausgewiesene USt schmälern, so dass Deine USt.-Last sinkt.
Ich denke, hier liegt irgendwo Dein Denkfehler oder du benutzt dieses Netto-Versteuerungs-System, das in österreich recht verbreitet ist. Kann das sein? |
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Treklof |
Geschrieben am 06.01.2015 17:02:22
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Zitat mielket geschrieben:
Hast Du mal versucht, wie in meinem gestrigen Post beschrieben, den Brutto-Betrag nebst MWSt. und der Abschreibungsdauer zu buchen? Dabei wird die MWSt. automatisch, als Vorsteuer, getrennt vom Netto-Betrag, sofort abgeschrieben.
Ich frage mich jetzt, warum Du meinst, dass es nicht korrekt in der EÜR auftaucht. Sollte unter Betriebsausgaben erscheinen und Deinen Gewinn schmälern, so dass Du nicht mehr so viel Einkommensteuer zahlen musst. Das ist doch der Sinn! Und in der USt-Voranmeldung sollte es auch auf der 2. Seite auftauchen und die von Dir selbst auf eigenen Rechnungen ausgewiesene USt schmälern, so dass Deine USt.-Last sinkt.
Ich denke, hier liegt irgendwo Dein Denkfehler oder du benutzt dieses Netto-Versteuerungs-System, das in österreich recht verbreitet ist. Kann das sein?
Ich hoffe nicht, dass ich ein Österreichisches System verwende.
Für mich gilt § 9b Abs.1 UStG. http://www.gesetze-im-internet.de/est.../__9b.html
"Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt."
Wenn ich jetzt also einfach, wie von dir beschrieben, den Brutto-Betrag mit USt und Abschreibungsdauer buche habe ich zwar die VSt richtig, aber die AfA ist falsch, weil da die VSt erneut in die Berechnung einfließt.
Im Bsp. von meinem Post oben dürfen pro Jahr bei 3 Jahren Abschreibungsdauer nur 1.754,39 € abgeschieben werden. Wenn ich wie Du buchte, würde ich aber 2754,39 € ...
Oh Mann, hier erkenne ich meinen Fehler. EC&T nimmt automatisch den Netto-Betrag für die AfA?! Richtig? Man gibt zwar den Brutto-Betrag ein, bei der Buchung "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" wird aber automatisch der Nettobetrag verwendet?
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mielket |
Geschrieben am 06.01.2015 17:21:21
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Ja, geht automatisch. Dafür ist Software gedacht.  |
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Treklof |
Geschrieben am 07.01.2015 09:43:37
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Zitat mielket geschrieben:
Ja, geht automatisch. Dafür ist Software gedacht. 
Facepalm!
Ist doch immer wieder unglaublich, wie man sich selbst in die Irre führen kann.
Danke Dir für Deine hartnäckige Aufklärungshilfe.
Thema abgeschlossen!
Ich werde jetzt mal spaßeshalber untersuchen, ob meine Methode mit 3 Buchungen wenigstens das selbe Ergebnis liefert.

Edit: Ja, wenigstens kommt das gleich raus! Nur dreifach kompliziert!
Bearbeitet von Treklof am 07.01.2015 09:50:06
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Dirk187 |
Geschrieben am 12.01.2015 10:00:47
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Hallo Treklof,
ich gehe davon aus, dass es sich bei Deinem Wirtschaftsgut weder um ein GWG, noch einen "Sammelposten" handelt, also um ein Gut mit Anschaffungswert netto > 1000 EUR.
Solche Güter buche ich BRUTTO auf das Konto "Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter", bei Angabe der richtigen Nutzungsdauer, des Vorsteuersatzes und der Afa-Methode wird dann von ECT korrekt
- die Vst. separat ausgewiesen
- die Afa für das lfd. Jahr berechnet.
Für das FA musst Du dann halt noch das Anlagenverzeichnis prüfen, da hat ECT - wie bekannt - noch ein bisschen Aufholbedarf, insbesondere bei wirklich langen Nutzungszeiträumen (z.B. 10 Jahre) und Sonder-Afa. Aber für Deinen Fall sollte die o.a. Vorgehensweise passen.
Viele Grüße
Dirk |
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