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AfA und Umsatzsteuer buchen ?
Treklof
Hallo an Alle und eine frohes Neues Jahr.

Ich versuche (jetzt schon etwas verzweifelt) mit ect den Erwerb eines Wirtschaftsguts zu buchen.
Ich buche die Netto-Anschaffungskosten als "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" mit Steuersatz 0%, weil ich mir die Vorsteuer ja "zurückholen" will. Jetzt brauche ich also einen Posten den ich "USt-Solo" nenne und buche dort den Steuerbetrag auf "Vorsteuer Separat" - Feld 66. Ich gebe dabei Steuersatz 100% an, weil es sich ja um die reine Umsatzsteuer handelt.
Ich setze den Abschreibungszeitraum auf 1 Jahr, weniger geht ja nicht, und im Feld "Vorsteuer Betrag" sollte nun der gebuchte Betrag zu 100 % erscheinen. Tut er aber nicht.
Was mache ich falsch?

Bearbeitet von Treklof am 05.01.2015 18:29:51
 
mielket
Ja. Wenn Du mehr als ein Jahr angibst wird EC&T tatsächlich die gesamte VSt im ersten Jahr 'abschreiben'.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Treklof

Zitat

mielket geschrieben:
Ja. Wenn Du mehr als ein Jahr angibst wird EC&T tatsächlich die gesamte VSt im ersten Jahr 'abschreiben'.


Nein, leider werden nur genau 50 % "abgeschrieben". Klar, wenn 100 % USt entgalten sind, ist das genau die Hälfte. Ich will aber den gesamten Betrag als USt buchen.

Wie buche ichs das richtig?


Bearbeitet von Treklof am 05.01.2015 18:30:35
 
mielket
50%? Also bei 2 Jahren?

Kann es sein, dass Du den reinen VSt-Betrag 'abschreiben' willst?

Warum gibst Du dann nicht einfach den gesamten Brutto-Betrag, den Du für die das Anlagegut ausgegeben hast zusammen mit dem MWSt-Satz und der korrekten Abschreibungsdauer ein?
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Treklof

Zitat

mielket geschrieben:
50%? Also bei 2 Jahren?

Kann es sein, dass Du den reinen VSt-Betrag 'abschreiben' willst?

Warum gibst Du dann nicht einfach den gesamten Brutto-Betrag, den Du für die das Anlagegut ausgegeben hast zusammen mit dem MWSt-Satz und der korrekten Abschreibungsdauer ein?


Genau ich will den reinen VSt-Betrag als Ausgabe buchen, damit dieser dann im Rahmen der Umsatzsteuererklärung auftaucht und erstattet wird.

Ich denke AfA kann immer nur auf den Netto-Betrag geltend gemacht werden. Wenn ich mir die VSt zurückhole und zusätzlich den VSt-Betrag in der AfA mitabschreibe wäre das meines Erachtens nicht korrekt.

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man deshalb ein zweites Konto mit VSt-Solo anlegt.
Komisch! Ich denke, dass dies ein totaler Standartvorgang ist und es eine recht einfache Lösung geben muss.
Wo liegt mein Denkfehler?
 
Thomas R
Das AfA Problem kann man relativ einfach lösen, denn abgeschrieben wird ja nur der Nettobetrag, i.d.R. in einer Buchung am Jahresende. Ich buche das so, also ohne Nutzung der Einstellungsmöglichkeiten:

1. Der Bruttobetrag des Wirtschaftsgutes wird gebucht, also mit entsprechender Umsatzsteuer.
2. Der Nettobetrag wird mit "-" Zeichen auf das selbe Konto gebucht.
3. Jetzt steht nur noch die USt auf dem Konto, die ja als VSt bei nächster Gelegenheit erstattet wird.
4. Zum Jahresende buche ich die entsprechende AfA nach meiner AfA-Liste, die ich ja für das FA führen muß und die man ja in die EÜR von Elster übenehmen muß.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Treklof

Zitat

Thomas R geschrieben:
Das AfA Problem kann man relativ einfach lösen, denn abgeschrieben wird ja nur der Nettobetrag, i.d.R. in einer Buchung am Jahresende. Ich buche das so, also ohne Nutzung der Einstellungsmöglichkeiten:

1. Der Bruttobetrag des Wirtschaftsgutes wird gebucht, also mit entsprechender Umsatzsteuer.
2. Der Nettobetrag wird mit "-" Zeichen auf das selbe Konto gebucht.
3. Jetzt steht nur noch die USt auf dem Konto, die ja als VSt bei nächster Gelegenheit erstattet wird.
4. Zum Jahresende buche ich die entsprechende AfA nach meiner AfA-Liste, die ich ja für das FA führen muß und die man ja in die EÜR von Elster übenehmen muß.


Danke Thomas,

auf den Minus-Trick bin ich nicht gekommen. So bekomme ich die Vorsteuer hin.
Man braucht also 3 Buchungen für den Vorgang!
Ich finde, das könnte man vereinfachen.

Besten Dank an alle.
 
mielket
Ich verstehe immer noch nicht wo Dein Problem liegt. Kannst Du mal eine Beispielrechnung angeben, dann wie Du es in EC&T erfasst hast und was das Ergebnis im Journal war und weshalb es Dir nicht gefallen hat?
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Treklof

Zitat

mielket geschrieben:
Ich verstehe immer noch nicht wo Dein Problem liegt. Kannst Du mal eine Beispielrechnung angeben, dann wie Du es in EC&T erfasst hast und was das Ergebnis im Journal war und weshalb es Dir nicht gefallen hat?


Mein Problem war, dass ich neben der AfA auf den Nettobetrag der Anschaffung ja noch die Umsatzsteuer buchen musste, damit diese dann in der Umsatzsteuererklärung auftaucht und erstattet wird.

1. Buchung: Afa auf Netto 3 Jahre - Problemlos

2. Buchung: Nur die Umsatzsteuer als Ausgabe - hier lag mein Problem

Ich habe versucht die Umsatzsteuer als eigenen Betrag auf "Vorsteuer Separat" zu buchen. Dazu habe ich den Betrag (Bsp.: 1000 €) eingegeben und Abschreibung bei 1 gelassen aber den Steuerbetrag auf 100% gesetzt, weil es ja "reine" Umsatzsteuer sein sollte.
Das Journal hat mir dann leider in der Spalte VSt. nur den halben Betrag (Bsp.: 500 €) ausgewiesen. Ist auch logisch, denn wenn 100 % USt enthalten ist muss die USt genau 50 % des Gesamtbetrags ausmachen.

Die Lösung ist der Minus-Trick (Danke Thomas):

Die Umsatzsteuer (Oben 2. Buchung) besteht wieder aus 2 Buchungen:

I) Ich buche eine Anschaffung zu 19 % USt mit dem Bruttowert.
Jetzt habe ich die richtige USt generiert, aber die EÜR ist falsch!

II) Ich buche wieder als Ausgabe den Minus-Nettowert mit 0 % USt hinterher. (Im Bsp.: -5263,16 € sag mein Taschenrechner)
Dadurch stimmt die EÜR wieder.

Nach der Subtraktion bleibt als Ausgabe nur der reine USt-Betrag übrig. Dieser ist ja auch wirklich als Ausgabe voll abziehbar. Gleichzeitig taucht der reine USt-Betrag auch in der USt-Erklärung bzw. -Voranmeldung auf und kann damit vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet werden. Wenn dies geschieht muss man es natürlich als USt-Rückerstattung buchen.


Ich hoffe das ist richtig und einigermaßen erklärt!

Beste Grüße
Bearbeitet von Treklof am 06.01.2015 14:36:00
 
mielket
Hast Du mal versucht, wie in meinem gestrigen Post beschrieben, den Brutto-Betrag nebst MWSt. und der Abschreibungsdauer zu buchen? Dabei wird die MWSt. automatisch, als Vorsteuer, getrennt vom Netto-Betrag, sofort abgeschrieben.

Ich frage mich jetzt, warum Du meinst, dass es nicht korrekt in der EÜR auftaucht. Sollte unter Betriebsausgaben erscheinen und Deinen Gewinn schmälern, so dass Du nicht mehr so viel Einkommensteuer zahlen musst. Das ist doch der Sinn! Und in der USt-Voranmeldung sollte es auch auf der 2. Seite auftauchen und die von Dir selbst auf eigenen Rechnungen ausgewiesene USt schmälern, so dass Deine USt.-Last sinkt.

Ich denke, hier liegt irgendwo Dein Denkfehler oder du benutzt dieses Netto-Versteuerungs-System, das in österreich recht verbreitet ist. Kann das sein?
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Treklof

Zitat

mielket geschrieben:
Hast Du mal versucht, wie in meinem gestrigen Post beschrieben, den Brutto-Betrag nebst MWSt. und der Abschreibungsdauer zu buchen? Dabei wird die MWSt. automatisch, als Vorsteuer, getrennt vom Netto-Betrag, sofort abgeschrieben.

Ich frage mich jetzt, warum Du meinst, dass es nicht korrekt in der EÜR auftaucht. Sollte unter Betriebsausgaben erscheinen und Deinen Gewinn schmälern, so dass Du nicht mehr so viel Einkommensteuer zahlen musst. Das ist doch der Sinn! Und in der USt-Voranmeldung sollte es auch auf der 2. Seite auftauchen und die von Dir selbst auf eigenen Rechnungen ausgewiesene USt schmälern, so dass Deine USt.-Last sinkt.

Ich denke, hier liegt irgendwo Dein Denkfehler oder du benutzt dieses Netto-Versteuerungs-System, das in österreich recht verbreitet ist. Kann das sein?


Ich hoffe nicht, dass ich ein Österreichisches System verwende.
Für mich gilt § 9b Abs.1 UStG. http://www.gesetze-im-internet.de/est.../__9b.html

"Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt."

Wenn ich jetzt also einfach, wie von dir beschrieben, den Brutto-Betrag mit USt und Abschreibungsdauer buche habe ich zwar die VSt richtig, aber die AfA ist falsch, weil da die VSt erneut in die Berechnung einfließt.

Im Bsp. von meinem Post oben dürfen pro Jahr bei 3 Jahren Abschreibungsdauer nur 1.754,39 € abgeschieben werden. Wenn ich wie Du buchte, würde ich aber 2754,39 € ...

Oh Mann, hier erkenne ich meinen Fehler. EC&T nimmt automatisch den Netto-Betrag für die AfA?! Richtig? Man gibt zwar den Brutto-Betrag ein, bei der Buchung "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter" wird aber automatisch der Nettobetrag verwendet?




 
mielket
Ja, geht automatisch. Dafür ist Software gedacht. Smile
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Treklof

Zitat

mielket geschrieben:
Ja, geht automatisch. Dafür ist Software gedacht. Smile


Facepalm!

Ist doch immer wieder unglaublich, wie man sich selbst in die Irre führen kann.

Danke Dir für Deine hartnäckige Aufklärungshilfe.

Thema abgeschlossen!

Ich werde jetzt mal spaßeshalber untersuchen, ob meine Methode mit 3 Buchungen wenigstens das selbe Ergebnis liefert.

Shock

Edit: Ja, wenigstens kommt das gleich raus! Nur dreifach kompliziert!

Bearbeitet von Treklof am 07.01.2015 08:50:06
 
Dirk187
Hallo Treklof,
ich gehe davon aus, dass es sich bei Deinem Wirtschaftsgut weder um ein GWG, noch einen "Sammelposten" handelt, also um ein Gut mit Anschaffungswert netto > 1000 EUR.
Solche Güter buche ich BRUTTO auf das Konto "Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter", bei Angabe der richtigen Nutzungsdauer, des Vorsteuersatzes und der Afa-Methode wird dann von ECT korrekt
- die Vst. separat ausgewiesen
- die Afa für das lfd. Jahr berechnet.

Für das FA musst Du dann halt noch das Anlagenverzeichnis prüfen, da hat ECT - wie bekannt - noch ein bisschen Aufholbedarf, insbesondere bei wirklich langen Nutzungszeiträumen (z.B. 10 Jahre) und Sonder-Afa. Aber für Deinen Fall sollte die o.a. Vorgehensweise passen.

Viele Grüße
Dirk
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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