Erst einmal wünsche Ich allen hier ein gesundes, glückliches und positiv erfolgreiches Jahr 2015.
Nun zu meinen Fragen:
Ich bin zur Zeit dabei, meine erste Umsatzsteuervoranmeldung zusammen zu stellen.
Da ich erst Ende 2014 meine Steuernummer bekommen habe, zuvor aber schon monatelang Ausgaben für meine Firma getätigt habe, würde ich gerne wissen, ob ich nun besser eine Quartals-Voranmeldung abgeben sollte oder doch lieber versuchen sollte, rückwirkend die einzelnen Monate anzumelden.
Zudem würde ich gerne wissen, ob ich die Fahrtkosten irgendwie bündeln kann, um nicht jeden Tag einzeln in EasyCT eintragen zu müssen.
Mit bündeln meine ich, alle Fahrten für einen Monat zusammen zu rechnen und dann einfach *30 Cent rechnen und für z.B. Monat November (30. oder 31. je nachdem) buchen.
Schlussendlich habe ich noch eine Frage bezüglich der Übernahme von Aufwendungen in das Folgejahr:
Ist es irgendwie möglich, die Aufwendungen von 2014 nach 2015 mitzunehmen?
2014 hatte ich größtenteils nur Aufwendungen für GWG (Renovierung und Einrichtung) + Fahrtkosten und ein paar Fortbildungsaufwendungen. Die jeweiligen Aufwendungen waren aber allesamt meist unter 150 EUR. Ich habe gelesen, dass ich Einzelaufwendungen, die über 150 EUR liegen, über 5 Jahre abschreiben kann.
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre noch, dass ich 2014 keinen Umsatz gemacht habe, da erst einmal alles aufgebaut werden musste.
Zu deiner ersten Frage, dies regelt der § 18 Abs. 2 UStG. Danach mußt du in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben. Da du deine Steuernummer erst jetzt erhalten hast, solltest du mit deinem FA klären, ob du für 2014 nicht gleich eine Jahresmeldung zum 10.01. (!) abgeben kannst. Denn Rückwirkend könntest du eigentlich keine Monatsmeldungen abgeben - da lasse ich mich aber gerne korrigieren.
Frage 2. Auch ich nutze meinen Privatwagen beruflich, da Nutzung unter 50 %, bei mehr wäre er Betriebsvermögen (!) und erfasse meine beruflichen in einer Excelliste mit Datum, Reisestrecke, km in eier Art Kalender (gibt es im Netz) und nehme dies monatlich in die Buchungsdatei. Da ohne USt könnte ich dies auch in einer Jahresbuchung machen, da wir EÜ Rechner ja auch zeitnah buchen sollten, halte ich dies für einen guten Kompromiss.
Für GWG's also geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht Renovierung) ist der § 6 EStG zuständig. Du kannst aber, wenn die Einzelbeträge ohne USt zwischen 150 und 1000 € liegen diese in einem jährlichen Sammelposten zusammenfassen und diese über 5 Jahre abschreiben.
Die Renovierungskosten (Malern) des Arbeitszimmers - soweit es ausschließlich beruflich genutzt wird sowie die anteiligen Kosten für Miete od. Grundsteuer, Strom, Gas, Wasser, Müll, Hausversicherungen, berechne ich im Verhältnis der Flächen ArbZi zu Gesamt-Wohnfläche und sind jährliche Betriebsausgaben. Da habe ich drei Buchungen, nämlich ArbZi mit 19%, mit 7% (bei uns Wasser) und ArbZi mit 0 % USt (bei uns Vers. kommunales. Abwasser und Müll).
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Meinst du mit einer Gesamtanmeldung für 2014 die Umsatzsteuererklärung?
Bei EasyCT habe ich unter den Formularen nur die Umsatzsteuervoranmeldungen für die jeweiligen Monate und Quartale zur Auswahl.
Bezüglich den Fahrtaufwendungen ist ja dann alles in Butter. Die kommen in meine EÜR und fertig.
Zum Thema Geschäfts-/Arbeitsräume: Ich habe mir ein Büro angemietet. Ist diese Miete eigentlich irgendwie steuerlich relevant oder nur für die Gewinnermittlung? Ich habe mal gelesen, dass Miete für den Mieter steuerfrei sein soll.
Habe ich von den 2014 gezahlten Vorsteuerbeträgen überhaupt irgendetwas? 2014 kann ich ja nichts gegenrechnen, da kein Umsatz getätigt wurde.
Kann ich die 2015 gegenrechnen, muss ich die abschreiben oder bekomme ich vom Finanzamt einen Scheck über die geleistete Vorsteuer?
Kläre bitte dringend zuerst mit deinem FA ab wann du wie USt abzuführen hast bzw. die VSt ziehen darfst. Bei uns in Bayern teilt einem dass das FA bei der Anmeldung mit.
Miete regelt § 4 Nr: 12 a) UStG , es kommt aber darauf an, ob dein Vermieter zur USt optiert hat, dann ist sie für dich natürlich VSt, die du zurück erhälst.
Natürlich hast du etwas von in 2014 gezahlter USt, die du als VSt zurück erhälst. Wenn du weniger oder keine Einnahmen hast, aber Ausgaben, dann bekommst du die USt als VSt zurück. Das ist ja der Witz an der Sache. Daher verstehe ich die nicht, die nicht zur Vst Lösung optieren sondern auf die Verrechnung verzichten.
Nein 2014 wird nicht gegen 2015 gegenrechnet. Und einen Scheck bekommst du nicht, sondern die Erstattung erfolgt auf das benannte Bankkonto.
Bei deinen vielen Fragen zur EÜR. Wäre es nicht sinnvoll, einen entsprechenden Kurs bei der IHK oder zumindest bei der VHS zu belegen? Denn das Buchungs- und Steuerthema ist nicht ohne. Ein Geschäft eventuell ohne Grundkenntnisse auch zur Wirtschaftlichkeitsrechnung oder Controlling zu betreiben kann da furchbar ins Auge gehen. Und selbst wenn du einen Steuerberater hast, solltest du für den ein Gesprächspartner "auf Augenhöhe" sein.
Denn die Meisten von uns hier sind auch nur Laien und unsere tipps müssen nicht unbedingt zu 100 % richtig sein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Ein Seminar zum Thema EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung habe ich tatsächlich besucht und es war auch sehr informativ.
Ich denke, dass sich das mit der Zeit alles positiv ergibt und die Buchführung leicht zu absolvieren sein wird.
Ein schönes Wochenende wünscht
Frei
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.