Essen absetzen
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dette |
Geschrieben am 30.01.2015 15:28:10
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Hallo,
ich muss doch mal hier fragen, da ich im Netz keine passende Antwort finde.
Ich gebe seit kurzem workshops und muss mit den Teilnehmern mittags essen gehen. Klar zwingt mich niemand dazu, aber um den Tag abzurunden, damit es auch allen gut gefällt, kümmere ich mich um die Reservierung eines Tisches und esse dann auch mit allen zusammen.
Ich würde meine Rechnung gerne steuerlich absetzen, da mir das auf Dauer zu teuer wird, aber weder Spesen noch Verpflegungsaufwand scheinen zu greifen, da ich die workshops in meinem Wohnungsort gebe und ich auch niemanden bewirte.
Ich bin übrigens freiberuflich und gebe die workshops für eine andere Firma.
Gibt es eine Möglichkeit der Absetzung, da ich ja indirekt doch unfreiwillig ein Geschäftsessen einnehme?
Vielen Dank im Voraus
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.01.2015 18:43:58
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Es gibt aus meiner Sicht drei Möglichkeiten.
1) Bewirtungsbeleg (ist in einem eigenen Register abzuheften) wie ein Geschäftsessen
Brutto zu 100% absetzen, aus dem Nettobetrag 30% ohne USt als Einnahme buchen. Bei vielen Teilnehmern sehr teuer.
2) Rechnungsbeleg mit Anzahl der Essen (siehe Teilnehmerliste) der Gaststätte erbitten und dich herausrechnen (!) lassen, mit Teilnehmerliste dann als Betriebsausgabe buchen.
Du kannst dann 12 oder 24 Euro Spesen für dich (für Zeile 51) buchen
3) Mit dem Kunden als "Spesen" nachverhandeln, da er dies als Betriebsausgabe absetzen kann. Aber fairerweise nur den Nettobetrag auf die Rechnung setzen, da du ja sonst zweimal die USt kassierst.
Reichst du den TN Wasser, Kaffee und Kekse kannst du diese voll absetzen.
Nachzulesen in den EKSt-Richtlinien, z.B. unter R 4.10
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 30.01.2015 23:33:59
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Vielen Dank Thomas für deine ausführliche Antwort.
Ich gebe zu, dass ich nicht alles verstehe. Ich glaube, du bist davon ausgegangen, dass ich die komplette Rechnung für alle Teilnehmer bezahle. Dem ist nicht so. Jeder bezahlt sein Essen selber.
Ich würde nur sehr gerne meine eigene Rechnung absetzen. Dies ist ja keine Bewirtung. Es scheinen aber auch keine Spesen zu sein, weil ich nicht den Heimatort verlasse. Da ich aber nur essen gehe, weil ich den workshop gebe, gehe ich davon aus, dass es abgesetzt werden kann. Ich weiß nur nicht, ob dies vorgesehen ist und wie es heißt und wie hoch der Betrag ist.
Kannst du mir dazu noch einmal etwas sagen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.01.2015 00:31:39
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Dein eigenes Essen ist Privatangelegenheit, nichts mit Betriebsausgabe.
Du kannst allerdings bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Std von deinem üblichen Arbeitsort 12 € für Spesen ansetzen, ohne USt. Gebucht wird das in der EÜR unter Spesen, Feld 1171 Verpflegungsmehraufwendung. Müßte dann in EÜR die Zeile 54 sein.
Das Konto kannst du dir ggfs. unteer den Einstellungen so anlegen, falls nicht vorhanden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 30.03.2015 18:11:25
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Hallo Thomas,
vielen Dank für deine Antwort. Das ist sehr nett.
Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Ich gebe die Seminare in der gleichen Stadt, in der ich auch wohne, aber ich könnte nun nicht nach Hause, um dort zu essen.
Ich gehe also mit den Teilnehmern essen, obwohl ich privat nicht essen gehen würde.
Du schreibst, anderer Ort als üblicher Arbeitsort. Ich habe keinen üblichen Arbeitsort.Ich arbeite meist zu Hause, manchmal auch in anderen Städten und wenn ich den workshop gebe, bin ich in der City.
Da die Stadt nicht mein üblicher Arbeitsort ist und ich 9 Stunden von zu Hause weg bin, könnte ich dann einen Anteil von 6 oder 12 € absetzen?
Wenn ja, würde ich mir das einrichten, wie du es beschrieben hast.
Danke im Voraus für deine Mühe. |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.03.2015 19:19:24
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Dein üblicher Arbeitsort ist zu Hause, also ist alles andere außerhalb. Am Besten liest Du Dir mal die Informationen in diesem Link durch: https://www.business-best-practice.de...mt-mit.php.
Bei einem häufig durchgeführten Seminar würde ich das Teilnehmeressen - ohne mich - als Betriebsausgabe buchen - genauer Bewirtungsbeleg aus dem die TN hervorgehen oder eine Rechnung über die Anzahl der Essen - und für mich selbst nur die Verpflegungspauschale geltend machen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 30.03.2015 19:28:53
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vielen Dank für die Infos
bei dem Link kann keine Seite geladen werden
Ich kann leider keine Quittung vorlegen, aus dem die Teilnehmer hervorgehen, da jeder Teilnehmer sein Essen selber bezahlt.
Allerdings kann man anhand des Datums aus meinen Rechnungen ersehen, dass an dem Tag ein Seminar stattgefunden hat. Vllt. hilft das auch schon.
Bearbeitet von dette am 30.03.2015 19:32:45
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Thomas R |
Geschrieben am 30.03.2015 20:23:45
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Sorry, da hatte ich deine Eingangszeilen nicht mehr in Erinnerung. Da es nur um dich geht bleiben dir nur die Spesen = Verpflegungsmehraufwendungen (Zeile 54/Feld 1171) anzusetzen, von Seminar täglich 12 €, vorausgesetzt, du bist länger als 8 Stunden von deinem Büro zu Hause weg.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 30.03.2015 23:05:14
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vielen Dank, das hört sich ja gut an.
Super, dass du mir so geduldig weiterhelfen konntest. |
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dette |
Geschrieben am 31.03.2015 00:14:11
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Da ich ja nun durch dich wusste, dass sich das Verpflegungsmehraufwand nennt, habe ich auch noch etwas recherchieren können, wobei ich auf eine nächste Frage stieß.
Ich bekomme nicht immer eine Rechnung für das Essen, weil ich bisher nicht immer daran dachte, mir eine geben zu lassen.
Ich kann aber anhand der Rechnungen für meine workshops nachweisen, dass ich an bestimmten Tagen den workshop durchgeführt habe.
Könnte ich nun auch ohne Quittung mit Nennung der workshoprechnung die 12 € pauschal geltend machen? Ich bin bei jedem workshop 10 Stunden außer Haus, weshalb die 12 € angerechnet werden könnten.
Liebe Grüße
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.03.2015 11:46:31
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Du brauchst für den Verpflegungsmehraufwand = Spesen keine Belege. Es muß sich aus deinen Buchhaltungsunterlagen, z.B. durch die Rechnungen, Benzinbeleg mit Ort der Tankstelle, etc., nur ergeben, dass du tatsächlich die >= 8 Stunden (12 €) oder >= 24 Stunden (24 €) unterwegs warst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 31.03.2015 12:10:26
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vielen Dank für deine Antwort. Ohne Quittungen erleichtert das ja sehr.
Ich weiß nun nicht wirklich, wie ich nachweisen kann, dass ich 10 Stunden außer Haus bin.
Der workshop geht 7 h und ich muss 1,5 h jeweils davor und danach auf- und abbauen.
Kann man das argumentieren oder muss ich zusehen, dass ich das irgendwie nachweise? Dass der Kurs 7 h dauert, sieht man im Internet oder kann man bei meinem Auftraggeber erfragen. Aber die 1,5 h vor und danach kann ich nicht beweisen. Ich könnte es höchstens vormachen, wenn es hart auf hart kommt. Wie machen das denn andere?
Da ich mit dem Fahrrad fahre, habe ich nicht mal Tankbelege. Sowas müsste doch ein Gesetz berücksichtigen, dass man nicht alles nachweisen kann, oder?
Dass an dem Tag ein Kurs stattfand, kann ich anhand der Rechnung an meinen Auftraggeber nachweisen.
Sorry nochmal wegen der Nachfrage, aber ich möchte die Spesen nicht verbuchen, wenn ich sie nicht verbuchen darf und da ich morgen die Quartalsabrechnung ans Finanzamt schicken wollte, wäre mir wohler, wenn ich wüsste, ob ich sie drinnen lassen kann oder nicht.
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Thomas R |
Geschrieben am 31.03.2015 15:22:57
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Du solltest das nicht so kompliziert sehen. Buche die Spesen (natürlich sind die 12€/24€ ohne USt zu buchen!) einfach, Punkt. Den Rest sieht man ja aus den Rechnungen an den Auftraggeber.
Die Fahrrad-km setzt Du ja hoffentlich auch mit 5 Cent pro km an, da du es sicherlich im Privatvermögen hast und es zwischen 10% und 50% für den Betrieb nutzt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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dette |
Geschrieben am 31.03.2015 15:36:32
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danke, jetzt bin ich beruhigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder lückenlos seine Stunden nachweisen kann.
Ich habe die Essen ohne Mwst. mit 12 € gebucht. Unter Verpflegungsmehraufwand, war das ja auch schon alles super eingestellt für das richtige Feld, was du auch angegeben hattest.
Meine Fahrradkilometer anzugeben, kam mir bisher noch nie in den Sinn. Da ich aber nie mehr als 10 km pro Tag fahre, lohnt sich das auch nicht wirklich . Aber danke für den Hinweis.
Bald geht wieder die Mopedsaison los - wieviel ct kann ich da pro km absetzen?
Danke für deine Geduld mit mir und deine vielen sehr interessanten Informationen.
LG
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.03.2015 16:31:28
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Betriebsausgaben sind Betriebsausgaben. 10 km mal, sagen wir mal nur an 110 Tage x 0,05 € = 55 € im Jahr.
Hier die Übersicht
PKW: 0,30 €/km
Motorrad, Motorroller: 0,13 €/km
Moped, Mofa: 0,08 €/km
Fahrrad: 0,05 €/km
Und wenn du z.B. einen Steuersatz von nur 15% hättest, viel weniger geht ja nicht, dann sparst du beim Fahrrad schon 8,25 €. Das hat nichts mit Geiz zu tun. Aber es gibt ja vielleicht noch eine Reihe von solchen Betriebsausgaben und das "läppert" sich dann schon zusammen.
Und nur mal so angemerkt. Wenn du schon in 2014 freiberuflich tätig warst und diese Positionen nicht gebucht hattest, dann kannst du das ja problemlos nachholen. Abgabe für die EÜR, zusammen mit der EKSt-Erklärung ist ja erst der 31.05.
Da kommt vielleicht noch einmal was heraus.
Bearbeitet von Thomas R am 31.03.2015 16:36:03
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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dette |
Geschrieben am 31.03.2015 16:46:14
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vielen Dank für die die vielen guten Informationen.
Ja für 2014 würde ich mir kein nachträgliches Fahrtenbuch mehr anlegen, aber ab jetzt schau ich mal, ob ich nicht alle Fahrten mal genau aufschreibe. Vllt. gewöhnt man sich ja dran, die Eintragungen regelmäßig vorzunehmen.
Nochmals danke und ein frohes Osterfest.
LG
Dette
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Thomas R |
Geschrieben am 31.03.2015 16:58:34
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Ein Fahrtenbuch ist nicht erforderlich. Bei mir tut es eine Excel-Jahreskalenderliste in der ich monatlich folgende Eintragungen in den Spalten habe und diese als Eigenbeleg, unterschrieben buche:
- jeweiligen Tag
- Entfernungsort, Strasse
- km
- [ km x Faktor]
- Abwesenheitszeit
- 12 oder 24 €
- zum Monatsende die Summen
Da habe ich Spesen und Fahrten monatlich auf einem Blatt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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