28.10.2025 06:35:22
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 3

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,270
· Neuestes Mitglied: Maluth
Foren Themen
Neueste Themen
· Auswerung/Selektion
· Kontoführungsgebühr
· Automatische Buchungen
· Die Sache mit der E-...
· eBay gemäß Artikel...
Heißeste Themen
· Auswerung/Selektion [4]
Thema ansehen
   Thema drucken
Essen absetzen
dette
Hallo,

ich muss doch mal hier fragen, da ich im Netz keine passende Antwort finde.

Ich gebe seit kurzem workshops und muss mit den Teilnehmern mittags essen gehen. Klar zwingt mich niemand dazu, aber um den Tag abzurunden, damit es auch allen gut gefällt, kümmere ich mich um die Reservierung eines Tisches und esse dann auch mit allen zusammen.

Ich würde meine Rechnung gerne steuerlich absetzen, da mir das auf Dauer zu teuer wird, aber weder Spesen noch Verpflegungsaufwand scheinen zu greifen, da ich die workshops in meinem Wohnungsort gebe und ich auch niemanden bewirte.

Ich bin übrigens freiberuflich und gebe die workshops für eine andere Firma.

Gibt es eine Möglichkeit der Absetzung, da ich ja indirekt doch unfreiwillig ein Geschäftsessen einnehme?

Vielen Dank im Voraus

Dette
 
Thomas R
Es gibt aus meiner Sicht drei Möglichkeiten.

1) Bewirtungsbeleg (ist in einem eigenen Register abzuheften) wie ein Geschäftsessen
Brutto zu 100% absetzen, aus dem Nettobetrag 30% ohne USt als Einnahme buchen. Bei vielen Teilnehmern sehr teuer.

2) Rechnungsbeleg mit Anzahl der Essen (siehe Teilnehmerliste) der Gaststätte erbitten und dich herausrechnen (!) lassen, mit Teilnehmerliste dann als Betriebsausgabe buchen.
Du kannst dann 12 oder 24 Euro Spesen für dich (für Zeile 51) buchen

3) Mit dem Kunden als "Spesen" nachverhandeln, da er dies als Betriebsausgabe absetzen kann. Aber fairerweise nur den Nettobetrag auf die Rechnung setzen, da du ja sonst zweimal die USt kassierst.

Reichst du den TN Wasser, Kaffee und Kekse kannst du diese voll absetzen.

Nachzulesen in den EKSt-Richtlinien, z.B. unter R 4.10
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
Vielen Dank Thomas für deine ausführliche Antwort.

Ich gebe zu, dass ich nicht alles verstehe. Ich glaube, du bist davon ausgegangen, dass ich die komplette Rechnung für alle Teilnehmer bezahle. Dem ist nicht so. Jeder bezahlt sein Essen selber.

Ich würde nur sehr gerne meine eigene Rechnung absetzen. Dies ist ja keine Bewirtung. Es scheinen aber auch keine Spesen zu sein, weil ich nicht den Heimatort verlasse. Da ich aber nur essen gehe, weil ich den workshop gebe, gehe ich davon aus, dass es abgesetzt werden kann. Ich weiß nur nicht, ob dies vorgesehen ist und wie es heißt und wie hoch der Betrag ist.

Kannst du mir dazu noch einmal etwas sagen?
 
Thomas R
Dein eigenes Essen ist Privatangelegenheit, nichts mit Betriebsausgabe.

Du kannst allerdings bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Std von deinem üblichen Arbeitsort 12 € für Spesen ansetzen, ohne USt. Gebucht wird das in der EÜR unter Spesen, Feld 1171 Verpflegungsmehraufwendung. Müßte dann in EÜR die Zeile 54 sein.

Das Konto kannst du dir ggfs. unteer den Einstellungen so anlegen, falls nicht vorhanden.

Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
Hallo Thomas,

vielen Dank für deine Antwort. Das ist sehr nett.

Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Ich gebe die Seminare in der gleichen Stadt, in der ich auch wohne, aber ich könnte nun nicht nach Hause, um dort zu essen.

Ich gehe also mit den Teilnehmern essen, obwohl ich privat nicht essen gehen würde.

Du schreibst, anderer Ort als üblicher Arbeitsort. Ich habe keinen üblichen Arbeitsort.Ich arbeite meist zu Hause, manchmal auch in anderen Städten und wenn ich den workshop gebe, bin ich in der City.

Da die Stadt nicht mein üblicher Arbeitsort ist und ich 9 Stunden von zu Hause weg bin, könnte ich dann einen Anteil von 6 oder 12 € absetzen?

Wenn ja, würde ich mir das einrichten, wie du es beschrieben hast.

Danke im Voraus für deine Mühe.
 
Thomas R
Dein üblicher Arbeitsort ist zu Hause, also ist alles andere außerhalb. Am Besten liest Du Dir mal die Informationen in diesem Link durch: https://www.business-best-practice.de...mt-mit.php.

Bei einem häufig durchgeführten Seminar würde ich das Teilnehmeressen - ohne mich - als Betriebsausgabe buchen - genauer Bewirtungsbeleg aus dem die TN hervorgehen oder eine Rechnung über die Anzahl der Essen - und für mich selbst nur die Verpflegungspauschale geltend machen.


Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
vielen Dank für die Infos

bei dem Link kann keine Seite geladen werden

Ich kann leider keine Quittung vorlegen, aus dem die Teilnehmer hervorgehen, da jeder Teilnehmer sein Essen selber bezahlt.

Allerdings kann man anhand des Datums aus meinen Rechnungen ersehen, dass an dem Tag ein Seminar stattgefunden hat. Vllt. hilft das auch schon.
Bearbeitet von dette am 30.03.2015 18:32:45
 
Thomas R
Sorry, da hatte ich deine Eingangszeilen nicht mehr in Erinnerung. Da es nur um dich geht bleiben dir nur die Spesen = Verpflegungsmehraufwendungen (Zeile 54/Feld 1171) anzusetzen, von Seminar täglich 12 €, vorausgesetzt, du bist länger als 8 Stunden von deinem Büro zu Hause weg.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
vielen Dank, das hört sich ja gut an.

Super, dass du mir so geduldig weiterhelfen konntest.
 
dette
Da ich ja nun durch dich wusste, dass sich das Verpflegungsmehraufwand nennt, habe ich auch noch etwas recherchieren können, wobei ich auf eine nächste Frage stieß.

Ich bekomme nicht immer eine Rechnung für das Essen, weil ich bisher nicht immer daran dachte, mir eine geben zu lassen.

Ich kann aber anhand der Rechnungen für meine workshops nachweisen, dass ich an bestimmten Tagen den workshop durchgeführt habe.

Könnte ich nun auch ohne Quittung mit Nennung der workshoprechnung die 12 € pauschal geltend machen? Ich bin bei jedem workshop 10 Stunden außer Haus, weshalb die 12 € angerechnet werden könnten.

Liebe Grüße

Dette
 
Thomas R
Du brauchst für den Verpflegungsmehraufwand = Spesen keine Belege. Es muß sich aus deinen Buchhaltungsunterlagen, z.B. durch die Rechnungen, Benzinbeleg mit Ort der Tankstelle, etc., nur ergeben, dass du tatsächlich die >= 8 Stunden (12 €) oder >= 24 Stunden (24 €) unterwegs warst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
vielen Dank für deine Antwort. Ohne Quittungen erleichtert das ja sehr.

Ich weiß nun nicht wirklich, wie ich nachweisen kann, dass ich 10 Stunden außer Haus bin.

Der workshop geht 7 h und ich muss 1,5 h jeweils davor und danach auf- und abbauen.

Kann man das argumentieren oder muss ich zusehen, dass ich das irgendwie nachweise? Dass der Kurs 7 h dauert, sieht man im Internet oder kann man bei meinem Auftraggeber erfragen. Aber die 1,5 h vor und danach kann ich nicht beweisen. Ich könnte es höchstens vormachen, wenn es hart auf hart kommt. Wie machen das denn andere?

Da ich mit dem Fahrrad fahre, habe ich nicht mal Tankbelege. Sowas müsste doch ein Gesetz berücksichtigen, dass man nicht alles nachweisen kann, oder?

Dass an dem Tag ein Kurs stattfand, kann ich anhand der Rechnung an meinen Auftraggeber nachweisen.

Sorry nochmal wegen der Nachfrage, aber ich möchte die Spesen nicht verbuchen, wenn ich sie nicht verbuchen darf und da ich morgen die Quartalsabrechnung ans Finanzamt schicken wollte, wäre mir wohler, wenn ich wüsste, ob ich sie drinnen lassen kann oder nicht.

 
Thomas R
Du solltest das nicht so kompliziert sehen. Buche die Spesen (natürlich sind die 12€/24€ ohne USt zu buchen!) einfach, Punkt. Den Rest sieht man ja aus den Rechnungen an den Auftraggeber.

Die Fahrrad-km setzt Du ja hoffentlich auch mit 5 Cent pro km an, da du es sicherlich im Privatvermögen hast und es zwischen 10% und 50% für den Betrieb nutzt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
danke, jetzt bin ich beruhigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder lückenlos seine Stunden nachweisen kann.

Ich habe die Essen ohne Mwst. mit 12 € gebucht. Unter Verpflegungsmehraufwand, war das ja auch schon alles super eingestellt für das richtige Feld, was du auch angegeben hattest.

Meine Fahrradkilometer anzugeben, kam mir bisher noch nie in den Sinn. Da ich aber nie mehr als 10 km pro Tag fahre, lohnt sich das auch nicht wirklich Wink. Aber danke für den Hinweis.

Bald geht wieder die Mopedsaison los - wieviel ct kann ich da pro km absetzen?

Danke für deine Geduld mit mir und deine vielen sehr interessanten Informationen.

LG

Dette
 
Thomas R
Betriebsausgaben sind Betriebsausgaben. 10 km mal, sagen wir mal nur an 110 Tage x 0,05 € = 55 € im Jahr.

Hier die Übersicht
PKW: 0,30 €/km
Motorrad, Motorroller: 0,13 €/km
Moped, Mofa: 0,08 €/km
Fahrrad: 0,05 €/km

Und wenn du z.B. einen Steuersatz von nur 15% hättest, viel weniger geht ja nicht, dann sparst du beim Fahrrad schon 8,25 €. Das hat nichts mit Geiz zu tun. Aber es gibt ja vielleicht noch eine Reihe von solchen Betriebsausgaben und das "läppert" sich dann schon zusammen.

Und nur mal so angemerkt. Wenn du schon in 2014 freiberuflich tätig warst und diese Positionen nicht gebucht hattest, dann kannst du das ja problemlos nachholen. Abgabe für die EÜR, zusammen mit der EKSt-Erklärung ist ja erst der 31.05.
Da kommt vielleicht noch einmal was heraus. Wink
Bearbeitet von Thomas R am 31.03.2015 15:36:03
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
dette
vielen Dank für die die vielen guten Informationen.

Ja für 2014 würde ich mir kein nachträgliches Fahrtenbuch mehr anlegen, aber ab jetzt schau ich mal, ob ich nicht alle Fahrten mal genau aufschreibe. Vllt. gewöhnt man sich ja dran, die Eintragungen regelmäßig vorzunehmen.

Nochmals danke und ein frohes Osterfest.

LG

Dette

 
Thomas R
Ein Fahrtenbuch ist nicht erforderlich. Bei mir tut es eine Excel-Jahreskalenderliste in der ich monatlich folgende Eintragungen in den Spalten habe und diese als Eigenbeleg, unterschrieben buche:

- jeweiligen Tag
- Entfernungsort, Strasse
- km
- [ km x Faktor]

- Abwesenheitszeit
- 12 oder 24 €

- zum Monatsende die Summen

Da habe ich Spesen und Fahrten monatlich auf einem Blatt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

32,387,972 eindeutige Besuche