In der alten (nicht runderneuerten) Version von ECT konnte ich ohne Filter von 01.01 bis 31.12. des aktuellen Buchungsjahres das Journal und die EÜR drucken. Ich bin als Freiberufler Ist-Zahler, d.h. ich verbuche die Rechnungen, sobald der Kunde sie bezahlt hat, also u.U. erst im Folgejahr. D.h., es gibt immer einige wenige Rechnungen aus dem Vorjahr im laufenden Jahr, wenn sie erst nach dem Jahreswechsel bezahlt wurden. Sie sollen trotzdem im Journal und in der EÜR des laufenden Geschäftsjahres auftauchen. Ich habe es aber nicht geschafft, den Datumsfilter für beide Fälle zu deaktivieren. Ich möchte ungern das Rechnungsdatum in der Buchung "fälschen" auf 01.01., früher mußte ich das auch nicht.
Ist das ein Programmfehler oder mache ich als Anwender etwas falsch? Ich bin nun einmal Ist-Zahler, da kommen Belege aus dem Vorjahr einfach vor.
Bearbeitet von kriegaex am 01.02.2015 09:25:59
Viele Nutzer machen es so, dass sie ihre Rechnungen schon einmal in einer Buchung erfassen und bei Bezahlung das Buchungsdatum ängern. Dafür könnte man sich z. B. ein Privatkonto '/unbezahlte Rechnungen' anlegen. Problematisch ist dabei natürlich die Jahresgrenze, wenn man nicht genau weiß, in welchem Jahr die Rechnung bezahlt wird. Ggf. muss die Buchung in einer Jahresdate gelöscht und in der anderen neu angelegt werden.
Der primäre Beleg sollte eigentlich bei Ist-Versteuerern nicht die Rechnung sein, sondern die Zahlung, z.B. Bankauszug. Es kann ja z.B. sein, dass der Kunde sich Skonto anrechnet. Dann ändert sich nicht nur das Datum, sondern auch der Betrag. Die Rechnung ist natürlich insofern wichtig, als dass der MWSt.-Satz daraus benutzt werden muss.
Ich benutze der Einfachheit seit zehn Jahren immer die Rechnung, nicht zusätzlich den Kontoauszug (Zahlungseingang). Den würde ich nur bei einer Steuerprüfung auf Anfrage zum Nachweis vorzeigen. In Version 2.x habe ich nun tatsächlich die betreffenden Belegdaten pauschal auf 1.1. des Geschäfts-/Steuerjahres geändert als Workaround. Das funktioniert soweit, auch wenn ich es als unschön empfinde. Ich habe zum Glück sowieso das Rechnungsdatum in der Rechnungsnr. kodiert, die im Belegtitel steht. außerdem ist ja der Originalbeleg auch noch da.
Beträge ändern sich bei mir nicht, da ich grundsätzlich keinen Skonto gewähre. Das mag bei anderen Geschäftsleuten anders sein.
Auch ich bin seit 12 Jahren Freiberufler mit dem gleichen Problem. Allerdings hat mielket völlig recht. Maßgeblich für die EÜR und dann die Einkommensteuererklärung ist für uns nicht das Rechnungsdatum sondern nur der Zahlungseingang.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann buchst du in das alte Jahr zurück? Das wäre m.E. falsch und könnte bei einer Prüfung zu Problemen führen. Es gibt nur eine Ausnahme von der Regel. Wenn eine ständig wiederkehrende Zahlung bis einschließlich 10.01. vorkommt, z.B. Miete für Geschäftsraum etc. Dies ist dann in das Vorjahr zu buchen. Alles andere aber dann, wenn das Geld am Konto wertgestellt wird.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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