13b-Gedöns
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robert wiegner |
Geschrieben am 22.02.2015 16:27:31
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Tag zusammen,
ich habe grad ein 13b-Brett-vorm Kopf. Aber immerhin führt mich das seit Jahren mal wieder hier vorbei. Was ja auch ganz schön ist ... ;o)
Adobe-Rechnung aus Irland, reverse charge. Ich muß mich also um die USt. kümmern.
Heißt:
(1) Ich schulde die USt.
(2) Ich kann den gleichen Betrag wieder als Vorsteuer geltend machen
(3) Ich kann aber nicht sagen "Hebt sich auf, ich ignoriere!" sondern muß beides sowohl in EUeR als auch USt.-VA auftauchen.
Soweit korrekt?
EUeR:
Wenn ich in ECuT ein Konto anlege, was mit 110 verknüpft ist, taucht im Formular zwar ein Vorsteuer-gezahlt-Betrag mit auf, aber kein USt.-Betrag. Muß die fiktiv ausgehende USt. gesondert gebucht werden?
USt.-VA:
Verknüpfung des Kontos mit Kz 84 ... dort wird der Nettobettrag auch angezeigt. Nun müßte bzw. soll ja in Kz 85 dann die zugehörige USt. auftauchen. Und irgendwo die Vorsteuer. Tut es beides nicht.
Kann mich da mal bitte jmd. in die richtige Richtung schubsen?
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mielket |
Geschrieben am 24.02.2015 00:25:33
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Zitat robert wiegner geschrieben:
(1) Ich schulde die USt. Ja.
Zitat (2) Ich kann den gleichen Betrag wieder als Vorsteuer geltend machen Genau.
Zitat (3) Ich kann aber nicht sagen "Hebt sich auf, ich ignoriere!" sondern muß beides sowohl in EUeR als auch USt.-VA auftauchen. Richtig, kannst Du nicht. Es könnte ja sein, dass das Finanzamt das nicht als betriebsbedingte Ausgabe anerkennt. Dann müsstest Du praktisch als 'Privatperson' die USt. trotzdem zahlen, dürftest sie aber nicht als Vorsteuer von Deiner Steuerschuld abziehen. Der einzige Unterschied gegenüber einer Privatrechnung ist dann nur, dass Du den inländischen Steuersatz zahlst statt des luxemburgischen.
Zitat EUeR:
Wenn ich in ECuT ein Konto anlege, was mit 110 verknüpft ist, taucht im Formular zwar ein Vorsteuer-gezahlt-Betrag mit auf, aber kein USt.-Betrag. Muß die fiktiv ausgehende USt. gesondert gebucht werden? Ja. Ich empfehle sogar auch die Vorsteuer speparat zu buchen, damit es bei den USt-Formularen in den korrekten Feldern auftauchen kann.
Zitat USt.-VA:
Verknüpfung des Kontos mit Kz 84 ... dort wird der Nettobettrag auch angezeigt. Nun müßte bzw. soll ja in Kz 85 dann die zugehörige USt. auftauchen. Und irgendwo die Vorsteuer. Tut es beides nicht. Wie kommst Du auf 84 und 85? Die Reverse Charge Rechnungen laufen doch über Felder 46 und 47.
Ich würde auch nicht das vorgegebene Konto "Bezogene Fremdleistungen" benutzen, weil darunter theoretisch auch inländische Umsätze gebucht werden können.
Lege Dir lieber ein eigenes Konto mit spezifischer Funktion an, z.B. "Amazon Partnerprogramm (reverse charge)" und verknüpfe das mit EÜR Feld (1)110 und USt-Feld 46 "Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Netto-Anteil)". Darauf buchst Du den Netto-Betrag mit 0%.
Außerdem legst Du noch zwei Konten an, die mit Feld 47 "Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Steuer-Anteil)" und Feld 67 "Vorsteuerbeträge im Sinne des §13b Abs. 1 UStG" des USt-Voranmeldungsformulars verknüpft sind. Außerdem müssen diese Konten mit den EÜR-Feldern (1)140 und (1)185 verknüpft werden damit alles stimmt.
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robert wiegner |
Geschrieben am 24.02.2015 15:39:21
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Schönen Dank fürs Schubsen ;o)
Ich werde das so ausprobieren.
Das mit Kz. 84 / 85 stammte von irgendeiner Buchhalterseite, wo für verschiedene 13b-Sachen die jeweiligen Kontenrahmen-Buchungssätze aufgelistet waren. Mag sein, daß ich da am falschen Beispiel hängengeblieben war.
Ich glaube, wass mich am meisten irritierte, war das Verhalten von ECuT.
Daß es den Bruttobetrag nahm, das extrahierte Netto in der USt-VA an die (gewünschte) Stelle packte aber die Steuer gänzlich ignorierte. Parallel dazu aber in der EUeR die Vorsteuer geleistet korrekt unterbrachte.
Ich werde es jetzt also getrennt buchen.
Merci vielmals. |
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bk48 |
Geschrieben am 01.04.2015 12:43:43
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Beiträge: 25
Registriert am: 15.03.2008
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Hallo,
seit 2013 ist mein Kunde USt-pflichtig und hat seit April 2013 eine USt-ID.
Danach wurden die Verkaufsplattformen amazon und ebay umgestellt.
Aber wie die Abrechnungen gebucht werden, das ist nun echt das GRAUEN...
Eure Ausführungen betreffs der vom Amazon gesendeten Mails "Rechnung über Ihre Multi-Channel "Fulfillment by Amazon" - Gebühren [02/2015]" Dinger ist für mich als erste sehr gut nachvollziehbar.
Vielen Dank dafür!
LG
Silvia Hinrichs
www.bk48.de - ;-) |
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arno_nuehm |
Geschrieben am 10.04.2015 21:03:57
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Beiträge: 1
Registriert am: 10.04.2015
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Hallo Forengemeinde,
ich bin neu in easy cash & tax und habe mich nun durch nahezu alle Beiträge gelesen, die mit §13b zusammenhängen.
Kann bitte jemand, der das ganze schon erfolgreich umgesetzt hat, mal drüberlesen und mir sagen, ob ich alles richtig verstanden habe?
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Ein schönes Beispiel sind die Verkaufsprovisionen von eBay und Amazon oder Wareneinkäufe innerhalb der EU.
UStVA. Felder = 2014.
Folg. Konten habe ich mir angelegt:
1.Für Verkaufsprovisionen
Bezeichnung: Bezogene Leistungen EU
E/Ü-Rechnung: Feld 1110: Bezogene Leistungen
UStVA: Feld 46: Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen.
2. Für Wareneinkäufe
Bezeichnung: Wareneinkauf EU
E/Ü-Rechnung: Feld 1100: Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
UStVA: Feld 89: Innergem. Erwerbe zu 19% (Netto-Anteil)
3. Für Reverse-Charge VSt.
Bezeichnung: Vorsteuer auf LuL EU
E/Ü-Rechnung: Feld 1185: Gezahlte Vorsteuerbeträge
UStVA: Feld 67: Vorsteuerbeträge im Sinnes des §13b Abs. 1 UStG.
4. Für Reverse-Charge USt.
Bezeichnung: UST §13b UStG Reverse-Charge
E/Ü-Rechnung: Feld 8: UST §13b USTG Lieferung Ausland
UStVA: Feld 47: Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen
Folg. Buchungen führe ich für Provisonen durch:
1. Ausgabe: Nettobetrag mit 0% MwSt. -> Bezogene Leistungen EU
2. Ausgabe: Nettobetrag * 0,19 mit 0% MwSt. -> Vorsteuer auf LuL EU
3. Einnahme: Nettobetrag * 0,19 mit 0% MwSt. -> UST §13b UStG Reverse-Charge
Folg. Buchungen führe ich für Wareneinkäufe durch:
1. Ausgabe: Nettobetrag mit 0% MwSt. -> Wareneinkauf EU
2. Ausgabe: Nettobetrag * 0,19 mit 0% MwSt. -> Vorsteuer auf LuL EU
3. Einnahme: Nettobetrag * 0,19 mit 0% MwSt. -> UST §13b UStG Reverse-Charge
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Danke an euch!
Viele Grüße
Arno
Bearbeitet von arno_nuehm am 11.04.2015 10:25:28
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mielket |
Geschrieben am 11.04.2015 12:20:24
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Sieht für mich mustergültig aus.  |
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mhuebler |
Geschrieben am 11.04.2015 21:57:56
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Mitglied
Beiträge: 6
Registriert am: 11.04.2015
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Hallo Zusammen,
ich nutze jetzt seit einer Woche EC&T und bin sehr begeistert. Das Forum ist auch sehr hilfreich.
Erst Ende letzten Jahres habe ich ein Online Geschäft eröffnet und das ist meine erste ausführlich UST-VA. Zuvor war ich als reiner Dienstleister tätig und hatte so gut wie keine Betriebsausgaben.
Bei mir fallen jetzt Kosten für Google, Amazon, Facebook, Preissuchmaschinen und Großhändler aus dem EU-Ausland an.
Die Beschreibung zu den 13b USTG Buchungen ist wirklich super. Funktioniert sehr gut !
Ist es sinnvoll ein Bestandskonto für die fiktiven 13b USTG Buchungen anzulegen ?
Ergänzung: Ich sehe gerade das ich kein Bestandskonto für die Buchung angeben muss. So sieht das natürlich auch super aus.
Bearbeitet von mhuebler am 11.04.2015 22:19:36
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mielket |
Geschrieben am 12.04.2015 13:25:43
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Cheers!
Ist nur sinnvoll, wenn Du ein extra PayPal- oder Bankkonto dafür hast. |
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bwaack |
Geschrieben am 27.04.2015 13:53:45
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Registriert am: 27.04.2015
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Aha.
Das würde bedeuten, daß Softwaredownloads aus der EU (als geringwertiges Wirtschaftsgut) auch am einfachsten über ein neues Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter (als Dienstleistung, weil nur elektronisch übermittelt) zu buchen sind?
Aber dann generiert man ja Umsätze, die real nicht vorhanden sind, weil man den Nettobetrag nocheinmal als Einnahme bucht, um die doppelte Ausgabebuchung des Nettowerts auszugleichen.
Stört das keinen beim Finanzamt? Bei mir wäre das 2014 sehr auffällig.
Gibt es keine Möglichkeit, Die virtuell vereinahmte Umsatzsteuer solo in die UVA oder UR zu bekommen?
Elster fragt nur den Nettobetrag (von Dienstleistungen aus der EU) in Anlage UR ab. Hab hier schon versucht, das mit esct hinzukriegen, aber das zeigt sich schwierig, weil eben dann die Nettoausgabe immer auch doppelt in EÜR auftaucht.
Jamand eine Idee?
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mielket |
Geschrieben am 27.04.2015 14:40:01
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Verstehe nicht ganz was Du meinst mit der Doppelung.
Bestandskonten haben nicht mit EÜR-Konten zu tun. Es ist steuerlich egal, ob Du etwas über das Bankkonto oder über die Bargeldkasse einnimmst. |
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bwaack |
Geschrieben am 27.04.2015 15:29:58
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Registriert am: 27.04.2015
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stimmt.
Ich habe überlesen, dass arno_nuehm Konten nur für USt und VSt ohne Nettobeträge gebaut hat und sowohl VSt wie auch USt separat bucht.
so gehts tatsächlich. Dankeschön. |
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