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Seit dem 1.1.2015 gelten strengere Buchführungsregeln (GoBD)
Macher
Hier das entsprechende BMF-Schreiben:
http://www.bundesfinanzministerium.de...-GoBD.html

GZ IV A 4 - S 0316/13/10003
DOK 2014/0353090

Erläuterungen dazu findet man z. B. hier:
http://www.deubner-steuern.de/aktuell...-gobd.html
oder hier:
http://www.roedl.de/themen/bmf-aktual...n-buechern

Im vorgenannten BMF-Schreiben steht unter anderem:
3.2.5 Unveränderbarkeit ...
Randziffer 58:
Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden ...
Randziffer 59:
Veränderungen und Löschungen von und an elektronischen Buchungen oder Aufzeichnungen ... müssen daher so protokolliert werden ...

Nun meine Fragen dazu:
1.) Gilt diese Regelung nur für im HGB eingetragene Kaufleute oder auch für Einzelunternehmen, GbRs und Kleinunternehmer?
2.) Wird EasyCash&Tax dahingehend angepasst? Andernfalls kann bei einer Steuerprüfung die komplette Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden (= Schätzung der Betriebseinnahmen und das 10 Jahre rückwirkend, ausgehend vom Jahr 2025).

Bearbeitet von Macher am 08.04.2015 00:24:24
 
Erhard Stammberger
Dise Regeln galten schon vorher, aber nur für Gewerbetreibende, die zur Doppelten Buchführung verpflichtet sind. EasyCT muss daher nicht angepasst werden, da nur für Einnahme-Überschussrechnung. Hier gelten diese Regeln nicht, theretisch könnte man die Aufzeichnungen auch mit einer einfachen Excel-Tabelle machen.
 
Macher
Vielen Dank für die schnelle Info, wenn gleich diese nicht stimmig sein kann.

Bedeutsame, praxisrelevante Änderungen, welche seit 1.1.2015 gültig sind, siehe z. B. hier:
[url]http://www.deubner-steuern.de/aktuelle-meldungen/details/artikel/ab-2015-strengere-buchfuehrungsregeln-gobd.html
[/url]
oder im BMF-Schreiben 2014/0353090 selbst:
http://www.bundesfinanzministerium.de...-GoBD.html

Dem BMF-Schreiben 2014/0353090 kann ich keine Einschränkung entnehmen, aus der hervorgeht, dass diese Novellierung nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen gilt. Sollte ich hier wider Erwarten im BMF-Schreiben 2014/0353090 eine Passage überlesen haben, wäre ich für die genaue Benennung dieser sehr dankbar.

Nachtrag: Auch hier werden Einzelunternehmer und Freelancer als betroffene eingestuft:
http://www.twinfield.de/blog/gobd-ver...erordnung/

http://www.gruendung-einzelunternehme...index.html
Bearbeitet von Macher am 08.04.2015 14:50:19
 
Erhard Stammberger
Hierzu scheint es widersprüchliche Aussagen zu geben.

Die nach meiner Einschätzung für Selbständige sehr kompetente (und im Gegensatz zu Softwareherstellern und Steuerberatern neutrale) www.akademie.de schreibt:

http://www.akademie.de/wissen/buchfuehrungs-pflichten-ueberblick

Etrwas komplizierter und ungenauer dazu die DATEV: https://www.datev-magazin.de/2015-02/titelthema-2015-02/alles-zu-seiner-zeit/
 
Thomas R
Ich persönlich umgehe solche (möglichen) Probleme in dem ich zum Jahresabschluß die entsprechenden Berichte (nach Datum, ... Konten, EÜR, USt, ..., ausdrucke, unterschreibe und dem Belegordner vorhefte. Punkt. Die Datei würde ich einem Prüfer nicht aushändigen, da ich dazu keine Verpflichtung sehe.

Für mich ist EC&T in diesem Punkt nur ein (sehr gut funktionierendes!) Hilfsmittel da ich als Selbständiger zur Führung einer elektronischen Buchführung nicht verpflichtet bin.

Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Es stimmt: Auch EÜRler unterliegen den GoBD.

Andererseits: Jeder Steuerprüfer hat lieber eine mit Excel gemachte Buchführung statt eine mit Kugelschreiber auf gebundenem Papier. Deshalb kann man darauf hoffen, dass diesem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit plausibel erscheint.

Es ist mir auch unklar wie die Unveränderlichkeit bei elektronischer Buchführung ernsthaft umgesetzt werden soll. Man kann immer ein Backup einspielen und hat damit die Buchführung verändert. Die einzige Möglichkeit wäre das in der Cloud zu machen auf einem Server der Finanzverwaltung. Da sind wir aber noch nicht, so big-brother-mäßig.

Um sich der Unveränderlichkeit anzunähern, empfehle ich die Daten, die mit der Datensicherungsfunktion (Applikationsmenü links oben im Fenster) erzeugt wurden, auf CD-ROM zu brennen. Damit sind sie irgendwie 'unveränderbar'.

Ausdrucken allein reicht übrigens nicht. Auf die elektronische Form hat das Finanzamt anspruch, und zwar auf die EC&T-Originaldateien (.eca, nebst easyct.ini wegen der Konten-Feld-Zuweisungen) als auch die CSV-Dateien. Einen Rechtsanspruch auf Dateien in einem spezielleren Format, z.B. IDEA, gibt es allerdings nicht.
Bearbeitet von mielket am 08.04.2015 18:08:23
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Bezüglich des "ausdrucken reicht nicht" möchte ich Dir leicht widersprechen. Ich nutze EC&T nur als Erstellungs-Hilfe, nicht zur Dokumentation. Für maßgeblich halte ich die ausgedruckten und damit nicht mehr veränderbaren Belegordner und Dokumente. Da für eine Prüfung ja meine dort abgelegte EÜR mit der per Elster abgeschickten Daten identisch ist, sollte eine Prüfung in diesem Punkt (Unveränderbarkeit) keine Probleme ergeben.

Die neuen "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" gelten ja wie dort beschrieben für den Fall, dass ich die Büchführung in elektronischer Form nachweise. Dies tue ich nicht. Für mich reicht pro Jahr ein DIN A4 breiter Ordner mit allen Belegen. Und mehr bekommt ein Prüfer nicht zu sehen. Cool
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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mielket
Vielleicht hast Du Recht. Das ist ja auch meine Auffassung: Wenn man zur Erstellung Excel nehmen kann, dann aber erst Recht EC&T. Ein spitzfindiger Prüfer könnte allerdings bei Dir einwenden, dass Du jederzeit Deine Buchhaltung neu ausdrucken und unterschreiben könntest.

Deshalb gilt bei der handschriftlichen Papierbuchführung auch, dass die Seiten gebunden sein müssen -- also ein Schnellhefter würde (theoretisch) nicht anerkannt werden, weil man die Seiten austauschen könnte. Aber selbst hier könnte man einzelne Seiten aufbewahren und sie erst im Falle der Prüfung zusammenleimen. Es gibt immer eine Möglichkeit zu schummeln.

Ich denke, die GdBD sind eine Handhabe für die Finanzverwaltung, um auch den Extremfall abzudecken, z.B. die Buchführung eines internationalen Konzerns, wenn dutzende Buchhalter beteiligt sind, damit auch dann alles Nachvollziehbar ist. Ich hatte schon den einen oder anderen Kontakt mit Prüfern und Geprüften, die mit EC&T zu tun hatten, und mir ist nicht ein Fall bekannt, bei dem eine Buchhaltung nicht anerkannt wurde, weil die GdBD nicht bis aufs i-Tüpfelchen befolgt wurden. Im Gegenteil gab es auch von dort positive Resonanz wegen der Übersichtlichkeit der Software.

Also: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde! Cool
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Ich mache mir da auch keine Sorgen. "Gebt dem Kaisers, was des Kaisers ist". Meine Elster EÜR stimmt mit meiner EC&T Buchhaltung überein, die einzelnen Positionen sind zueinander stimmig und alles ordentlich abgelegt. In meinem Alter habe ich keine Lust mehr auf Stress mit dem FA. Wink

Aber interessant, das Papier zu lesen und das eine oder andere zu übernehmen. Danke @Macher für den Hinweis.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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Macher
Real betrachtet kann aktuell jeder dienstbeflissene Finanzbeamte "in vorauseilendem Gehorsam" eine ab 2015 mit EC&T erstellte Buchführung im Rahmen einer Betriebsprüfung "nach Gutdünken" als nicht ordnungsgemäß einstufen und die Gewinnermittlung per Schätzung veranlassen, zumindest liefert das BMF-Schreiben 2014/0353090 nach derzeitigem Kenntnisstand die erforderliche Legitimation für ein derartiges Handeln.

Rainer Kuschmierz, der Softwareentwickler von Rechnung3, stand übrigens vor ein paar Jahren genau vor der gleichen Herausforderung. Auch hier gab der Gesetzgeber die Unveränderbarkeit der Belege in Form von Protokollierung aller Veränderungen und Löschungen vor.

In Rechnung3 wurde dies recht einfach und clever umgesetzt.
Änderungen lassen sich hier nur nach folgendem Prozedere vornehmen:
1. Anmeldung als Admin (nach Passworteingabe) über ein im Untermenü "versteckten" Button.
2. Der Belegstatus muss anschließend manuell von gedruckt auf neu gesetzt/geändert werden.
3. Nun kann die Belegänderung vorgenommen werden, ohne das ein Zusatzbeleg generiert wird.
4. In einer jederzeit separat abrufbaren Übersicht werden alle Zwischenschritte mit Datum und Uhrzeit unveränderbar im jeweiligen Beleg dokumentiert/protokolliert.
Bearbeitet von Macher am 09.04.2015 02:18:10
 
mielket
So ein Protokoll wäre sicherlich nett und ganz im Geiste der GoBD.

Aber ganz ehrlich: Wer will EC&T tatsächlich mit einem komplizierten Rechtesystem belasten und sich erst einmal neu einloggen, wenn man eine falsche Buchung ändern will? Irgendwann müsste ich Farbe bekennen und das Easy aus dem Namen rausnehmen. Cool
 
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Macher
Vielleicht würden auch eine einfache Protokoll-Funktion sowie ein Hinweisfeld (welches vor jeder Änderung bestätigt werden muss) den Vorgaben gem. BMF-Schreiben 2014/0353090 bereits genüge tun.
 
Thomas R
... eine ganz einfache (unveränderbare) Protokollierungsfunktion (wann mit Uhrzeit welcher Buchungssatz erstellt bzw. geändert wurde) wäre wirklich keine schlechte Idee. Die meisten von uns sind ja wohl "Einzelkämpfer", hier könnte man auf eine Loginfunktion sicherlich verzichten.

Die Frage an die Fachleute. In welcher Dateiform müßte dann so eine Protokoll-Datei vorliegen, damit diese "unveränderungssicher" ist?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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Erhard Stammberger
Wäre es nicht einfacher*, eine Korrektur von Buchungen nicht zuzulassen? Wenn der Anwender sich dann mal geirrt hat, muss er eine Korrekturbuchung vornehmen und dann die richtige Buchung eingeben. Damit dürfte man auf der sicheren Seite sein.

*) Ob es technisch eindacher ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich vom Programmieren kine Ahnung habe.
 
Thomas R
Es geht ja nicht nr um die Korrektur als solche, sondern auch um "wann wurde die Buchung tatsächlich vorgenommen und wann (und bei größeren Unternehmen i.d.R. durch wen) geändert.

Korrekturen nehme ich z.B. so vor, daß ich den entsprechenden Buchungssatz mit "Fehlbuchung 0€ dann texte oder in den neuen Buchungssatz die BezugsNr. zur Korrektur angebe (hatte mal eine vergessene USt innerhalb des Quartales).

Und auch den dritten Fall möchte ich noch lösen können Buchungssatzänderung Vorquartal oder USt-Vormonat. Von daher möchte ich auch einen früheren Buchungssatz ändern können um dann problemlos eine VSt-Korrektur durchführen zu können.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket

Zitat

Erhard Stammberger-Riemer geschrieben:
Wäre es nicht einfacher*, eine Korrektur von Buchungen nicht zuzulassen?


Es gibt so viele Buchführungsanfänger, die sich nur iterativ dem Ziel einer korrekten Buchführung annähern können. Die würde das in die Verzweifelung treiben.

Zitat

Thomas R geschrieben:Die Frage an die Fachleute. In welcher Dateiform müßte dann so eine Protokoll-Datei vorliegen, damit diese "unveränderungssicher" ist?


In der EasyRide&Touch App habe ich mal versucht das Problem kryptographisch zu lösen, also quasi die Lose-Blätter-Sammlung von unabhängigen Datensätzen zu einem 'Buch' zu binden, indem ich jeden Datensatz (in dem Fall monatliche Fahrtenaufstellung) zusammen mit der kryptographischen Quersumme signiere und dadurch eine neue Quersumme erzeuge. In gebundenes Werk ist das noch immer nicht, weil man den jeweils letzten Datensatz entfernen kann, aber zumindest kann man nicht mittendrin Änderungen machen, ohne alle nachfolgenden Datensätze neu zu erzeugen. Totale Veränderungssicherheit gibt es bei autonomen elektronischen Systemen einfach nicht. Aber das ist schon eine ziemlich gute Annäherung.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Erhard Stammberger
Ich habe heute ein Gespräch mit einer Steuerberaterin, Mitarbeiterin einer großen Kanzlei, die in einem weltweiten Verbund arbeitet, geführt, und u.a. auf dieses Thema angesprochen. Sie sagte mir, dass es zu den GOBD einige Unklarheiten gibt, und in etwa 1 bis 2 Wochen ein ergänzendes und erläuterndes Papier publiziert wird, das einige Klarstellungen und Klärungen bringen soll. Vielleicht bis dahin noch abwarten und danach handeln.

Sie meinte aber auch, dass die Zeit der Excel-Lösungen endgültig vorbei sei, ist natürlich nicht frei von Eigeninteressen.
 
Macher

Zitat

Erhard Stammberger-Riemer geschrieben:
Ich habe heute ein Gespräch mit einer Steuerberaterin, Mitarbeiterin einer großen Kanzlei, die in einem weltweiten Verbund arbeitet, geführt, und u.a. auf dieses Thema angesprochen. Sie sagte mir, dass es zu den GOBD einige Unklarheiten gibt, und in etwa 1 bis 2 Wochen ein ergänzendes und erläuterndes Papier publiziert wird, das einige Klarstellungen und Klärungen bringen soll. Vielleicht bis dahin noch abwarten und danach handeln.


Hallo,
gibt es hierzu mittlerweile Neuigkeiten?
Habe jüngst + mehrfach gehört, dass die Finanzämter aktuell rigoros durchgreifen.
Hat schon einer der ec&t-Nutzer in letzter Zeit mal eine Steuerprüfung gehabt?
Danke ... + Gruß
 
Erhard Stammberger
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/gobd-auch-fuer-einnahmen-ueberschuss-rechner-wichtig
 
mielket
Nichts groß neues, würde ich sagen.

http://www.bundesfinanzministerium.de...ssung.html

Wer sich das "Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" PDF vom 14.11.2014 durchliest: Im Abschnitt 3 findet sich das Format "ASCII Delimited". Das ist genau das, was EC&T beim CSV-Export (zu finden im Applikationsmenü) produziert.

Was mich mehr irritiert ist der Hinweis, man solle alle 8-10 Tage die Buchführung aktualisieren, d.h. Belege einpflegen etc. ... 8-/

Diese ganze Unveränderbarkeits-Geschichte ist für Archivsysteme, mit denen man Original-Belege einscannt und dann vernichtet. Wichtig ist das auch beim Fahrtenbuch -- und da bastle ich zu Zeit ja wieder dran.

Lustig finde ich die Bitte bei eingereichten Excel-Sheets die Leerzeilen zu löschen -- also nicht so die wahnsinnigen Anforderungen bei der EÜR.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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