Diese Einlagen aus Privatvermögen sind m.W. mit dem jeweiligen Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen anzusetzen. Da die Objektive einzeln nicht nutzbar sind, erhöhen sie den Teilwert der Kamera.
Das Gesamte ist allerdings nach AfA Abschnitt 6.14.4 mit 7 Jahren (monatsgenau) abzuschreiben
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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