Ankauf von Privat
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Sebastian Menning |
Geschrieben am 29.04.2006 19:50:07
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Hallo,
ich besitze einen kleinen Versandhandel für alles Mögliche (kein Kleingewerbe) und möchte demnächst auch gebrauchte Artikel anbieten. Dachte z. B. daran, ein paar Sachen über eBay einzukaufen.
Wie wäre das zu buchen, da der Verkäufer ja Privatperson ist und ich von ihm keine Rechnung bekomme. Und wie ist das überhaupt mit der Steuer? Ich kann dann ja keine Vorsteuer geltend machen - fällt trotzdem die Umsatzsteuer für den kompletten Umsatz an?
Viele Grüße und noch ein schönes verlängertes Wochenende,
Sebastian Menning |
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Thomas R |
Geschrieben am 29.04.2006 22:46:56
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Das ist so. Da du ja die Ware von Privat Brutto für Netto kaufst (bei einem Unternehmen müßtest du ja 16% auf den Warenwert zahlen, die du dann abführen müsstest) kannst du natürlich auch keine VSt geltend machen.
Verkaufst du die Ware, fällt darauf natürlich 16% Umsatzsteuer an, die du an das FA abführen mußt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Sebastian Menning |
Geschrieben am 30.04.2006 18:27:38
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Okay, das macht Sinn. 
Doch wie kann ich den Einkauf buchen, da ich ja von dem Privat-Verkäufer keine Rechnung bekomme. Reicht da ein Eigenbeleg? |
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Thomas R |
Geschrieben am 01.05.2006 20:59:45
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Ich würde mit dem klassischen Quittungblock arbeiten, Geld gegen Quittung und du hast den Durchschlag. Wie in früeren Zeiten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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robert wiegner |
Geschrieben am 01.05.2006 21:37:42
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Bei Einkäufen über eBay wird das mit den Quittungen natürlich nicht gehen. Aber Eigenbeleg reicht; zudem könntest Du ja ggf. anhand Kontoauszug auch den Geldfluß belegen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 02.05.2006 20:42:22
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Bei Ebay heißt die Quittungsüberschrift "Herzlichen Glückwunsch, der Artikel gehört Ihnen. Bitte nehmen Sie Ihre Zahlung jetzt vor!" und gilt natürlich mit dem Kontoauszug .
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mac27 |
Geschrieben am 06.05.2006 18:05:13
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Hallo
Da ich selber bei Ebay an un verkaufe hier eine Info für dich.
Gekaufte Artikel von Privat.
1. End of item Email von Ebay "gekaufter Artikel" ausdrucken
2. wenn du auf bezahlen bei Ebay klickst die Druckversion davon ausdrucken
3. halt den Kontoauszug
gruss |
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Lenny Meyer |
Geschrieben am 18.12.2006 19:46:30
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Hi Mac27,
reicht jetzt Deiner Meinung nach einer der drei Punkt als Beleg oder müssen alle vorliegen. Ich dachte bisher, der Kontoauszug würde ausreichen und ich hab echt keine Lust jetzt noch hunderte von ebay-Mails auszudrucken ;-(
Grüße
L. M. |
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Thomas R |
Geschrieben am 22.12.2006 09:19:43
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Das hängt von deinem FA ab, also dort einfach mal bei deinem Sachbearbeiter anrufen oder vorbei gehen. Die Kontoauszüge sollten aber reichen. Am besten notierst du hinter der Gutschrift die Belegnummer.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Lenny Meyer |
Geschrieben am 27.12.2006 09:59:11
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Danke für die Info. Allerdings war der Anruf beim Finanzamt wirklich angebracht. Unhöfliche Pe...r, haben mich fast für verrückt erklärt. Der Auszug reicht zumindest bei meinem FA also nicht aus. Nachfragen ist wohl immer besser, freue mich schon wenn der harte Hund meine Angaben pedantisch durchprüft. |
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